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   OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01   

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OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01 (https://dejure.org/2001,1985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.09.2001 - 1 Ss 212/01 (https://dejure.org/2001,1985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. September 2001 - 1 Ss 212/01 (https://dejure.org/2001,1985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit; Straßenverkehr; Blutalkoholkonzentration; BAK; Atemalkohol; Geldbuße; Fahrverbot; Messung; Alkohol

  • Judicialis

    StVG § 24 a Abs. 1 Nr. 1 (a.F.); ; StVG § 24 a Abs. 1 (n.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Auszüge)

    Was zählt mehr - Atemalkoholtest oder Blutalkoholanalyse?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Trunkenheitsfahrt - Keine Umrechnung der Atemalkohol-Konzentration in einen Blutalkohol-Konzentrationswert

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 269
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01
    Aus physiologischen Gründen besteht keine durchgehende Konvertierbarkeit zwischen AAK und BAK, so dass aus einem gemessenen AAK-Wert die BAK nicht (zuverlässig) errechnet werden kann (BGH NZV 2001, 267).

    Zwar handelt es sich bei der Analyse der AAK mit dem genannten Gerät um ein standardisiertes Messverfahren, dessen Zuverlässigkeit grundsätzlich anerkannt ist (BGH NZV 2001, 267; BayOblG aaO; OLG Hamm aaO).

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01
    Für die Feststellung, ob ein Betroffener den BAK-Grenzwert überschritten hat, ist deshalb nach wie vor dessen Bestimmung aus einer Blutprobe erforderlich (BayObLG DAR 2000, 316 = NzV 2000, 295; vgl. auch OLG Hamm NzV 2000, 426; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 316 Rdnr. 8 b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01
    Für die Feststellung, ob ein Betroffener den BAK-Grenzwert überschritten hat, ist deshalb nach wie vor dessen Bestimmung aus einer Blutprobe erforderlich (BayObLG DAR 2000, 316 = NzV 2000, 295; vgl. auch OLG Hamm NzV 2000, 426; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 316 Rdnr. 8 b m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01
    Von der Angabe der Einzelmessergebnisse kann allerdings abgesehen werden, wenn das Messgerät durch eine entsprechende Änderung seiner Software nachgerüstet worden ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart, VRS 99, 286).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Zwar ist die Umrechnung des Atemalkoholwerts in einen Blutalkoholwert mit dem Faktor "2" nicht unbedenklich, denn eine direkte Konvertierbarkeit eines Atemalkoholwertes in einen BAK-Wert - jedenfalls im Sinne einer exakten Umrechnung - ist nicht gegeben (BGH NZV 2001, 267, 268; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 269, 270).In der Literatur werden hier Schwankungsbreiten beim Umrechnungsfaktor zwischen 1, 1 und 3 diskutiert (Ifland/Eisenmenger/Bilzer NJW 1999, 1379, 1381).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 2a Ss OWi 92/02

    Atemalkoholmessung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Danach ist der bei einer Messung unter Verwendung eines Atemalkoholgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, gewonnene Meßwert nämlich nur dann ohne Sicherheitsabschläge verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Meßverfahren gewahrt sind (so OLG Hamm, 2. Senat für Bußgeldsachen, zfs 2001, 428, 474; Pfälzisches OLG Zweibrücken VRS 102, 117).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluß vom 12. Mai 2000 (NZV 2000, 295) ausgeführt, daß in den Urteilsgründen bei Atemalkoholmessungen neben der grundsätzlich genügenden Angabe des Meßverfahrens und des Meßergebnisses auch die Mitteilung der beiden Einzelmeßwerte erforderlich sei, damit eine unzulässige Mittelwertbildung durch Aufrundung ausgeschlossen und die Einhaltung der nach DIN VDE 0405 Teil 3 Ziffer 6.1 höchstzulässigen Differenz zwischen den beiden Einzelmeßwerten überprüft werden könne (s.a. BayObLG NZV 2001, 524; KG Berlin, Beschluß vom 11. Juni 2001 - 3 Ws (B) 549/00; Pfälzisches OLG Zweibrücken VRS 102, 117).

    Soweit darüber hinaus die Angabe der Einzelmeßwerte auch deshalb verlangt wird, um die Einhaltung der nach der einschlägigen Norm DIN VDE 0405 Teil 3 Ziffer 6.1 höchstzulässigen Differenz zwischen den beiden Einzelmessungen der Atemalkoholkonzentration überprüfen zu können (BayObLG NZV 2000, 295; KG Berlin, Beschluß vom 11. Juni 2001 - 3 Ws (B) 549/00; Pfälzisches OLG Zweibrücken VRS 102, 117), tritt der Senat dem nicht bei.

