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OLG Koblenz, 03.06.1976 - 1 Ss 194/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 16 U 116/16
Verkehrsunfall: Grob verkehrswidriges Verhalten beim Überholen
Ein Linksabbieger kann von der Verpflichtung zur sogenannten zweiten Rückschau enthoben sein, wenn ein Überholen aus technischen Gründen nicht möglich ist oder wenn ein Linksüberholen im besonderen Maß verkehrswidrig wäre und aus diesem Grund so fernliegt, daß sich der nach links Abbiegende auch unter Berücksichtigung der ihn treffenden gesteigerten Sorgfaltspflicht auf eine solche Möglichkeit nicht einzustellen braucht (OLG Frankfurt Urteil vom 7. Februar 2005 - 1 U 223/04; OLG Celle, Urteil vom 8. Dezember 1977 - 5 U 39/77; OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1976 - 1 Ss 194/76, alle zitiert nach iuris;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage § 9 Rdn 25;… Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO, Rn 265.). - OLG München, 07.02.2020 - 10 U 3507/19
Haftungsquote bei Kollision von Linksabbieger mit Überholendem
Vom Senat wird nicht verkannt, dass nach zum Teil vertretener Ansicht hiervon Ausnahmen gemacht werden: Danach kann ein Linksabbieger von der Verpflichtung zur sogenannten zweiten Rückschau enthoben sein, wenn ein Überholen aus technischen Gründen nicht möglich ist oder wenn ein Linksüberholen im besonderen Maß verkehrswidrig wäre und aus diesem Grund so fernliegt, dass sich der nach links Abbiegende auch unter Berücksichtigung der ihn treffenden gesteigerten Sorgfaltspflicht auf eine solche Möglichkeit nicht einzustellen braucht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Januar 2017 - 16 U 116/16; OLG Frankfurt Urteil vom 7. Februar 2005 - 1 U 223/04; OLG Celle, Urteil vom 8. Dezember 1977 - 5 U 39/77; OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1976 - 1 Ss 194/76, alle zitiert nach [juris]).