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   KG, 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11)   

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https://dejure.org/2011,19889
KG, 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
KG, Entscheidung vom 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
KG, Entscheidung vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Angaben zu Vorstrafen unterfallen dem Straftatbestand des § 42 StAG auch unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG; Falsche Angaben zu Vorstrafen als Straftatbestand des § 42 StAG auch unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 12a; StAG § 42
    Falschangaben im Einbürgerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
    Diese Vorschriften lassen die abstrakte Gefährdung genügen und setzen keinen Taterfolg voraus (vgl. zu § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG: BGH NStZ 2010, 171 m.w.N.; zu § 98 BVFG: Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 98 BVFG Rdn. 2).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2009 - 1 Ss 1161/09

    Beschaffung eines Aufenthaltstitels durch unrichtige Angaben: Rechtscharakter des

    Auszug aus KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt setzt die Vorschrift nicht voraus, dass die falschen Angaben im konkreten Fall geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (vgl. zu § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG: BGH aaO.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376); es ist ausreichend, dass sie generell von Bedeutung sein können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 19 A 644/10

    Einheitliche Erfolgung der abstrakten Konkretisierung der Geringfügigkeitsgrenze

    Auszug aus KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
    b) Ohne Bedeutung für die Strafbarkeit nach § 42 StAG ist danach vorliegend, dass unter Zugrundelegung der Registerauskunft die konkrete Gefahr einer falschen Einbürgerungsentscheidung nicht bestand, weil die Vorstrafen des Angeklagten unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG lagen und damit zwingend sowohl bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG als auch den Ermessenseinbürgerungen der §§ 8, 9 StAG außer Betracht zu bleiben hatten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2011 - 19 A 644/10 - [Juris]; OVG Saarland, Beschluss vom 10. Juni 2010, - 1 A 88/10 - [Juris]; Marx in StaR - Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht -, § 8 Rdn. 93 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

    Auszug aus KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt setzt die Vorschrift nicht voraus, dass die falschen Angaben im konkreten Fall geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (vgl. zu § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG: BGH aaO.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376); es ist ausreichend, dass sie generell von Bedeutung sein können.
  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 1 A 88/10

    Einbürgerung; Vorstrafen; Härtefall

    Auszug aus KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
    b) Ohne Bedeutung für die Strafbarkeit nach § 42 StAG ist danach vorliegend, dass unter Zugrundelegung der Registerauskunft die konkrete Gefahr einer falschen Einbürgerungsentscheidung nicht bestand, weil die Vorstrafen des Angeklagten unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG lagen und damit zwingend sowohl bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG als auch den Ermessenseinbürgerungen der §§ 8, 9 StAG außer Betracht zu bleiben hatten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2011 - 19 A 644/10 - [Juris]; OVG Saarland, Beschluss vom 10. Juni 2010, - 1 A 88/10 - [Juris]; Marx in StaR - Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht -, § 8 Rdn. 93 ff.).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht München durch die Urteile des Kammergerichts vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) und vom 2. Dezember 2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) gehindert.
  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

    Festhaltung an der Entscheidung des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 12. August 2011, (4) 1 Ss 268/11 (170/11), InfAuslR 2012, 114, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und die Straffreiheit - auch wenn im konkreten Fall § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG anwendbar wäre - eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung im Sinne des Straftatbestandes des § 42 StAG ist.(Rn.16).

    Der Senat teilt die Auffassung des 4. Strafsenats des Kammergerichts in der Entscheidung vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) -, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, weshalb eine abstrakte Gefährdung genügt und nicht erforderlich ist, dass die falschen Angaben im konkreten Fall geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (juris Rz. 6 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 20.06.2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

    Strafbarkeit nach § 42 StAG bei falschen Angaben zu Vorstrafen

    aa) Der 4. und der 5. Strafsenat des Kammergerichts judizieren, dass § 42 StAG jedwedes Verschweigen oder Ableugnen einer Vorstrafe erfasse - ungeachtet dessen, ob die Angaben tatsächlich geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (KG Urteil vom 2. Dezember 2015, [5. Senat] 161 Ss 231/15 [46/15], in juris Rn. 16-21; Urteil vom 12. August 2011, [4. Senat] 1 Ss 268/11 [170/11], in juris Rn. 6-11).
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