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   OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95   

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https://dejure.org/1996,2642
OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5; StGB §§ 46, 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 85
  • NStZ-RR 1997, 248
  • StV 1996, 675
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz/Übermaßverbot (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße zu beachten.
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Zentraler Anknüpfungspunkt für die Strafbemessung ist das nach seiner Schwere abstufbare verschuldete Unrecht (vgl. BGHSt 24, 132, 133).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92

    Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Die Strafe ist anhand der konkreten Tatschwere (vgl. BGH NStZ 1992, 381 ) und etwaigen Strafmilderungsgründen/mildernden Umständen zu bemessen.
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Der Rückfall in die Drogenabhängigkeit als solcher nach zeitweiliger Abstinenz kann überhaupt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 547 ), das individuelle Versagen durch Amphetaminbesitz geringster Menge trotz vorausgehender Entscheidungen mit Warnungsfunktion kann unter den gegebenen Umständen jedenfalls nur sehr bedingt als schulderhöhend vorwerfbarer Umstand angesehen werden.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Ferner begründen die Urteilsgründe die Besorgnis, dass das Landgericht übersehen hat, dass Krankheiten oder die psychische Disposition bestimmende persönliche Umstände, etwa Drogenabhängigkeit oder Persönlichkeitsstörungen, auch wenn sie nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichen, die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnwirkung von Vorverurteilungen oder Strafaussetzungen vermindern können (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 248).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).

    Die Ausführungen der Strafkammer geben durchgreifenden Anlass zu Bedenken dahin, dass sie den rahmenbegrenzenden Tatbezug der Schuldbewertung (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675.) übersehen, demgegenüber dem Gesichtspunkt der Vorstrafen und dem Bewährungsversagen des Angeklagten ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diese täterbezogenen Umständen in ihrer indiziellen Bedeutung überbewertet hat.

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Kammer vorliegend den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinesfalls aus den Augen verloren und insbesondere die Tatsache der einschlägigen Vorstrafe deshalb auch nicht überbewertet (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 ; OLG Karlsruhe StV 1996, 675 ; NJW 2003, 1825 ; BayObLG NJW 2003, 2926).
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

    Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

  • LG Konstanz, 04.04.2003 - 9 Ns 43 Js 13075/02

    Keine Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten trotz Bewährungsbruchs und zahlreicher

    In einem solchen Fall verstößt die Verhängung einer Freiheitsstrafe auch dann, wenn es sich bei dem Verfasser des Schreibens um einen vielfach - auch wegen Betrugs - erheblich vorbestraften, unter Bewährung stehenden Täter handelt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im Anschluss an OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 19 und OLG Karlsruhe, StV 1996, 675).

    Zentraler Anknüpfungspunkt für die Strafbemessung ist das nach seiner Schwere abstufbare verschuldete Unrecht (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675 m.N.).

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

    c) Selbst wenn das Amtsgericht im Rahmen seiner Ermessensausübung ein Absehen von Strafe für nicht geboten gehalten hätte, wäre es gehalten gewesen, diesen Umstand in die Prüfung des § 47 StGB bzw. bei der Bemessung der konkreten (Einzel-)Strafe einzustellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.1996 - 1 Ss 243/95, NStZ-RR 1997, 248).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    23 Zudem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Tatgericht dessen bewusst war, dass eine festgestellte Drogenabhängigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht nur ein erheblich schuld- und strafmildernder Bemessungsumstand ist, sondern auch die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnung von einschlägigen Vorverurteilungen mindert (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1997, 85; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 19/05 - ; 1 Ss 331/06 - ; 1 Ss 183/07 - ; - 1 Ss 218/07 - ; - 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).
  • OLG Köln, 30.04.2009 - 83 Ss 32/09

    Methodisches Vorgehen bei der Strafzumessung

    Krankheiten oder die psychische Disposition bestimmende persönliche Umstände können, auch wenn sie nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichen, die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnwirkung von Vorverurteilungen oder Strafaussetzungen vermindern (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 248; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; NStZ-RR 1997, 248).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01

    Strafzumessung bei Erwerb und Handeltreiben mit Amphetaminderivaten

  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

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