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   OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01   

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OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01 (https://dejure.org/2001,2145)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.12.2001 - 1 Ss 227/01 (https://dejure.org/2001,2145)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 1 Ss 227/01 (https://dejure.org/2001,2145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung; Abschiebehaft; Zwangsmaßnahme; Ausländerbehörde; Richter; Vollzugshilfeersuchen; Strafvollzug; Vollzugshilfe

  • Judicialis

    StGB § 113 Abs. 3; ; FEVG § 1; ; FEVG § 3; ; FEVG § 5; ; FEVG § 11; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • migrationsrecht.net

    Zur Notwehrfähigkeit einer rechtswidrigen Durchsuchung zwecks Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 71
  • NStZ 2002, 256
  • StV 2002, 309
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Insoweit sind in den entsprechenden Anordnungen zugleich richterliche Durchsuchungsanordnungen zu sehen, die polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 16, 231, 239; BVerfG NJW 1981, 2111).
  • BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81

    Rocker mit Dachpfannen - § 32 StGB, scharfes Notwehrrecht, Schutz von Eigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Der Angeklagte durfte sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegen das unberechtigte Eindringen "scharf" verteidigen (vgl. BGH StV 1982, 219) und sich seiner Festnahme bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs widersetzen.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    In Eilfällen kann dies die richterliche Anordnung einer einstweiligen Freiheitsentziehung nach § 11 FEVG sein (vgl. BVerwGE 62, 317; BVerwG NJW 1982, 536; BGH NJW 1993, 369; OLG Frankfurt Inf AuslR 1997, 313; 1995, 361; BVerfG Inf AuslR 1996, 198; Marschner / Volckart , FEVG, 4. Aufl., F § 11 Rn. 2, 13 Rn. 2; Renner, Ausländerrecht 7. Aufl., § 57 Rn. 4).
  • BayObLG, 23.11.1979 - RReg. 5 St 387/79

    Zuziehung von Zeugen bei einer Durchsuchung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Rechtswidrig ist eine Maßnahme deshalb nur dann, wenn der Beamte die wesentlichen Förmlichkeiten nicht eingehalten hat, oder seine Diensthandlung deshalb nicht vertretbar erscheint, weil er sich nicht in verantwortungsbewußter Weise um die Wahrung eines Beurteilungs- oder Ermessensspielraums bemüht hat (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363; KG GA 1975, 213; BayObLGSt 54, 59; NJW 1955, 1088; JZ 1980, 109).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Rechtswidrig ist eine Maßnahme deshalb nur dann, wenn der Beamte die wesentlichen Förmlichkeiten nicht eingehalten hat, oder seine Diensthandlung deshalb nicht vertretbar erscheint, weil er sich nicht in verantwortungsbewußter Weise um die Wahrung eines Beurteilungs- oder Ermessensspielraums bemüht hat (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363; KG GA 1975, 213; BayObLGSt 54, 59; NJW 1955, 1088; JZ 1980, 109).
  • BVerfG, 27.06.1963 - 2 BvR 687/62

    Verfassungswidrigkeit des § 27 Abs. 4 KgfEG bezüglich der Auslagenerstattung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Insoweit sind in den entsprechenden Anordnungen zugleich richterliche Durchsuchungsanordnungen zu sehen, die polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 16, 231, 239; BVerfG NJW 1981, 2111).
  • KG, 28.11.1974 - 250.74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Rechtswidrig ist eine Maßnahme deshalb nur dann, wenn der Beamte die wesentlichen Förmlichkeiten nicht eingehalten hat, oder seine Diensthandlung deshalb nicht vertretbar erscheint, weil er sich nicht in verantwortungsbewußter Weise um die Wahrung eines Beurteilungs- oder Ermessensspielraums bemüht hat (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363; KG GA 1975, 213; BayObLGSt 54, 59; NJW 1955, 1088; JZ 1980, 109).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
    Rechtswidrig ist eine Maßnahme deshalb nur dann, wenn der Beamte die wesentlichen Förmlichkeiten nicht eingehalten hat, oder seine Diensthandlung deshalb nicht vertretbar erscheint, weil er sich nicht in verantwortungsbewußter Weise um die Wahrung eines Beurteilungs- oder Ermessensspielraums bemüht hat (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363; KG GA 1975, 213; BayObLGSt 54, 59; NJW 1955, 1088; JZ 1980, 109).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Aus einer Einstufung der Diensthandlung als rechtswidriger Angriff i.S. von § 32 StGB (vgl. BGHSt 4, 161 ) folgt im Hinblick auf die dann sich weiter stellenden Fragen der Erforderlichkeit und Gebotenheit der Verteidigungshandlung (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.12.2001 - 1 Ss 227/01 -, JURIS, Rn. 21 f.; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, Rn. 36 f. zu § 113) keineswegs verfassungsrechtlich zwingend die Annahme einer Rechtfertigung durch Notwehr.
  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02

    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).

    Sollten die Unterlagen für eine solche Entscheidung noch nicht vollständig sein, ist der Antrag auf eine einstweilige Freiheitsentziehung entsprechend § 11 FEVG zu erwägen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257 m.w.Nw.).

    Eine Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, weil der Senat nach allem nicht von der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 14.12.2001 NStZ 2002, 256 abweicht.

