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   OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05   

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OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05 (https://dejure.org/2005,7400)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.08.2005 - 1 Ss 216/05 (https://dejure.org/2005,7400)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. August 2005 - 1 Ss 216/05 (https://dejure.org/2005,7400)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1075
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
    Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).

    Darüber hinaus muss er sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (BGHSt 39, 291, 300/301; St 43, 277, 283/284, Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).

    Kommt der Tatrichter in diesen Fällen seiner Pflicht zur Aufklärung - etwa nach einem Beweisantrag - nicht nach, so kann dies, wenn die tatsächlichen Grundlagen, aus denen die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung resultieren, in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mit der Sachrüge, sondern nur mit einer Verfahrensrüge beanstandet werden (BGHSt 39, 291, 301/302; St 43, 277, 284).

  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ss 128/05

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
    Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).

    Darüber hinaus muss er sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (BGHSt 39, 291, 300/301; St 43, 277, 283/284, Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).

  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
    Vor der Frage nach den rechtlichen Konsequenzen eines Geständnisses muss er sich aber Klarheit verschaffen, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (BGH aaO., S. 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, Az.: 1 Ss 27/04).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
    Da dieses System aber verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt (hierzu im Einzelnen: Löhle/Beck DAR 1994, 465, 475), die unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben, war der bloße Hinweis auf den Einsatz der Video-Überwachungsanlage ProViDa nicht ausreichend (OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Hamm DAR 2002, 226, 227).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 2 Ss OWi 1029/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang

    Auszug aus OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
    Da dieses System aber verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt (hierzu im Einzelnen: Löhle/Beck DAR 1994, 465, 475), die unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben, war der bloße Hinweis auf den Einsatz der Video-Überwachungsanlage ProViDa nicht ausreichend (OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Hamm DAR 2002, 226, 227).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).

    Zwar ist zu beachten, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben kann (BGHSt 39, 303; OLG Hamm OLG Jena DAR 2004, 663 und NJW 2006, 1075).

    Die Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 11. August 2005 - 1 Ss 216/05 - (NJW 2006, 1075) gebietet keine abweichende Beurteilung, da sie anders lautende Feststellungen und Darlegungen zur Beweiswürdigung betraf.

  • OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei

    Von Relevanz ist neben der jeweiligen Beweislage nicht zuletzt auch die Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens des Betroffenen für die Wahrheitsfindung zukommt (OLG Jena NJW 2006, 1075).

    Verbleibende Zweifel am Vorliegen eines qualifizierten Geständnisses, die beispielsweise nicht schon durch die schlichte ?Bestätigung? des Betroffenen im Zusammenhang mit einer in Augenschein genommenen Videoaufzeichnung als ausgeräumt anzusehen sind (OLG Jena NJW 2006, 1075), gefährden den Bestand des Urteils, weil in diesen Fällen die Glaubhaftigkeit der Betroffeneneinlassung in Frage steht, diese folglich als entscheidende Verurteilungsgrundlage ausscheiden muss.

    Bei sinngerechter Interpretation ?geständiger? Einlassungen im Urteil, etwa des Inhalts, dass die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Betroffenen auch in der festgestellten Höhe nicht in Abrede gestellt worden sei (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241), wird deshalb häufig davon auszugehen sein, dass der Betroffene lediglich den ihm nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang als solchen und die aus diesem resultierende, d.h. ihm bereits ?als gemessen? präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit und gerade nicht deren Richtigkeit als das Resultat eigener originärer Wahrnehmung bestätigt hat (OLG Jena NJW 2006, 1075 f.; OLG Hamm NZV 2002, 101/102; 2002, 282; missverständlich insoweit OLG Koblenz NStZ 2004, 396/397 f., da die im dort überprüften Urteil ?klar und eindeutig als Einräumen der Geschwindigkeitsüberschreitung? gewertete Betroffeneneinlassung nicht wiedergegeben wird).

  • OLG Schleswig, 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen

    Die Kenntnis der im Einzelfall angewandten Messmethode ist u.a. für die Beurteilung der Frage wesentlich, ob der mitgeteilte Toleranzabzug zutreffend und ausreichend ist (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschl. v. 09.12.2009 - 3 Ss-OWi 948/09 - Juris; Thüringer OLG, Senat für Bußgeldsachen, Beschl. v. 08.05.2006 - 1 Ss 60/06 - Juris; Thüringer OLG, I. Strafsenat, Beschl. v. 11.08.2005 - 1 Ss 216/05 - Juris).
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Ein verwertbares Eingeständnis liegt vielmehr vor, wenn der Betroffene nach eigener sicherer Kenntnis oder zuverlässiger Schätzung erkannt hat, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschritten hat (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 3 Rdnr. 86; vgl. a. OLG Jena DAR 2006, 163; OLG Saarbrücken VRS 110, 433 [436]).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Nur bei genauer Angabe der konkreten Betriebsart wird jedoch das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt nachzuprüfen, ob der nach den Richtlinien vorgesehene Toleranzabzug von bis zu 10 % zutreffend berücksichtigt wurde (OLG Jena NJW 2006, 1075; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 287/07; vom 17.04.2008 - 2 Ss OWi 521/2008 und vom 09.10.2009 - 3 Ss OWi 1114/09).
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

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  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

    Nur bei genauer Angabe der konkreten Betriebsart wird jedoch das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt nachzuprüfen, ob der nach den Richtlinien vorgesehene Toleranzabzug von bis zu 10% zutreffend berücksichtigt wurde (OLG Jena NJW 2006, 1075 ; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 287/07; vom 17.04.2008 - 2 Ss OWi 521/2008 und vom 09.10.2009 - 3 Ss OWi 1114/09).
  • OLG Jena, 22.08.2011 - 1 SsRs 68/11

    Art und Weise des Einsatzes der Videoüberwachungsanlage ProViDa 2000 als

    die mit Hilfe eines standardisierten Messverfahrens - hier mittels der grundsätzlich verschiedene Einsatzarten zulassenden Videoverkehrsüberwachungsanlage ProViDa 2000 - festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 39: 291: Senatsbeschlüsse vom 11.08.2005, 1 Ss 216/05 und vom 08.05 2005, 1 Ss 60/05, bei [...]: Göhler-Seitz, OWiG , 15. Aufl., § 71 Rn. 43f m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 01.03.2012 - Ss OWi 36/12

    Wiedergabe der Einlassung als zwingend erforderlich i.R.e.

    Es reicht nicht, wenn der Betroffene lediglich die ihm nachträglich bekannt gewordenen Messung als solche und die ihm bereits "als gemessen" präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit bestätigt hat (vgl. OLG Jena NJW 2006, 1075 [OLG Jena 11.08.2005 - 1 Ss 216/05] ; OLG Hamm NZV 2002, 101, 102).
  • LG Arnsberg, 17.02.2009 - 3 S 165/08

    Erstattung der Vergütung für eine Tätigkeit als Abwickler einer früheren

    Andernfalls würde ihm die Möglichkeit genommen, einen möglicherweise lästigeren neuen Gläubiger zu befriedigen (BGH, NJW 2006, 1075; OLG Hamm, WM 2002, 451; KG, ZIP 2005, 176; Kerner in jurisPK - BGB, 4. Aufl., 2008, § 366 Rdnr. 10).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - I OLG 145/19

    Unabdingbarer Bestandteil eines Bußgeldurteils wegen

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