Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32214
OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06 (https://dejure.org/2007,32214)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2007 - 1 Ss 289/06 (https://dejure.org/2007,32214)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 1 Ss 289/06 (https://dejure.org/2007,32214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 17 Abs. 3 § 18 § 20
    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06
    Hierunter sind alle Umstände zu verstehen, welche die Fähigkeit des Täters, eine Geldbuße in bestimmter Höhe aufzubringen, beeinflussen (BGH NJW 1952, 34, 35).
  • OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Entscheidung vom 4. November 1997 -1 Ss 283/97-, 20. Januar 2003 -1 Ss 283/02-, 15. September 2006 -1 Ss 237/06-) sind bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,-- EUR vorliegen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz sind - angelehnt an die Wertung des Gesetzgebers in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG - erst bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Koblenz 2 SsBs 108/10 v. 24.9.2010; 1 Ss 289/06 v. 3.1.2007 - ZfSch 2007, 231 f., zit. n. juris Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 1 Ss 95/11

    Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung durch das Rechtsmittelgericht

    Insbesondere dürfen die Gerichte ihr keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall von Mehrdeutigkeit nicht von einer zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8.2.2008 - Az.: 1 Ss 289/06 und 23.8.1999 - Az.: 1 Ss 141/99).

    Hierbei wird auch zu beachten sein, dass eine Beleidigung von Polizeibeamten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, das die vermeintliche herabsetzende Äußerung nicht den einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 8.2.2008 a. a. O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295, 296).

  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007- ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz (z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013, 2 SsBs 108/10 vom 24.9.2010, 1 SsBs 109/12 vom 19.11.2012, 1 Ss 289/06 vom 03.01.2007 m.w.N. - ZfSch 2007, 231 f., zit. n. juris Rn. 21) ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250 Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    OLG, Beschluss vom 20. März 2006, 1 Ss 7/06 - zit. nach juris; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122; OLG Köln, VRS 95, 422, 423; OLG Karlsruhe, VRS 67, 475, 480; OLG Hamm, Beschl. vom 10. Mai 2007, 4 Ss OWi 255/07, Randziffer 23 - zit. nach juris) OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) oder es die Geldbußen in unzulässiger Weise anhand der Ahndungsrichtlinien errechnet hat (OLG Hamm VRS 91, 156, 158; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) sowie ob es der Leistungsfähigkeit des Betroffenen hinreichend Rechnung getragen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007, 1 Ss 289/06; Beschluss vom 20. Januar 2003, 1 Ss 283/02 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 1997, 1 Ss 283/97).".
  • OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16

    Bußgeldverurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Zufluss des

    Mehrere Geldbußen können zwar gemeinsam festgesetzt werden, sind aber getrennt anzugeben und auch nicht - wie hier geschehen - zusammenzuziehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 Ss 289/06, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011- 2 Ss (OWi) 187/11 I 208/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01, juris).
  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Diese sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250 EUR vorliegen, regelmäßig in die Abwägung einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 03.01.2007 - 1 Ss 289/06 -, [...]).
  • KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08

    Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur

    Denn der Tatbestand der Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung voraus (Senat, Beschlüsse vom 16. Mai 2008 - (4) 1 Ss 121/06 (242/06) - und vom 26. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 289/06 (261/06) - Fischer, StGB 55. A., § 185 Rdnr. 4).
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09

    Jugendmedienschutz: Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verantwortlichkeit des Admin-C

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass im Falle einer erneuten Verurteilung in vergleichbarer Höhe im Hinblick auf die gegebenenfalls näher darzulegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen - von Amts wegen (vgl. OLG Koblenz ZfS 2007, 231) - die Gewährung von Ratenzahlungen nach § 18 OWiG geboten sein kann.
  • AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20

    Fahrverbot bei Fahrt unter Cannabis- und Kokain-Einfluss

    Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.
  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16

    Bußgeldverfahren - Geldbuße Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht