Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.03.2002

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   OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01   

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OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2001,4426)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.2001 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2001,4426)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2001,4426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

  • Judicialis

    StPO § 397 a; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 406 g Abs. 3; ; StPO § 406 g Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 112
  • StV 2002, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84

    Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    Zwar ist streitig, ab welcher Straferwartung in der Regel Anlass besteht, die Mitwirkung eines Verteidigers aus diesem Grund für notwendig anzusehen (vgl. Kleinknecht / Meyer-Goßner StPO, 45. Aufl. § 140 Rn. 23; KK - Laufhütte, StPO, 4. Aufl. § 140 Rn. 21 ,jeweils m.w.N. ; der Senat hat es bislang abgelehnt, eine starre Regel aufzustellen ; vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 2001 - 1 Ss 113/01 -, vom 4. Nov. 1994 - 1 Ss 244/94 -, vom 6. Dez. 1991 - 1Ss 202/94 - und vom 14. Febr. 1985, NStZ 1986, 135 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1991 - 2 Ss 13/91

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat; Akteninhalt; Notwendige Verteidigung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    In Ansehung eines im Ermittlungsverfahren erstatteten umfangreichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit der kindlichen Opferzeugin war ferner auch unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ( vgl. Senat, StV 1986, 240; OLG Karlsruhe, StV 1991, 199, 200; OLG Düsseldorf, StV 1993, 237 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    In Ansehung eines im Ermittlungsverfahren erstatteten umfangreichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit der kindlichen Opferzeugin war ferner auch unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ( vgl. Senat, StV 1986, 240; OLG Karlsruhe, StV 1991, 199, 200; OLG Düsseldorf, StV 1993, 237 ).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    In Ansehung eines im Ermittlungsverfahren erstatteten umfangreichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit der kindlichen Opferzeugin war ferner auch unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ( vgl. Senat, StV 1986, 240; OLG Karlsruhe, StV 1991, 199, 200; OLG Düsseldorf, StV 1993, 237 ).
  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 98/72

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    Zu Recht und in der revisionsrechtlich vorgeschriebenen Form macht der Angeklagte den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO geltend, weil wesentliche Teile der Hauptverhandlung, nämlich die Verlesung des Anklagesatzes ( vgl. BGH 9, 243, 244 ), die Vernehmung des Angeklagten zur Person und zur Sache ( vgl. BGH a.a.O.) sowie die Erörterung der Vorstrafen, zumal dann wenn diese wie hier strafschärfend berücksichtigt wurden ( vgl. BGH NJW 72, 2006 ), ohne den nach § 140 Abs. 2 StPO notwendigen Verteidiger stattgefunden haben.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).

    Dabei kommt allerdings der ansonsten in der Rechtsprechung häufig herangezogene Gesichtspunkt, dass der Angeklagte zur Vorbereitung der Hauptverhandlung auf Akteneinsicht angewiesen ist, die ihm nur durch einen Rechtsanwalt vermittelt werden kann (s. OLG München NJW 2006, 789; OLG Koblenz B. v. 12.07.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 = NStZ 1989, 542= StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122) im vorliegenden Fall nicht zum Tragen (zur Pflichtverteidigerbestellung gerade mit dieser Begründung s. aber OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718).

  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Jedenfalls entspricht es allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Pflichtverteidiger wegen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" dann beigeordnet werden muss, wenn zu einer effizienten Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist, da diese grundsätzlich nur durch einen Verteidiger ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG StV 1993, 647; OLG Karlsruhe NZV 1993, 165; OLG Celle StraFo 2000, 414; LG Cottbus StV 1999, 642; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112).
  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

    Dies kann - muss aber nicht - Anlass sein, dass die Mitwirkung eines Verteidigers unter den Gesichtspunkten der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens geboten ist (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Die Annahme eines Regelfalls der Pflichtverteidigung oder einer Vermutung für deren Vorliegen findet sich weder im Beschluss dieses Gerichts vom 11. Oktober 2004 (1 Ss 171/04 = StV 2005, 491 = StraFo 2005, 28), noch in jenem vom 13. Dezember 2001 (1 Ss 222/01 = NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Der dieser Regelung zugrundeliegende, letztlich auf die Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens zurückzuführende Rechtsgedanke kann die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung jedoch auch dann erfordern, wenn der Opferanwalt - wie hier - auf Kosten des Verletzten tätig wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. A., § 140 Rn. 31; KK-Laufhütte, StPO, 5. A., § 140 Rn. 24; einschr. Löwe-Rosenberg-Lüderssen, StPO, 25. A., § 140 Rn. 101, 129; bejahend OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112; StraFo 2005, 28; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Köln StV 1989, 100 und 469; OLG Bremen StV 2004, 585; OLG Koblenz ZAP EN-Nr. 206/2004 zit. nach juris KORE506052004).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der

    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 1 Ws 131/21

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlichem Beistand

    Dies kann darüber hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt (Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 1 Ss 222/01, juris Rn. 5 f.).
  • LG Halle, 16.04.2009 - 9 Ns 7/09

    Nichtvorliegen eines Falls der notwendigen Verteidigung bei Beauftragung eines

    Dies ist aber eben nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles auf der Grundlage der gesetzlichen Kriterien zu prüfen (so auch folgende bei Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 140 Rn. 31 zitierten obergerichtlichen Entscheidungen, die zu Unrecht für eine Regelvermutung in Anspruch genommen werden: OLG Köln, NStZ 1989, 542; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112 [OLG Zweibrücken 13.12.2001 - 1 Ss 222/01] ; OLG Saarbrücken, NStZ 2006, 718).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 1 Ss 222/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28136
OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2002,28136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2002,28136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 Ss 222/01 (https://dejure.org/2002,28136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfüllen eines Straftatbestands bei Verfüttern von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an Schweine

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Alle sonstigen Abfallbeseitigungsanlagen sind in § 31 Abs. 1 Hs. 2 KrW-/AbfG dem Regime des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterstellt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. März 2002 - 1 Ss 222/01, LRE 43, 280; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 327 Rn. 17).
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