Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 19.01.2004

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   OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03   

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https://dejure.org/2003,7501
OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2003,7501)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.10.2003 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2003,7501)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2003,7501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 79 Abs. 3; StPO § 344
    Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Verwerfen eines Einspruchs wegen Nichterscheinen des Betroffenen zum Hauptverhandlungstermin; Einspruch gegen Anordnung einer Geldbuße und Festsetzung eines Fahrverbotes wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Anforderungen ...

  • Judicialis

    OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03
    Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge nach § 73 Abs. 2 i. V. m. § 74 Abs. 2 OWiG auch der Vortrag, dass der Verteidiger, der den Entpflichtungsantrag gestellt hat, über eine schriftliche Vertretungsvollmacht verfügte und diese dem Gericht nachgewiesen worden war (vgl. OLG Köln, ZfS 2002, 152 und 154).
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03
    Will er mit der Rechtsbeschwerde geltend machen, dass das Gericht einem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte folgen und ihn von der Pflicht zum Erscheinen entbinden müssen, so muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 06.02.2001 bei Juris; Senatsbeschluss vom 20.08.2001, ZfS 2002, 44).
  • OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ss 224/05

    Entbindungsantrag

    Der Betroffene muss also genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (Senat VRS 106, 299, 300).
  • OLG Oldenburg, 04.02.2019 - 2 Ss OWi 33/19

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen auch für Fortsetzungstermin

    Soweit ein Betroffener rügt, dass einem -hier vom Betroffenen erneut gestellten- Entbindungsantrag nicht stattgegeben worden sei, bedarf es im Rahmen einer solchen Rüge der genauen Darlegung der Einzelumstände, so zum Beispiel aus welchen Gründen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptforderung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war (vergleiche Thüringer OLG, VRS 106, 299 ; OLG Hamm, VRS 113. Bd., 439; Göhler-Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 74 Rn. 48 b).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.01.2004 - 1 Ss 220/03   

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https://dejure.org/2004,32268
OLG Jena, 19.01.2004 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2004,32268)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.01.2004 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2004,32268)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 1 Ss 220/03 (https://dejure.org/2004,32268)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2004 - 1 Ss 220/03
    Es genügt vielmehr, dass eine beim Vorhandensein von Anhaltspunkten von Amts wegen vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Fernbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist (BGHSt 17, 391, 396 f; KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., § 329 Rn. 7); insoweit ist grundsätzlich eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten (BGH a.a.O. S. 397).

    Vielmehr muss das Gericht, wenn Anhaltspunkte für einen Entschuldigungsgrund vorliegen, sei es, dass er sich aus den Akten ergibt, vom Angeklagten mitgeteilt worden ist oder das Berufungsgericht auf andere Weise Kenntnis von ihm erlangt hat, prüfen, ob er zutrifft (BGHSt 17, 391, 396; KK-Ruß, a. a. O., Rn. 9).

  • OLG Köln, 18.01.1983 - 1 Ss 907/82
    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2004 - 1 Ss 220/03
    Verbleibende Zweifel wirken sich zugunsten des Angeklagten aus, stehen also einer Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO entgegen (KK-Ruß, a.a.O., Rn. 9; OLG Köln VRS 65, 47; OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965).
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