    Soweit der Senat in diesem Fall mit dem Verzicht auf die Angabe der Einzelmeßwerte zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung der nach DIN VDE 0405 höchstzulässigen Differenz zwischen beiden Einzelwerten der Atemalkoholmessung von den Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NZV 2000, 295), des Kammergerichts Berlin (3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluß vom 11. Juni 2001 - 3 Ws (B) 549/00-) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (VRS 102, 117) abweicht, bedarf es keiner Vorlage nach § 121 Abs. Nr. 1 und Abs. 2 GVG in Verbindung mit § 79 Abs. 3 OWiG.

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2014 - 1 (8) SsBs 533/13

    Ordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Verbringung in die

    Sie ist der Ansicht, dass die vom Senat im Beschluss vom 12.12.2001 (1 Ss 212/01) aufgestellten Maßstäbe bezüglich der Festsetzung von Bußgeldern nach Inkrafttreten des § 31 b ZollVG nicht mehr maßgeblich seien und die vom Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten Regelsätze, anhand derer eine bundesweit einheitliche Behandlung der Verfahren erreicht werden soll, bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße hätten berücksichtigt werden müssen.

    Allerdings teilt der Senat die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die vom Senat mit Beschluss vom 12.12.2001 (1 Ss 212/01) aufgestellten allgemeinen Regelsätze bei der Bemessung von Geldbußen nach § 12 c Abs. 1 FVG, wonach bei Vorsatz bis zu 8% und bei Fahrlässigkeit bis zu 3% der mitgeführten und nicht angezeigten Barmittel als Ausgangspunkt des im Einzelnen dann noch auszugestaltenden richterlichen Zumessungsaktes herangezogen werden können, mit Außerkrafttreten des Finanzverwaltungsgesetzes bzw. der Nachfolgevorschrift des § 31a Abs. 2 und 3 ZollVG und der seit 15.12.2005 ununterbrochen gültigen Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.10.2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (ABL. L 309 vom 25.11.2005), spätestens mit den am 15.06.2007 in Kraft getretenen Regelungen der §§ 12a Abs. 1, 31b ZollVG ihre Grundlage verloren haben.

    Da etwaige Erschwerungsgründe aus den Urteilsgründen nicht ersichtlich sind und auch keine Feststellungen zu vorhandenen Vermögenswerten des Betroffenen getroffen wurden, erscheint in Anbetracht vor allem dieser Einkommenslage, des Geständnisses des Betroffenen sowie naheliegender sprachlicher Verständigungsschwierigkeiten die vom Amtsgericht vorgenommene Bemessung der Geldbuße mit 800 Euro im Ergebnis als angemessen und innerhalb des tatrichterlichen Bewertungsspielraums liegend, auch wenn der Tatrichter zur Begründung der Bußgeldhöhe auf die vom Senat früher (Senat, Beschluss vom 12.12.2001, 1 Ss 212/01) unter Geltung des Finanzverwaltungsgesetzes aufgestellten Regelsätze mit abgestellt hat.

  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

    a) Einigkeit besteht unter den Oberlandesgerichten in diesen Fällen, dass das angewandte Messverfahren und das Messergebnis (Mittelwert) mitgeteilt werden müssen (BayObLG NZV 2000, 295; BayObLG NJW 2003, 1752; OLG Hamm [2. Senat für Bußgeldsachen] DAR 2001, 416; DAR 2004, 713; OLG Hamm [2. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2002, 414; OLG Hamm [3. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2002, 109; KG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2001, Az.: 3 Ws [B] 549/00; OLG Düsseldorf NZV 2002, 523; Pfälzisches OLG VRS 102, 117).

    Dies soll zum einen die Überprüfung ermöglichen, ob es durch fehlerhafte Aufrundung zu einer unzulässigen Mittelwertbildung gekommen ist (BayObLG NUV 2000, 295; BayObLG NJW 2001, 3138; OLG Hamm [3. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2002, 198; Pfälzisches OLG VRS 102, 117 [abhängig von der verwendeten Software]; KG Berlin, a.a.O.; Brandenburgisches OLG DAR 2004, 658; a.A. OLG Stuttgart VRS 99, 287).

    Zum anderen soll die Feststellung der Einzelwerte die Kontrolle ermöglichen, ob die Variationsbreite zwischen den Messungen nach DIN VDE 0405 Teil 3 Ziff. 6.1 eingehalten worden ist (BayObLG NZV 2000, 295; OLG Hamm [3. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2002, 198; Pfälzisches OLG VRS 102, 117 [abhängig von der verwendeten Software]; KG Berlin, a.a.O.; a.A. OLG Stuttgart VRS 99, 287; OLG Düsseldorf NZV 2002, 523).

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG, der eine Atemalkoholmessung zugrunde liegt, ist der Tatrichter nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen, sofern sich keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben haben, Ausführungen dazu zu machen, dass die Verfahrensbestimmungen für die Messung, insbesondere ein Zeitablauf von 20 Minuten zwischen Trinkende und Messung, eingehalten worden sind (entgegen OLG Hamm, 3. Juni 2001, 2 Ss OWi 316/02, NZV 2002, 414 und OLG Zweibrücken, 27. September 2001, 1 Ss 212/01, DAR 2002, 279).