  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

    Es besteht daher für die Ausländerbehörde nach dem für sie maßgeblichen bundeseinheitlichen Ausländerrecht keine Ermächtigung, selbst ohne richterliche Vorabanordnung Maßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebehaft zu treffen (BVerwGE 62, 317ff, 320 f; BGH NJW 1993, 3069, 3070; KG, Beschluss vom 22. März 2002 - 25 W 218/01 -, KG-Report 2003, 174, 176; KG FGPrax 2001, 40; PfzOLG Zweibrücken, Urteil vom 14. Dezember 2001, - 1 Ss 227/01 - ,NStZ 2002, 256 ff).

    Grundsätzlich kann danach die Ingewahrsamnahme durch die Polizei auf der Grundlage der landesrechtlichen Bestimmungen zur Gefahrenabwehr zulässig sein, wenn zur Verhinderung von Straftaten nach dem Ausländergesetz Unterbindungsgewahrsam geboten ist (Senat, KG- Report 2003, 174, S. 177 f; OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Dezember 2001, - 1 Ss 227/01 - NStZ 2002, 256 ff; SchlHOLG Beschluss vom 28. April 2003, - 2 W 207/02 - zitiert bei Melchior, Internet-Kommentar zur Abschiebungshaft, Anhang; Marschner/ Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Auflage, § 2 FEVG F Rz. 5).

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die

    eine einstweilige Anordnung des Richters nach § 11 FEVG zu erwirken (OLG Frankfurt in st. Rspr., z. B. InfAuslR 1998, 313 = NVwZ 1998, 213; OLG Hamburg InfAuslR 2002, 288; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2004 - 6 W 32/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256 in einer Strafsache; Marschner/Volkart a. a. O. § 13 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04

    Klageerzwingungsverfahren, Anordnung der Anklageerhebung, Freiheitsberaubung im

    Danach bedarf jede von der zuständigen Ausländerbehörde veranlasste, mit der Abschiebung in Zusammenhang stehende auf Freiheitsentziehung gerichtete Zwangsmaßnahme einer vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213 f; OLG Zweibrücken, NStZ 2002, 256, 257).
  • OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme; Entscheidung über Abschiebehaft;

    Es gibt keinen der Abschiebehaft vorgelagerten Freiheitsentzug durch die Verwaltungsbehörde (BVerwG NJW 1982, 536; BGH NJW 1993, 3069; OLG Frankfurt InfAuslR 1995, 361; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256; Marschner/Volckart, a.a.O., F § 13 Rdnr.2).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    Der Entscheidung des OLG Celle lag eine durch die Ausländerbehörde veranlasste Festnahme zur Sicherung der Abschiebung zugrunde (vgl. zur fehlenden Rückgriffsmöglichkeit in einem solchen Fall auf die Vorschriften des HSOG: Senatsbeschluss vom 11.01.2006, 20 W 108/05, Jurisdok.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.12.2001, Az.: 1 Ss 227/01, Jurisdok. Abs. 9 = NstZ 2002, 256) und keine Ingewahrsamnahme aufgrund des polizeirechtlichen Grundsatzes der Gefahrenabwehr.
  • LG Stendal, 05.04.2007 - 25 T 44/07

    D (A), Festnahme, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Polizei, Haftbefehl,

    Vielmehr ist die Ingewahrsamnahme eines ausreisepflichtigen Ausländers zur Vorführung vor den Abschiebehaftrichter durch die Ausländerbehörde selbst - wie im Streitfall - grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor eine richterliche Anordnung ergeht (vgl. BVerfGE 105, 239 f.; OLG Gelle NdsRpfl 2004, 129, 130; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166, 167; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256-258).

    Ferner finden die landesrechtlichen Bestimmungen des Polizeirechtes neben den bundesrechtlichen Vorschriften des Ausländerrechts und des FEVG keine Anwendung, wenn die freiheitsentziehenden Maßnahme der Ausländerbehörde - wie hier - ausschließlich auf die Anordnung und Durchführung von Abschiebehaft gerichtet sind (vgl. u.a. OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256-258).

  • KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung

    Soweit die oben erwähnten obergerichtlichen Entscheidungen vor allem die eingeschränkten Eingriffsbefugnisse der Ausländerbehörde betonen - zuletzt der vom Betroffenenvertreter zum Beleg für seine weitergehende Auffassung angeführte Beschluss des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 14. Dezember 2001 in einer Strafsache (1 Ss 227/01) - würdigen sie aus Sicht des Senates nicht abschließend, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 62, 317, 320) als auch der BGH (NJW 1993, 3069, 3070) durchaus die Möglichkeit einer Festnahme auf der Grundlage von landesrechtlichen Vorschriften des Polizeirechts offengelassen haben, wie sie im Schrifttum von WeIte befürwortet wird (DÖV 1989, 114 ff.; derselbe in Jakober, Aktuelles Ausländerrecht, Stand Dezember 2000, zu A 1.1.1 Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 1184/14

    Anforderungen an die Heranziehung zur Entrichtung von Gebühren für eine

    KG Berlin, Urteil vom 27.08.2012 - 161 Ss 154/12 -, Rn. 15, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.12.2001 - 1 Ss 227/01 -, Rn. 8, zitiert nach juris; Fischer, StGB, a.a.O, § 113 Rn. 11 ff.
  • LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde,

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