Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines so genannten Augenblickversagens wegen Übersehens eines Verkehrschildes bei erheblicher Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h; Besonders grober Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit als Voraussetzung für den ...
- verkehrsrechtsforum.de
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 100 km/h
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 100 km/h und Augenblicksversagen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3 Abs. 3c
Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Absehen vom Fahrverbot bei erheblichem Geschwindigkeitsverstoß
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
132 km/h statt 100 km/h - kein Augenblicksversagen!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Ganz bewusste Geschwindigkeitsüberschreitung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Keine Berufung auf Augenblickversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- streifler.de (Kurzinformation)
Fahrverbot: Kein Absehen vom Fahrverbot bei erheblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Rasen ist kein Augenblicksversagen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Rasen ist kein Augenblicksversagen
Verfahrensgang
- AG Rastatt, 28.11.2006 - 8 OWi 202 Js 14105/06
- OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820).
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Allerdings ist die Anordnung eines solchen dann nicht angezeigt, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Hamm NZV 2005, 489 f.).Auf nur einfache Fahrlässigkeit kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher die an sich gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise unterlassen hat (BGHSt 43, 241 ff.).
- OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01
Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820).
- OLG Zweibrücken, 23.07.1998 - 1 Ss 173/98
Ausschluss einer groben Pflichtverletzung durch Annahme einer einfachen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820). - OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.). - BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99
Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.). - OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.). - OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.). - OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.). - OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05
Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Allerdings ist die Anordnung eines solchen dann nicht angezeigt, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Hamm NZV 2005, 489 f.). - OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00
Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer; …
- OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des …
- OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen …
Denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2007, 529 f. = VRS 113, Nr. 46 m. zahlr. weit. Nachw.). - OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom …
Denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2007, 529 f. = VRS 113, Nr. 46 m. zahlr. weit. Nachw.).