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   OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13   

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https://dejure.org/2013,27146
OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,27146)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,27146)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,27146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Datenveränderung, Vorbereitungshandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 WaffG; § 34 StGB; § 303a Abs. 2 StGB; § 3 Abs. 2 BtMG
    Strafbarkeit wegen versuchter Datenveränderung durch Herausreißen einer Videoüberwachungskamera und eines Kabels; Notwendigkeit einer ausdrücklichen Feststellung der Zueignungsabsicht bei einer Verurteilung wegen Diebstahls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen versuchter Datenveränderung durch Herausreißen einer Videoüberwachungskamera und eines Kabels; Notwendigkeit einer ausdrücklichen Feststellung der Zueignungsabsicht bei einer Verurteilung wegen Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Herausreißen einer Videokamera - versuchte strafbare Datenveränderung? Ja oder nein?

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StGB §§ 242, 303a, BtMG § 29
    Überwachungskamera/ Btm-Anbau Schmerzlinderung

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StGB § 34
    Cannabisbehandlung durch Privatperson, BtmG § 29

Papierfundstellen

  • StV 2013, 708
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau von Cannabis zu Heilzwecken - Rechtfertigung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13
    Denn nach der Rechtsprechung muss sich das Gericht mit den Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes ( § 34 StGB ) auseinandersetzen, wenn ein Angeklagter, wie hier festgestellt (UA S. 13), Betäubungsmittel allein zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung anbaut (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 3645 [OLG Karlsruhe 24.06.2004 - 3 Ss 187/03] ; KGB NM 2007, 2425; KG, Beschluss vom 18.11.2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 22705; Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 13 Rn. 63 ff.).

    Der Senat hält diese Rechtsprechung zwar für bedenklich, soweit sie (so KG, Beschluss vom 18.11 .2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 2270 ) die Berufung auf rechtfertigenden Notstand auch dann in Betracht zieht, wenn eine Privatperson nicht einmal versucht hat, für die Heilbehandlung eine Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu erhalten.

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03

    Anforderungen an Geeignetheit einer Notstandshandlung zur Rechtfertigung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13
    Denn nach der Rechtsprechung muss sich das Gericht mit den Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes ( § 34 StGB ) auseinandersetzen, wenn ein Angeklagter, wie hier festgestellt (UA S. 13), Betäubungsmittel allein zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung anbaut (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 3645 [OLG Karlsruhe 24.06.2004 - 3 Ss 187/03] ; KGB NM 2007, 2425; KG, Beschluss vom 18.11.2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 22705; Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 13 Rn. 63 ff.).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13
    2 BtMG ist nicht von vornherein aussichtslos, wie das Bundesverwaltungsgericht grundlegend entschieden hat ( Urteil vom 19.05.2005, 3 C 17/04 [...] ).
  • BPatG, 26.05.2004 - 29 W (pat) 90/02
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13
    Der Senat hält diese Rechtsprechung zwar für bedenklich, soweit sie (so KG, Beschluss vom 18.11 .2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 2270 ) die Berufung auf rechtfertigenden Notstand auch dann in Betracht zieht, wenn eine Privatperson nicht einmal versucht hat, für die Heilbehandlung eine Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu erhalten.
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    Diesem Gedanken folgend ist in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bezüglich des Ausschlusses einer Rechtfertigung des unerlaubten Umgangs mit Cannabis durch § 34 StGB zutreffend auf die Möglichkeit einer Genehmigung des Einsatzes von Cannabis zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG abgestellt worden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13, StV 2013, 708 f.; zur Möglichkeit einer solchen Genehmigung BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 354 ff. und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 12 ff.).

    Weitergehender Feststellungen - wie sie gelegentlich in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur revisionsgerichtlichen Prüfung der Voraussetzungen des § 34 StGB bei unerlaubtem Umgang mit Betäubungsmitteln zu therapeutischen Zwecken verlangt werden (etwa KG, Urteil vom 25. Mai 2007 - 1 Ss 36/07, NJW 2007, 2425; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13, StV 2013, 708 f.) - bedurfte es daher nicht.

  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Zwar verkennt das Gericht nicht, dass in der strafrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum die Erforderlichkeit einer Tat dann grundsätzlich verneint wird, wenn staatliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urt. v. 3.2.1993 - 3 StR 356/92, NJW 1993, 1869, 1870; BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 13; Kühl, Strafrecht AT, 8. Aufl. 2017, § 8, Rn. 27; Rengier, Strafrecht AT, 14. Aufl. 2022, § 19, Rn. 23) oder wenn die Lösung der von § 34 StGB "vorausgesetzten Konfliktlage zwischen dem Erhaltungsgut und dem Eingriffsgut einem besonderen Verfahren oder einer bestimmten Institution vorbehalten ist" (BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; vgl. auch u.a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.5.2013 - 1 Ss 20/13, BeckRS 2013, 18047; Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 41) und dass in diesen Grundsätzen gerade auch der prinzipielle Vorrang staatlicher, von demokratischer Legitimation getragener und auf der Basis rechtsstaatlich geregelter und kontrollierter Verfahren erfolgender Gefahrenabwehrmaßnahmen im weiteren Sinne seinen Ausdruck findet.
  • OLG Hamm, 05.10.2023 - 1 ORs 27/23

    Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln zur Eigenbehandlung; rechtfertigender

    Im rechtlichen Ausgangspunkt nimmt das Landgericht allerdings zutreffend an, dass beim Umgang mit Betäubungsmitteln, die zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen konsumiert werden, eine Rechtfertigung nach § 34 StGB grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 06.03.2017, BGBl. I S. 403, BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; Beschluss vom 13.09.2017 - 2 StR 238/16, NStZ 2018, 226; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2018 - 2 Ss 12/18, zit. n. juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2013 - 1 Ss 20/13, BeckRS 2013, 18047; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2004 - 3 Ss 187/03, NJW 2004, 3645; KG Berlin, Beschluss vom 25.05.2007, (3) 1 Ss 36/07 (20/07), zit. n. juris; LG Potsdam, Urteil vom 06.10.2016 - 27 Ns 54/16, BeckRS 2016, 135654.

    Jedenfalls dann, wenn der legale Weg nicht beschritten wurde, kommt eine Rechtfertigung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, a.a.O., NJW 2016, 2818 f.; OLG Braunschweig a.a.O., BeckRS 2013, 18047; Patzak, a.a.O.).

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