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   KG, 05.10.2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07)   

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https://dejure.org/2007,31509
KG, 05.10.2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07) (https://dejure.org/2007,31509)
KG, Entscheidung vom 05.10.2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07) (https://dejure.org/2007,31509)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07) (https://dejure.org/2007,31509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 170 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Auszug aus KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07
    Das Tatgericht muss daher darlegen, dass es bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und dabei alle wesentlichen Umstände des Falles einbezogen hat (vgl. Senat, Urteile vom 27. Juli 2007 - (4) 1 Ss 58/07 (48/07) - und 31. Mai 2007 - (4) 1 Ss 49/07 (43/07) - m. w. Nachw.).

    Eine Therapie bildet so lange keine tragfähige Grundlage für eine günstige Prognose, wie der Erfolg ungewiss ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2007 a. a. O.; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 5 Ws 25/06 - und 7. März 2001 - 5 Ws 87-88/01 -).

  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Auszug aus KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07
    Das Tatgericht muss daher darlegen, dass es bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und dabei alle wesentlichen Umstände des Falles einbezogen hat (vgl. Senat, Urteile vom 27. Juli 2007 - (4) 1 Ss 58/07 (48/07) - und 31. Mai 2007 - (4) 1 Ss 49/07 (43/07) - m. w. Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2006 - Ws 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07
    Eine Therapie bildet so lange keine tragfähige Grundlage für eine günstige Prognose, wie der Erfolg ungewiss ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2007 a. a. O.; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 5 Ws 25/06 - und 7. März 2001 - 5 Ws 87-88/01 -).
  • KG, 07.03.2001 - 5 Ws 87/01
    Auszug aus KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07
    Eine Therapie bildet so lange keine tragfähige Grundlage für eine günstige Prognose, wie der Erfolg ungewiss ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2007 a. a. O.; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 5 Ws 25/06 - und 7. März 2001 - 5 Ws 87-88/01 -).
  • BayObLG, 19.02.2024 - 203 StRR 571/23

    Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Therapie,

    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung könnte eine Therapie nur dann eine positive Prognose rechtfertigen, wenn eine solche erfolgreich abgeschlossen wäre, nicht aber, wenn der Eintritt des erhofften Behandlungserfolgs im maßgeblichen Zeitpunkt des Endes der Hauptverhandlung noch völlig ungewiss ist; dies gilt auch dann, wenn aus der Sicht des Tatrichters gute Gründe dafür sprechen, dass die Therapie zukünftig eine positive Veränderung bei dem Angeklagten bewirken könnte (vgl. BayObLG, Urteil vom 2. Dezember 2022 - 202 StRR 108/22 -, juris Rn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 5. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07) -, juris Rn. 6).
  • OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung;

    Ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft und mehrfacher Bewährungsversager, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich im Fall einer erneuten Bewährungschance anders als in der Vergangenheit verhalten wird, denn er hat durch seine neuerliche Straffälligkeit gezeigt, dass er nicht willens oder fähig ist, sich frühere Verurteilungen zur Warnung dienen zu lassen (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteile vom 05.10.2007, (4) 1 Ss 307/07 (191/07), juris, Rn. 4 und vom 01.09.2008, a. a. O., juris, Rn. 5).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich und bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG Urteile vom 05.10.2007, a. a. O., Rn 6 und vom 01.09.2008, a. a. O., Rn. 5).

  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

    Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen ( BGH NStZ-RR 2005, 38 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).

    10 c) Wird für die Sozialprognose maßgeblich an eine im Zeitpunkt der Urteilsfindung zwar begonnene aber noch andauernde Langzeittherapie abgestellt, kann für die Erwartung einer positiven Legalbewährung im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB die bloße Feststellung eines sowohl generell als auch für den Angeklagten konkret geeigneten Behandlungskonzepts und eines derzeit planmäßig verlaufenden Therapieverlaufs jedenfalls dann nicht ausreichend sein, wenn der Eintritt der (erhofften) Behandlungserfolge im maßgeblichen Zeitpunkt des Endes der Hauptverhandlung noch völlig ungewiss ist, mögen auch gute Gründe dafür sprechen, dass die Therapie zukünftig positive Veränderung bei dem Angeklagten bewirken kann (BayObLG a.a.O.; für Erfolgsaussichten einer regelmäßig besuchten Alkoholentwöhnungstherapie bei mehrmonatiger Alkoholabstinenz als Grundlage einer positiven Prognoseentscheidung vgl. KG VRS 114 [2008], 23 ff.).

  • OLG Bamberg, 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16

    Neuerliche Strafaussetzung aufgrund behandlungsbedingt eingetretener

    Zwar ist in diesen Fällen eine erneute Bewährung nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2005, 38; BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306; KG VRS 114, 23 [2008], OLG Bamberg a. a. O.).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Bewährung, Urteilsgründe, Bindung des Revisionsgerichts

    Das Tatgericht muss bei der vorzunehmenden umfassenden Bewertung sämtlicher für die Beurteilung maßgeblicher Tatsachen darlegen, dass es bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und dabei alle wesentlichen Umstände des Falles einbezogen hat (KG, Urteil vom 05.10.2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07), (4) 1 Ss 307-07 (191/07), zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung bei Vorstrafen und Bewährungsversagen;

    Das Tatgericht muss bei der vorzunehmenden umfassenden Bewertung sämtlicher für die Beurteilung maßgeblicher Tatsachen darlegen, dass es bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und dabei alle wesentlichen Umstände des Falles einbezogen hat (KG, Urteil vom 05.10.2007 - (4) 1 Ss 307/07 (191/07), (4) 1 Ss 307-07 (191/07), zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Ws 696/10

    Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung bei Vorliegen einer

    In der von der Strafvollstreckungskammer zitierten Entscheidung des Kammergerichts vom 5.10.2007 (NStZ-RR 2008, 170) stand bei im Übrigen nur vermuteter Kausalität des Alkohols für schwerwiegende Straftaten wie Raub und räuberische Erpressung nur der regelmäßige Besuch einer Tagesstätte für Suchtkranke in Rede.
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