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   OLG Hamburg, 05.12.2000 - III - 6/00 - 1 Ss 24/00, III - 6/00, 1 Ss 24/00   

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OLG Hamburg, 05.12.2000 - III - 6/00 - 1 Ss 24/00, III - 6/00, 1 Ss 24/00 (https://dejure.org/2000,28573)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2000 - III - 6/00 - 1 Ss 24/00, III - 6/00, 1 Ss 24/00 (https://dejure.org/2000,28573)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - III - 6/00 - 1 Ss 24/00, III - 6/00, 1 Ss 24/00 (https://dejure.org/2000,28573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 370; ; VStG § 10 Nr. 1; ; VStG § 19 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Vermögenssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    VSt-Hinterziehung - Noch einmal zur Strafbarkeit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.06.1999 - 1 Ws 69/99

    Würdigung eines Aussageverhaltens zur Inhaberschaft eines fraglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    Lässt das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung des Vermögens trotz der im Beschluss vom 22.06.1995 erkannten Verfassungswidrigkeit weiterhin bis zum 31.12.1996 zu, so folgt daraus auch die Zulässigkeit der strafrechtlichen Bewehrung (OLG Frankfurt am Main, NJW 2000, 2368; BFH DStR 2000, 1140).

    Schutzgut des § 370 AO ist nicht die "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" (so aber Salditt in NStZ 2000, 538).

  • BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00

    Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    Der Blankettnorm des § 370 AO ist jegliche Differenzierung hinsichtlich "besserer gerechterer" und schlechterer ungerechterer" Steuern fremd, denn dies würde letztlich bedeuten, dass es ein Steuerrecht minderer Qualität gäbe, gegen das die Normadressaten ohne jegliches Sanktionsrisiko verstoßen könnten (BFH vom 27.10.2000, Az. VIII B 77/00).

    Vielmehr ist - von allen Obergerichten anerkannt - geschütztes Rechtsgut der Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag der jeweils tatbetroffenen Einzelsteuer, bezogen auf den jeweiligen Besteuerungsabschnitt (BGHSt 40, 109; BFH vom 27.10.2000, Az. VIII B 77/00; BVerwGE 84, 134).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    Dieses könne indessen eine Strafbarkeit nicht mehr begründen, weil das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 22.06.1995 (BVerfGE 93, 121 165) entschieden hat, dass § 10 Nr. 1 VStG jedenfalls seit dem Veranlagungszeitraum 1983 in allen seinen seitherigen Fassungen mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insofern unvereinbar ist, als er den einheitswertgebundenen Grundbesitz, dessen Bewertung der Wertentwicklung seit 1964/1974 nicht mehr angepasst worden ist, und das zu Gegenwartswerten erfasste Vermögen mit demselben Steuersatz belastet.
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    Vielmehr ist - von allen Obergerichten anerkannt - geschütztes Rechtsgut der Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag der jeweils tatbetroffenen Einzelsteuer, bezogen auf den jeweiligen Besteuerungsabschnitt (BGHSt 40, 109; BFH vom 27.10.2000, Az. VIII B 77/00; BVerwGE 84, 134).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 92.87

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Jagdschein

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    Vielmehr ist - von allen Obergerichten anerkannt - geschütztes Rechtsgut der Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag der jeweils tatbetroffenen Einzelsteuer, bezogen auf den jeweiligen Besteuerungsabschnitt (BGHSt 40, 109; BFH vom 27.10.2000, Az. VIII B 77/00; BVerwGE 84, 134).
  • KG, 20.03.2000 - 1 Ss 24/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
    III - 6/00 1 Ss 24/00 132 e - 1433/99 5000 Js 179/99.
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Dies steht in Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt wistra 2000, 154; OLG Hamburg wistra 2001, 112; LG Itzehoe wistra 2001, 31; im Hinblick auf die Festsetzung von Hinterziehungszinsen: BFH BStBl 11 2000, 378; FG Baden-Württemberg EFG 2000, 297; FG Bremen wistra 1999, 199; FG Nürnberg EFG 2000, 602; zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: FG Düsseldorf EFG 2000, 906; FG Münster NJW 2000, 1136; a. A. LG München II wistra 2000, 74; Niedersächsisches FG DStRE 2000, 940 und EFG 2000, 1227).
  • OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08

    Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei

    Soweit der BGH (NJW 2002, 762/763; vgl. auch OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 147/148) im Fall des für verfassungswidrig erklärten Vermögenssteuergesetzes auf dessen Grundlage eine weitere strafrechtliche Ahndung wegen Steuerhinterziehung für zulässig erklärt, beruht dies auf der vom BVerfG ausdrücklich angeordneten unbegrenzten Weitergeltung des Vermögenssteuergesetzes und ist deshalb mit der vorliegenden Sachverhaltskonstellation einer nur ordnungsrechtlichen Weitergeltung nicht vergleichbar (a.A. Beckemper/Janz, ZIS 2008, 31/38).
  • RG, 07.02.1900 - V 14/00

    1. Ist der Gerichtsschreiber, wenn eine Zustellung unter seiner Vermittelung

    In gleicher Weise hat sich der III. Civilsenat des Reichsgerichts in dem in S. B. w. D. (Rep. III. 6/00) ergangenen Beschlusse vom 9. Januar 1900 geäußert, und dieselbe Auffassung liegt endlich auch den in S. F. w. B. (Rep. VI. 11/00) (1) und Sch. w. F. (Rep. VI. 1/00) ergangenen Beschlüssen des VI. Civilsenates zu Grunde.
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   KG, 20.03.2000 - (4) 1 Ss 24/00 (14/00)   

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KG, Entscheidung vom 20.03.2000 - (4) 1 Ss 24/00 (14/00) (https://dejure.org/2000,60400)
KG, Entscheidung vom 20. März 2000 - (4) 1 Ss 24/00 (14/00) (https://dejure.org/2000,60400)
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