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   OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22   

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https://dejure.org/2022,33259
OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22 (https://dejure.org/2022,33259)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.11.2022 - 1 Ss 199/22 (https://dejure.org/2022,33259)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. November 2022 - 1 Ss 199/22 (https://dejure.org/2022,33259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • strafrechtsiegen.de

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen durch Alleinrennen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In sog. Polizeiflucht-Fällen verwirklicht der verfolgte Kraftfahrzeugführer zwar möglicherweise den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens in der Alternative des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB (Einzelrennen), eine Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen i.S.d. § ...

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen durch Flucht vor der Polizei

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Polizeiflucht als Alleinrennen - Polizeiflucht aber nicht auch als verbotenes Rennen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bei Polizeiflucht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kraftfahrzeugrennen bei Flucht vor der Polizei - Mögliches Vorliegen eines Einzelrennens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Osnabrück, 22.02.2021 - 13 Ns 16/20

    Flucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22
    Der von der Revision herangezogenen Entscheidung der 13. Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Osnabrück vom 22. Februar 2021 (13 Ns 16/20, NZV 2021, 368; zustimmend Müller, NZV 2021, 369), wonach auch die Fälle der sogenannten Polizeiflucht - worunter das vorliegend festgestellte Verhalten des Angeklagten fällt - die Tatbestandsvariante der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllten, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil v. 25.11.2010, 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338) oder wenn sich die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen schwerwiegenden Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss v. 25.03.1986, 2 StR 115/86, NStZ 1986, 373).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil v. 25.11.2010, 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338) oder wenn sich die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen schwerwiegenden Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss v. 25.03.1986, 2 StR 115/86, NStZ 1986, 373).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 1 Ss 199/22
    Zu beachten ist zudem, dass aus einer Fluchtmotivation, wie sie bei dem Angeklagten bestand, nicht ohne weiteres auf die Absicht geschlossen werden kann, die gefahrene Geschwindigkeit bis zur Grenze der situativ möglichen Höchstgeschwindigkeit zu steigern (BGH, Beschluss v. 17.02.2021, 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173 Rz. 17).
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