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   OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02   

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https://dejure.org/2003,4902
OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02 (https://dejure.org/2003,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.05.2003 - 1 Ss 211/02 (https://dejure.org/2003,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 1 Ss 211/02 (https://dejure.org/2003,4902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung richterlicher Beweiswürdigung; Sachlich rechtliche Fehlerhaftigkeit ; Identifizierung des Angeklagten als Täter; Vorlage eines einzelnen Lichtbildes; Wiedererkennen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen ; Inbegriff der mündlichen Hauptverhandlung; ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 354 Abs. 1
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Mängeln der Täteridentifizierung im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 65
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02
    Zudem lassen die Entscheidungsgründe befürchten, dass es versäumt wurde, die Identifizierung des Angeklagten durch die Zeugen P. und D. G. unter der besonders suggestiven Wirkung der Lichtbildvorlage zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 8).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02
    Kommt es zur wiederholten Identifizierung des Täters durch Gegenüberstellung in der Hauptverhandlung, so kommt dem von vornherein nur ein eingeschränkter Beweiswert zu, der das Tatgericht veranlassen muss, die sich nun überlagernden Wahrnehmungen des Zeugen zu hinterfragen; dies gilt um so mehr, wenn die vorangegangene Methode der Tätererkennung selbst fragwürdig gewesen und den Anforderungen an eine Wahlgegenüberstellung oder zumindest Wahllichtbildvorlage nicht entsprochen hat (vgl. BGH NStZ 1996, 350 f; Wiegmann StV 1996, 179, 180; OLG Düsseldorf NZV 1989, 202).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02
    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 337 Rdn.26 ff, § 261 Rn. 38).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02
    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 337 Rdn.26 ff, § 261 Rn. 38).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    In Wahrheit wird also der Angeklagte nicht mit dem Täter, sondern mit der bei der Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung als verdächtig angesehenen Person verglichen (st. Rspr. - vgl. BGHSt 16, 204 ,206; BGH NStZ 1997, 355 ; StV 1996, 649, 650; NStZ 1982, 342 ; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66; OLG Köln StV 1992, 412, 413; OLG Hamm NStZ 1990, 506, 507; Meyer-Goßner aaO. § 58 Rdnr. 13; Dahs in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl. § 58 Rdnr. 14; Rogall in SK- StPO , 44. Lfg.
  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08

    Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage

    Der Tatrichter muss im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (BGH NStZ 1996, 350; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 84/05

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung

    Dies wäre nur dann möglich, wenn das Landgericht durch eine ausdrückliche, den Anforderungen des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO entsprechende Verweisung auf die in den Akten befindlichen Lichtbilder diese Lichtbilder zum Gegenstand des Urteils gemacht hätte (OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ss 79/01 - OLG Zweibrücken, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.05.2003 - 1 Ss 211/02 -, in: beckRS 2004 Nr. 00224).
  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

    In einem solchen Fall darf sich der Richter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.05.2003 - 1 Ss 211/02 -, BeckRS 2004, 00224; OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110).
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