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OLG Stuttgart, 08.06.2005 - 1 Ss 210/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rüge der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungshauptverhandlung durch den Angeklagten; Erforderlichkeit des Beruhens des Nichterscheinens des Angeklagten auf dem Verfahrensmangel; Zulässigkeit der Zustellung der Ladung zur Verhandlung an den Verteidiger, wenn dieser ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Berufungsverwerfung - Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Stuttgart - 104 Ls 113 Js 53916/01
- LG Stuttgart, 09.03.2005 - 38 Ns 113 Js 53916/01
- OLG Stuttgart, 08.06.2005 - 1 Ss 210/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 319
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 03.08.1989 - 4 Ws 161/89
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2005 - 1 Ss 210/05
Diese Formulierung haben das OLG Düsseldorf (StV 1990, 536) und das OLG Köln (StV 1993, 402) nicht als ausdrückliche Ermächtigung für die Empfangnahme von an den Angeklagten gerichteten Ladungen im Sinne von § 145 a Abs. 2 StPO ausreichen lassen.
- OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ss 288/08
Wiedereinsetzung; Belehrung, Kausalität, Ursächlichkeit
Voraussetzungen sind, dass der Angeklagte, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden ankäme, zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war (OLG Köln NStZ-RR 2002, 142; OLG Hamm NStZ 1982, 522, 523), dass dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (…OLG Köln a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 429, 430; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93 - juris;… KG Berlin GA 1975, 148 f.;… OLG Oldenburg GA 1993, 462; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 319, 320) und ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (…OLG Köln a.a.O.). - OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 57/20
Entschuldigung im Bußgeldverfahren wegen Studienaufenthalt in USA
Steht hingegen fest, dass der Betroffene auch im Falle einer ordnungsgemäßen Ladung zum Termin nicht erschienen wäre, bleibt der Ladungsfehler ohne Wirkung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2005 - 1 Ss 210/05, NStZ-RR 2005, 319, 320;… Arnoldi in MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 216 Rn. 12).