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   OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96   

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OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
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Brechmittel

§ 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG;

§ 47 Abs. 1 StGB;

§ 74 StGB, Einziehung bei Verwertungsverbot

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • taz.de (Pressebericht, 12.10.1996)

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Einsatz von Brechmitteln bei Ermittlungen in Strafverfahren

  • joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Etwas von Folter ..." - Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1647
  • NStZ 1997, 404 (Ls.)
  • StV 1996, 651
  • StV 1997, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeit der Wahrheitserforschung beeinträchtigen und der Staat eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BGHSt 38, 214, 219).

    Ein Verwertungsverbot liegt schon dann nahe, wenn gegen eine Verfahrensvorschrift verstoßen worden ist, die dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Angeklagten zu sichern (BGHSt 38, 214, 220) oder wenn zur Gewinnung eines Beweisergebnisses Methoden angewendet wurden, die gegen die Grundsätze eines an Gerechtigkeit und Billigkeit orientierten Verfahrens verstoßen (Löwe/Rosenberg/Dahs, StPO , 24. Aufl, § 81a Rdnr. 79).

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Es kommt daher darauf an, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Strafverfolgungsinteresse höher zu bewerten ist als die Rechte des Angeklagten (BGHSt 24, 125, 130).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der Satz "der Mensch muß immer Zweck an sich selbst bleiben", gilt uneingeschränkt für alle Rechtsgebiete, denn die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht gerade darin, daß er als selbstverantwortliche Person anerkannt bleibt (BVerfGE 45, 187, 227).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfaßt nicht nur die biologisch-physiologische Integrität des Menschen, sondern auch sein psychisches Wohlbefinden (BVerfGE 56, 54, 73 ff).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der unerlaubte Handel liegt zudem weitgehend in den Händen des organisierten Verbrechens (Bundesverfassungsgericht NJW 1994, 1577, 1582).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der Begriff der Menschenwürde ist zwar situationsabhängig und offen, so daß sich immer nur in Ansehung des konkreten Falles sagen läßt, welches staatliche Verhalten dagegen verstößt (BVerfGE 30, 1, 25).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Das ist weder im Rahmen des § 81a StPO erlaubt noch mit der allgemeinen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren (vergl. dazu auch jüngst BGH NStZ 1996, 502, 504) zu vereinbaren.
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Zwar kann auch eine Suche nach dem Vorhandensein von Fremdkörpern grundsätzlich durch § 81a StPO gerechtfertigt sein (BGHSt 5, 332; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 81a Rdnr. 6).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Insbesondere ist er nicht verpflichtet, bei einer Untersuchungshandlung mitzuwirken (BGHSt 34, 39, 46).
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (vgl. HK -Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16; KK -Senge, StPO 4. Aufl., Rdn. 6, 14; je zu § 81 a StPO; Rogall SK-StPO , § 81 a Rdn. 48, und NStZ 1998, S. 66, 67; Schaefer NJW 1997, 2437 f. a. A. OLG Frankfurt NJW 1997, S. 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647, 1648) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341, 342), (...) auseinanderzusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.; EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    Indem die Beklagte die Errichtung und den Betrieb des später umgestürzten Krans veranlasst hat, hat sie eine Gefahrenlage auch für das Haus der Kläger geschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1647, 1648).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).
  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

    a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (vgl. HK-Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16; KK-Senge, StPO , 4. Aufl., Rdn. 6, 14, je zu § 81a StPO ; Rogall SK- StPO , § 81a Rdn. 48, und NStZ 1998, 66 [67]; Schaefer NJW 1997, 2437 f; a.A. OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341 ).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647 [1648]) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341 [342]) - auf die sich auch die Revision stützt - auseinander zusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.

    Das OLG Frankfurt hat letztlich die Auffassung vertreten, dass § 81a StPO eine solche Behandlung nicht erlaube, und es hat daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen (NJW 1997, 1647 [1649]).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Dabei bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Fragen der Rechtswidrigkeit des Brechmitteleinsatzes im allgemeinen (vgl. dazu für den zwangsweisen Einsatz die Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96) und im vorliegenden Fall im besonderen angesichts dessen geltend gemachter Modalitäten - Androhung von zwangsweiser Verabreichung, mangelhafte Anamnese, Anordnung entgegen § 81 a StPO nicht durch den Richter, Unverhältnismäßigkeit im Hinblick auf das vorherige Geständnis hinsichtlich der zwei verschluckten Cracksteine -.
  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

    Für auf diesem Weg erlangte Beweismittel bestehe nach der Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - ein Verwertungsverbot.

    In der zitierten Senatsentscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - wurde ein Beweiserhebungsverbot hinsichtlich der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln angenommen mit der Begründung, sie sei von § 81a StPO nicht gedeckt, es fehle generell an einer gesetzlichen Grundlage des Eingriffs und dieser verstoße gegen den Grundsatz der Passivität des Beschuldigten im Strafverfahren.

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