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   OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05   

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https://dejure.org/2005,33615
OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05 (https://dejure.org/2005,33615)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 Ss 227/05 (https://dejure.org/2005,33615)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 Ss 227/05 (https://dejure.org/2005,33615)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05
    Auch wenn die Voraussetzungen eines Regelbeispiels gegeben sind, ist der Tatrichter aber nicht der Prüfung enthoben, ob Umstände des konkreten Falles in objektiver oder subjektiver Hinsicht der Annahme eines Regelfalles entgegenstehen (BVerfG DAR 1996, 196).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05
    Ausnahmen können dementsprechend allenfalls zugelassen werden, wenn - dies ist hier indes nicht der Fall; insoweit reicht nicht, das sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts im unmittelbaren Einmündungsbereich keine Verkehrsteilnehmer befanden - eine auch nur abstrakte Gefährdung völlig ausgeschlossen ist (BayObLG NZV 2003, 350, 351).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05
    Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Anhang zum Bußgeldkatalog (Anl. zu § 1 Abs. 1 BKatV) aufgeführten Tatbestände - hier der "qualifizierte" Rotlichtverstoß nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 des Bußgeldkatalogs - indizieren als Regelbeispiele zwar eine grobe Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; BayObLG NZV 1994, 370).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05
    Ein auf leichter Fahrlässigkeit beruhendes Augenblicksversagen muss der Tatrichter zwar nur in Erwägung ziehen, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben oder wenn der Betroffene dies im Verfahren einwendet (BGHSt 43, 241, 251).
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05
    Wegen der Wechselwirkung beider Sanktionen erfasst die Aufhebung des Fahrverbots auch die Geldbuße (OLG Hamm NJW 2004, 172, 173).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    c) Der Senat schließt sich mit seiner Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis dem BayObLG an, dessen beiden Bußgeldsenate wiederholt entschieden haben, dass es gerade das Anliegen des Verordnungsgebers war, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen und entsprechend zu ahnden, weshalb im Falle eines Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat "eine abstrakte Gefährdung zu unterstellen" und es "nicht zulässig" sei, "diesen Grundsatz dahingehend einzuschränken, dass Handlungen, die im konkreten Fall ungeeignet sind, das geschützte Rechtsgut in Gefahr zu bringen", vom Bußgeldtatbestand ausgenommen werden (vgl. BayObLG NZV 1997, 484; DAR 2002, 173 = VRS 103, 307; NZV 2003, 346 = VRS 105, 24 = DAR 2003, 280; NZV 2003, 350 = DAR 2003, 233 = VRS 104, 437; vgl. auch Thüringer OLG, VRS 110, 54).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 2 Ss OWi 827/09

    Umfang der Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Dabei kann dahinstehen, ob die Feststellungen der Tatrichterin geeignet sind, neben der im Falle eines qualifizierten Rotlichtverstoßes grundsätzlich vorliegenden objektiven groben Pflichtverletzung auch das subjektive Vorliegen einer solchen Pflichtwidrigkeit zu belegen (vgl. hierzu Thüringer OLG, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Ss 227/05 - Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 StVG Rdnrn. 14, 22, jew. m.w.N.).
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