    Soweit OLG Hamm NZV 2002, 414/415 und OLG Zweibrücken DAR 2002, 279 verlangen, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG auf Grund einer Atemalkoholmessung in allen Fällen den tatrichterlichen Feststellungen zu entnehmen sein muss, dass der Zeitablauf seit Trinkende mindestens 20 Minuten betragen hat, steht dies nach Auffassung des Senats nicht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

  • OLG Celle, 24.02.2004 - 222 Ss 23/04

    Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinwirkung; Messung

    Denn bei der Messung mit dem Gerät "Alcotest 7110 Evidential" der Firma ####### handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, dessen Zuverlässigkeit von der Rechtsprechung anerkannt ist (BGHSt 46, 358 ff. = NZV 2001, 267 ff.; BayObLG NZV 2000, 295 ff.; 2003, 393 f.; OLG Hamm NZV 2002, 198; 2002, 414; OLG Zweibrücken DAR 2002, 279, 280).

    Soweit demgegenüber der 2. Bußgeldsenat des OLG Hamm (NZV 2002, 414 f.) und das OLG Zweibrücken (DAR 2002, 279 f.) unter Berufung auf die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2001, Aktenzeichen: 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358 ff. = NZV 2001, 267 ff., grundsätzlich verlangen, dass insbesondere auch der richtige zeitliche Ablauf der Messung (Beginn frühestens zwanzig Minuten nach Trinkende, Kontrollzeit von zehn Minuten vor der AtemalkoholMessung, Doppelmessung im Abstand von maximal fünf Minuten) im tatrichterlichen Urteil darzulegen ist, folgt der Senat dem nicht.

  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Auch wenn aus physiologischen Gründen keine Konvertierbarkeit zwischen den Werten besteht, sodass aus einem gemessenen AAK-Wert die BAK nicht (zuverlässig) errechnet werden kann (OLG Zweibrücken, B.v. 27.9.2001 - 1 Ss 212/01 - juris LS 1), widersprechen sich die hier ermittelten Ergebnisse (AAK 0, 82 mg/l und BAK 1, 74 %o) jedenfalls nicht offensichtlich.
  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Das gilt auch für die Atemalkoholmessung (ständige Rspr. des HansOLG Hamburg; ebenso u.a. BayObLG, a.a.O.; OLG Hamm, 3. Senat, a.a.O.; Hentschel, a.a.O., m.w.N.; a.A. OLG Hamm, 2. Senat, a.a.O.; OLG Zweibrücken in DAR 2002, 279, 280; offen gelassen durch OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 2 Ss OWi 228 B/06

    Bußgeldurteil: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Atemalkoholmessung mit

    Angaben zu den weiteren Erfordernissen des Messverfahrens wie die Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten vor Trinkende, der Kontrollzeit von 10 Minuten vor Messbeginn, des zeitlichen Abstandes für die erforderliche Doppelmessung sind nur erforderlich, wenn einer der Verfahrensbeteiligten die ordnungsgemäße Durchführung der Messung bezweifelt oder sich sonst Anhaltspunkte für eine Abweichung von den einzuhaltenden Messbedingungen bieten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 1 Ss (OWi) 237 B/05 - Beschluss vom 10. März 2004 - 1 Ss (OWi) 37 B/04; OLG Hamm, 3. Senat, VRS 102, 115 f.; jetzt auch OLG Hamm, 2. Senat, DAR 2004, 713; BayObLG NJW 2003, 1752; NZV 2005, 53; HansOLG NZV 2004, 269; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 117; ThürOLG VRS 110, 443; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a StVG Rdnr. 4c; a.A. OLG Zweibrücken, DAR 2002, 279).
  • OLG Celle, 18.08.2003 - 222 Ss 59/03

    Fehlmessung des Atemalkohols mit einem Messgerät; Fahrlässiges ordnungswidriges

    1999, 332, 333 (vgl. BGHSt 46, 358, 367; OLG Hamm NZV 2002, 414, 415; OLG Zweibrücken DAR 2002, 279, 280; siehe aber auch BayObLG, Beschluss vom 5. März 2003 - 1 ObOWi 9/03 -).
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 462/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen, Anforderungen an die Urteilgründe,

  • OLG Dresden, 10.12.2003 - Ss OWi 654/03

    Anforderungen an Atemalkohol-Messungen

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
  • OLG Celle, 26.09.2003 - 222 Ss 59/03

    Atemalkoholkonzentration; Einzelmessungen; Fehlmessung; Wartezeit; Zeitabstand

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2003 - 2b Ss OWi 297/02

    Rechtsbeschwerde wegen Lückenhaftigkeit eines Urteils aufgrund mangelnder Angaben

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss 462/04

    Atemalkoholmessung - notwendige Feststellungen im Urteil

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