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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.08.1986 - 1 Ss 303/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3381
OLG Schleswig, 26.08.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,3381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.08.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,3381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. August 1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,3381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 455 (Ls.)
  • NStZ 1987, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer tätlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1986 - 1 Ss 303/86
    Ein jeweils härteres Mittel darf nur eingesetzt werden, soweit mildere Mittel nicht verfangen (.. OLG Koblenz, MDR 1978, 141).
  • LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines unbefugt abgestellten und deshalb

    Sofern in der Beschwerdebegründung auf Palandt § 859 Rn. 1 verwiesen wird, findet sich dort die Entscheidung des OLG Schleswig, Beschluss vom 26.08.1986 - 1 Ss 303/86.
  • OLG Dresden, 24.03.2020 - 4 U 45/20

    Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber Besitzstörer - ultima ratio

    Sie ist nicht schon dann verboten, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist; auch ist keine Abwägung zwischen dem Wert des angegriffenen und dem des bei der Abwehr verletzten Gutes erforderlich (OLG Schleswig, Beschluss vom 26.08.1986 - 1 Ss 303/86; Staudinger, a.a.O., Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 45/20
    Sie ist nicht schon dann verboten, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist; auch ist keine Abwägung zwischen dem Wert des angegriffenen und dem des bei der Abwehr verletzten Gutes erforderlich (OLG Schleswig, Beschluss vom 26.08.1986 - 1 Ss 303/86; Staudinger, a.a.O., Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.1999 - 2 Ws 66/99

    Benutzung eines vermieteten Gartens durch die Vermieter; Besitzrecht und

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.1986 - 1 Ss 303/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4061
OLG Stuttgart, 14.05.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,4061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,4061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,4061)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bildung einer Gesamtstrafe; Einheitliche Sperrfrist; Erteilung der Fahrerlaubnis; Beginn der Sperrfrist; Urteilsformel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB §§ 69a, 55

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 13.10.1998 - 2 Ss 53/98

    Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mir Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit

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  • BayObLG, 23.09.1991 - RReg. 2 St 72/91
    Liegen aber-- wie hier ~ hinsichtlich der neuen Tat ebenfalls die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis vor, so muss, wenn eine Gesamtstrafe unter Einbeziehung des früheren Urteils zu bilden ist, über die Dauer der Sperre neu entschieden und eine neue einheitliche Sperre festgesetzt werden, die mit Rechtskraft des früheren Urteils beginnt (vgl. BGHSt 24, 205; OLG Stuttgart VRS 71, 275 ; zur Bemessung der Frist vgl. Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 55 Rn. 9 S.389 Mitte).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.08.1986 - 1 Ss 303/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,16899
OLG Koblenz, 14.08.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,16899)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.08.1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,16899)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. August 1986 - 1 Ss 303/86 (https://dejure.org/1986,16899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 02.12.1996 - 1 Ss 324/96

    Zu den Anforderungen an den Lkw-Fahrer und zur Fahrlässigkeit beim

    In der Rechtsprechung (statt vieler: OLG Düsseldorf DAR 86, 92 und NZV 93, 80; OLG Stuttgart NZV 96, 417; OLG Koblenz VRS 71, 441, 444) ist anerkannt, daß wegen der großen Gefahren, die von überladenen Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffende Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Im Hinblick auf den Fahrlässigkeitsvorwurf kommt es somit nicht (mehr) darauf an, ob der Fahrzeugführer die Überladung "erkennen" konnte (so noch Senat, VRS 71, 441, 444), sondern darauf, ob er sie hätte vermeiden können.

    Eine solche Stichprobenwägung in Verbindung mit einer sorgfältigen Ausmessung des Holzes abzüglich einer gewissen Sicherheitsmarge, die durch nachträgliche Verwiegung einiger auf diese Weise zustandegekommener Frachten eingrenzbar wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O. 418 II a.E. sowie Senat, VRS 71, 441, 444), könnte beispielsweise eine geeignete Methode sein, um sich gegen verbotene Gewichtsüberschreitungen ebenso abzusichern wie gegen allzu hohe, unwirtschaftliche Ladungsverminderungen.

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