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OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03 |
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Einlegungsfrist für die Rechtsbeschwerde bei Urteilen in Abwesenheit des Betroffenen; Grundsatz der Zustellung des Urteils mit Gründen als Voraussetzung für den Beginn der ...
- Judicialis
OWiG § 74; ; OWiG § 77 b I 1; ; OWiG § 77 b I 3; ; OWiG § 77 b II; ; OWiG § 79 IV; ; StPO § 341 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, Abwesenheitsurteil, Absehen von Urteilsgründen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96
Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
aa) Zwar hat er über den Wortlaut des § 77 b Abs. 2 OWiG hinaus eine Nachholung der Urteilsbegründung auch dann für zulässig erachtet, wenn das Gericht den vor der Hauptverhandlung gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine schriftliche Begründung des Urteils übersehen hat (BGHSt 43, 22;… s. auch Senge in KK-OWiG a.a.O. § 77 b Rdn. 12;… Göhler a.a.O. § 77 b Rdn. 4;… Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O. § 77 b Rdn. 4).Wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf BGHSt 43, 22 (Übersehen des vor der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Urteilsbegründung) dürfte davon auszugehen sein, dass der Bundesgerichtshof die Zustellung des Urteils ohne Gründe an die Staatsanwaltschaft stets ausreichen lässt, um für sie die Frist zur Rechtsbeschwerdeeinlegung in Lauf zu setzen, wenn sie nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen hat.
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof die Frage, inwieweit eine nachträgliche Urteilsbegründung bei einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen zulässig ist, ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGHSt 43, 22, 25).
Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG sei eine Nachholung der Begründung anders als in dem durch den Bundesgerichtshof (BGHSt 43, 22 ff) für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft entschiedenen Fall nicht zulässig.
Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).
- BGH, 01.09.1998 - 1 StR 283/98
Beginn der Frist für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
In den Fällen des § 77 b Abs. 1 S. 2 und 3 OWiG setzt die Zustellung der Urteilsformel die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist in Lauf (vgl. für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: BGHSt 44, 190, 192 f; BayObLGSt 1996, 61 ff = NStZ-RR 1997, 48 = JR 1996, 433 f. mit Anm. Göhler;… für die Rechtsbeschwerde des Betroffenen: Senge in KK-OWiG, 2. Auflage, § 77 b Rdn. 9;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 77 b Rdn. 5).bb) Daran anknüpfend hat er in einer Folgeentscheidung ausgeführt, dass nach § 77 b Abs. 2 OWiG, wenn die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat, die Zustellung des Urteils ohne Gründe als Bekanntmachung an die Stelle der mündlichen Urteilsverkündung tritt und die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in Lauf setzt (BGHSt 44, 190, 192 f).
BGHSt 44, 190 stellt ausschließlich auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ab und stimmt der die Auffassung des vorlegenden Senats teilenden Entscheidung des BayObLG (…a.a.O.) - wenn auch expressis verbis nur für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft - zu.
Die Urteilsabsetzungsfrist ist keine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf nicht mehr begründet werden dürfte (BGHSt 44, 190, 193 f;… Gollwitzer in LR, StPO, 24. Auflage, § 267 Rdn. 144 m.w.N.).
- BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Auch BGHSt 42, 187, wonach die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG nicht allein deshalb zuzulassen ist, weil das angefochtene Urteil keine Gründe enthält, geht auf die Problematik nicht ein.Ebenso wie in dem BGHSt 42, 187 zugrunde liegenden Fall sind stets auch Urteilsgründe nachgeschoben worden, so dass spätestens deren Zustellung die Einlegungsfrist und daran anschließend die Begründungsfrist in Lauf gesetzt hat.
Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).
- KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Dieser Entscheidung lag zwar ein gegen den Betroffenen ergangenes Abwesenheitsurteil zugrunde (vgl. KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242).dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.
Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).
- OLG Koblenz, 12.03.2003 - 1 Ss 79/03
Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Abwesenheitsurteil, Zustellung, …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.An seiner in der Einzelrichterentscheidung vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 - vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.
- OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ws 30/03
Begründung der Rechtsbeschwerde nach Zustellung eines unzulässig abgekürzten …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273) gehindert.
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Nach § 341 Abs. 2 StPO wird die Revisionseinlegungsfrist, wenn die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, für ihn erst mit der Zustellung des vollständigen Urteils in Lauf gesetzt (BGHSt 15, 263, 265;… Meyer-Goßner a.a.O. § 341 Rdn. 11;… Kuckein in KK-StPO, 4. Auflage, § 341 Rdn. 19;… LR-Hanack, StPO, 25. Auflage, § 341 Rdn. 21).Zur Unterrichtung des Betroffenen, die bei seiner Anwesenheit in der Hauptverhandlung durch die Eröffnung der Urteilsgründe im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 268 StPO erfolgt, ist die schriftliche Begründung hier unerlässlich (…Senge in KK-OWiG a.a.O. Rdn. 4; vgl. a. BGHSt 15, 263, 265).
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Der Zugang zum Rechtsmittelgericht darf nämlich nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder mit einem Risiko belastet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 417; BVerfGE 54, 277, 292 f.; 74, 228, 234). - OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02
Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz ; Ingangsetzen der Frist zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Die Pflicht zur Absetzung besteht unabhängig davon, ob die Urteilsabsetzungsfrist eingehalten ist oder eingehalten werden kann (…BGH a.a.O., Gollwitzer a.a.O. § 275 Rdn. 18; a.A. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 97, 98). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Der Zugang zum Rechtsmittelgericht darf nämlich nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder mit einem Risiko belastet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 417; BVerfGE 54, 277, 292 f.; 74, 228, 234). - OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
- BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils
- BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung - Verletzung …
- BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
- BayObLG, 29.06.2000 - 3 ObOWi 51/00
Nicht vertypte Form der Personenbeförderung
- OLG Koblenz, 29.08.1985 - 1 Ss 361/85
- OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils …
- KG, 07.10.1991 - 3 Ws (B) 153/91
- OLG Frankfurt, 10.10.1995 - 3 Ws 661/95
- BGH, 13.01.1977 - 4 StR 679/76
- BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
- BayObLG, 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96
Rechtsprechung
OLG Jena, 10.11.2003 - 1 Ss 245/03 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Strafzumessung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 08.09.2003 - 1 Ss 230/02
Revision, Strafzumessung
Auszug aus OLG Jena, 10.11.2003 - 1 Ss 245/03
Der Senatsbeschluss vom 08.09.2003 im Verfahren Az. 1 Ss 230/02 steht dem nicht entgegen.
- OLG Jena, 19.03.2004 - 1 Ss 2/04
Strafzumessung
Werden Vorbelastungen zum Nachteil eines Angeklagten berücksichtigt, so sind diese im Urteil regelmäßig (zu Ausnahmen siehe Senatsbeschlüsse vom 03.11.2003, 1 Ss 150/02 und vom 10.11.2003, 1 Ss 245/03) so genau mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht wird, ob und inwieweit die Vorstrafen noch verwertet werden dürfen und ob sie im Hinblick auf ihre Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig bewertet worden sind (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 08.09.2003, 1 Ss 230/02; vom 03.11.2003, 1 Ss 150/02; vom 17.12.2003, 1 Ss 318/03).