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KG, 26.01.1999 - (3) 1 Ss 277/98 (153/98) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97
Auszug aus KG, 26.01.1999 - 1 Ss 277/98
Da sich die Ausnahme vom Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG nur auf die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht, dürfen getilgte oder tilgungsreife Eintragungen über eine Verurteilung oder die dieser Verurteilung zugrunde liegende Tat in einem Strafverfahren auch nur bei der Beurteilung der Eignung des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs, nicht jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt, NZV 1997, 245 m.w.N.). - BGH, 02.07.1991 - 1 StR 302/91
Straferschwerende Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorverurteilung durch das …
Auszug aus KG, 26.01.1999 - 1 Ss 277/98
Ein Verstoß gegen das registerrechtliche Verwertungsverbot ist vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH NStZ 91, 591).".
- OLG Schleswig, 07.12.2000 - 2 Ss 341/00
Schuldspruchfeststellungen bei Beschränkung des Einspruchs gegen einen …
Für die erneute Hauptverhandlung merkt der Senat vorsorglich an, dass § 52 Abs. 2 BZRG keine Berücksichtigung der früheren Verurteilungen, falls diese getilgt oder tilgungsreif sein sollten, bei der Strafzumessung erlaubt (OLG Frankfurt, NZV 1997, 245; KG, Urteil vom 26. Januar 1999 - (3) 1 Ss 277/98 (153/98) -).