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   OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03   

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https://dejure.org/2003,13345
OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03 (https://dejure.org/2003,13345)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.11.2003 - 1 Ss 215/03 (https://dejure.org/2003,13345)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. November 2003 - 1 Ss 215/03 (https://dejure.org/2003,13345)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03
    Die insoweit bestehenden Unsicherheiten, die es aus medizinisch-toxikologischer Sicht derzeit nicht zulassen, den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit durch exakte Grenzwerte festzulegen, ändert nichts an der Befugnis des Gesetzgebers, anhand der derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten ein Gesetz zu erlassen, das zur wirksamen Bekämpfung der Drogenproblematik im Straßenverkehr beitragen kann (vgl. BayObLG NZV 2003, 252, 253).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03
    Bei der Norm handelt es sich wegen der generell - abstrakten Gefährlichkeit des Genusses von Drogen der in der Anlage zu der Vorschrift genannten Art um einen abstrakten Gefährdungstatbestand als Vorfeld - oder Auffangtatbestand gegenüber der an engere Voraussetzungen geknüpften Strafvorschrift des § 316 StGB (Senat, NZV 2001, 483 - 484 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03
    Das schließt die Befugnis des Gesetzgebers zur Schaffung einer Norm nicht aus, solche Unsicherheiten unterliegen seiner Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfGE 50, 290, 332 f).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 13. November 2003 - 1 Ss 215/03 - und das Urteil des Amtsgerichts Kandel vom 11. September 2003 - 7084 Js 9433/03 OWi - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Der Entscheidung des BVerfG vom 21. Dezember 2004 (Az. 1 BvR 2652/03, NJW 2005, 349 ff) lag die Überprüfung des Beschlusses des Senats für Bußgeldsachen des OLG Zweibrücken vom 13. November 2003 (Az. 1 Ss 215/03) zugrunde.
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

    Das ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats bei Ordnungswidrigkeiten, die im konkreten Fall mit einer Geldbuße von nicht mehr als 250,- EUR geahndet werden, der Fall (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 10.11.2004, 1 Ss 264/04; vom 04.11.2004, 1 Ss 21/03, vom 23.09.2003, 1 Ss 215/03).

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung des Senats sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen ausnahmsweise auch bei einer Geldbuße bis 500,- EUR entbehrlich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erkennbar vom Durchschnitt abweichen, weil Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte oder außergewöhnlich gute Wirtschaftsverhältnisse fehlen, und es sich bei der festgesetzten Geldbuße um den im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsatz handelt (siehe Senatsbeschlüsse vom 23.09.2003, 1 Ss 215/03; vom 10.11.2004, 1 Ss 264/04).

  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 264/04

    Ordnungswidrigkeit, Verkehr, Fahrverbot

    (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 04.11.2003, 1 Ss 120/03 und vom 23.09.2003, 1 Ss 215/03).

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 04.11.2003, 1 Ss 120/03 und vom 23.09.2003, 1 Ss 215/03).

  • OLG Jena, 27.07.2009 - 1 Ss 266/08

    Anforderungen an die Begründung eines Bußgeldbeschlusses hinsichtlich der vom

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  • OLG Koblenz, 14.07.2005 - 1 Ss 189/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgenbemessung und tatrichterliche

    Festgestellt werden muß vielmehr eine Konzentration, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdelikts als möglich erscheinen läßt, daß der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (BVerfG NJW 05, 349; NZV 05, 270 auf Verfassungsbeschwerde gegen den Beschl. des OLG Zweibrücken v. 13.11.2003 -1 Ss 215/03 , das von einer "echten" Nullwertgrenze ausging ).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Das ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats bei Ordnungswidrigkeiten, die im konkreten Fall mit einer Geldbuße von nicht mehr als 250, 00 EUR geahndet werden, der Fall (Senatsbeschlüsse vom 10.11.2004, 1 Ss 264/04; vom 04.11.2004, 1 Ss 21/03, vom 23.09.2003, 1 Ss 215/03).
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