Weitere Entscheidung unten: KG, 24.08.2000

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   OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00   

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https://dejure.org/2000,6763
OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00 (https://dejure.org/2000,6763)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.08.2000 - 1 Ss 198/00 (https://dejure.org/2000,6763)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. August 2000 - 1 Ss 198/00 (https://dejure.org/2000,6763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausländer; Zeuge; Zeugenaussage; Angeklagter; Beendigung; Eheliche Lebensgemeinschaft; Tatsachen

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1; ; AuslG § 19 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 19 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 267 Abs. 1
    Rechtliche Schlußfolgerungen als Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Die Vorschrift pönalisiert nach ihrem Wortlaut und ihrem Schutzzweck den Rechtsmissbrauch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung oder -duldung bereits im Vorfeld der Erteilung und verlangt nicht, dass die (unrichtige) Erklärung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung geeignet ist (OLG Karlsruhe, StV 1998, 424 m.w.N.; a.M. VG Koblenz (InfAuslR 1992, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Die Frage nach dem Vorhandensein bzw. der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG beurteilt sich außer nach dem formalen rechtlichen Bestand der Ehe insbesondere danach, ob eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht (VG Baden Württemberg, FamRZ 1991, 1437); hingegen kommt es nicht darauf an, ob die Ehe harmonisch verläuft oder nicht oder ob die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (BVG InfAuslR 1992, 305).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Die Frage nach dem Vorhandensein bzw. der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG beurteilt sich außer nach dem formalen rechtlichen Bestand der Ehe insbesondere danach, ob eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht (VG Baden Württemberg, FamRZ 1991, 1437); hingegen kommt es nicht darauf an, ob die Ehe harmonisch verläuft oder nicht oder ob die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (BVG InfAuslR 1992, 305).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

    Für die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 92 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. AuslG reicht vielmehr aus, dass die Angaben für das ausländerrechtliche Verfahren von Bedeutung sind, weil sie im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels geeignet sind (vgl. Senat Die Justiz 1998, 223, 224; BayObLG NStZ-RR 2000, 344; B. v. 15.09.2003 - 4 St RR 112/03; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 56; VG Berlin (11. Kammer) InfAuslR 2004, 204; VG Neustadt InfAuslR 2003, 99; LG Offenburg Urt. v. 04.03.2004 - 1 KLs 12 Js 9206/01; Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 92 AuslG Rdnr. 37; Hailbronner AuslR § 92 Rdnr. 53; Lorenz NStZ 2002, 640, 642; Heinrich ZAR 2003, 166, 171; Aurnhammer Spezielles Ausländerstrafrecht S. 68, 146; Cantzler Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit S. 123; a. A. VG Berlin (21. Kammer) InfAuslR 2003, 96; VG Koblenz InfAuslR 1992, 86; Stoppa in Huber Handbuch des Ausländer- und Asylrechts § 92 AuslG Rdnr. 207, 216 (aber auch Rdnr. 210); GK-AuslG § 92 Rdnr. 31; unklar Renner AuslR 7. Aufl. § 92 Rdnr. 17 und 18).
  • OVG Berlin, 17.06.2005 - 3 N 85.04

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Straftat, Erschleichen eines

    Sowohl das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 27. Januar 1998, NVwZ-RR 1999, 73) als auch das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 21. August 2000, NStZ-RR 2001, 56) und das BayObLG München (Beschluss vom 15. September 2003, juris) sehen § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG als abstraktes Gefährdungsdelikt an.
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Rechtsprechung
   KG, 24.08.2000 - (4) 1 Ss 198/00 (100/00)   

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https://dejure.org/2000,29410
KG, 24.08.2000 - (4) 1 Ss 198/00 (100/00) (https://dejure.org/2000,29410)
KG, Entscheidung vom 24.08.2000 - (4) 1 Ss 198/00 (100/00) (https://dejure.org/2000,29410)
KG, Entscheidung vom 24. August 2000 - (4) 1 Ss 198/00 (100/00) (https://dejure.org/2000,29410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Dies erfüllt den Gewaltbegriff (vgl. BGHSt 41, 182, 183 ff; NJW 1995, 2862) .

    Die physische Sperrwirkung des von der Angeklagten blockierten Zuges auf Nach-folgende ist ihr auch zuzurechnen (vgl. BGHSt 41, 182, 185 ff) .

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Es ist weder durch das Recht der Versammlungsfreiheit noch durch das der Meinungsfreiheit gedeckt (vgl. BGH NJW 1998, 2149, 2151).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BverfGE 92, 1 ff) tragen die Feststellungen des Amtsgerichts den Schuldspruch wegen Nötigung.
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

    Auszug aus KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Dies erfüllt den Gewaltbegriff (vgl. BGHSt 41, 182, 183 ff; NJW 1995, 2862) .
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