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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08   

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https://dejure.org/2008,21127
OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,21127)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,21127)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,21127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 127 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1070
  • AnwBl 2008, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08
    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ss 223/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08
    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08
    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08
    Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung sind dann gerechtfertigt (BGHSt 45, 378, 381 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08
    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
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   OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08   

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https://dejure.org/2008,23722
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,23722)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,23722)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,23722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer sozialrechts-akzessorischen Ausgestaltung des § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Strafbarkeit wegen Nichtabführens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Tatsächliche Zahlungseinstellung als objektive ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 328 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 333; ; StPO § 341; ; StPO § 344; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 345; ; StPO § 464 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 2; ; StGB § 266 a; ; StGB § 266 a Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    "Vorenthaltene" Beiträge können nur solche sein, die nach dem materiellen Sozialrecht geschuldet sind (vgl. Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 266 a Rdnr. 9 a; BGHSt 47, S. 318).

    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266 a StGB neben der Anzahl der Beschäftigen und deren Beschäftigungszeiten - was hier hinreichend dargestellt ist -, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGV VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden (vgl. BGH NJW 2002, S. 2480, 2483; BGH NStZ 2006, S. 223, 224; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3, 4; Fischer, a.a.O.).

    Daher ist der Straftatbestand des § 266 a Abs. 1 StGB nur dann gegeben, wenn der verpflichtete Arbeitgeber die tatsächliche Möglichkeit zur Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Verbindlichkeit hatte (vgl. BGHSt 47, S. 318, 320).

    Der Tatrichter ist insoweit verpflichtet, die tatsächliche Möglichkeit der Zahlung nachvollziehbar darzulegen (vgl. BGHSt 47, S. 318, 320).

    Der Tatbestand des § 266 a StGB kann auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zum Fälligkeitstag zwar zahlungsunfähig ist, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch in dem Sinne vorverlagert ist, dass er versäumt hat, durch geeignete Maßnahmen - etwa durch Bildung von Rücklagen - die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (vgl. BGHSt 47, 318, 319, 320 f.).

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (vgl. BGH NStZ 2006, S. 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).

    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266 a StGB neben der Anzahl der Beschäftigen und deren Beschäftigungszeiten - was hier hinreichend dargestellt ist -, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGV VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden (vgl. BGH NJW 2002, S. 2480, 2483; BGH NStZ 2006, S. 223, 224; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3, 4; Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266 a StGB neben der Anzahl der Beschäftigen und deren Beschäftigungszeiten - was hier hinreichend dargestellt ist -, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGV VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden (vgl. BGH NJW 2002, S. 2480, 2483; BGH NStZ 2006, S. 223, 224; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3, 4; Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (vgl. BGH NStZ 2006, S. 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (vgl. BGH NStZ 2006, S. 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Da Feststellungen dazu vorliegend fehlen, kann die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge durch das Revisionsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2007, 1 Ss 127/07, in: Juris).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266 a StGB neben der Anzahl der Beschäftigen und deren Beschäftigungszeiten - was hier hinreichend dargestellt ist -, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGV VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden (vgl. BGH NJW 2002, S. 2480, 2483; BGH NStZ 2006, S. 223, 224; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3, 4; Fischer, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

    Insoweit leidet das Urteil auch an keinem Darstellungsmangel, obwohl bei einer Verurteilung nach § 266a StGB grundsätzlich neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der betroffenen Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden müssen, um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (zu vgl. BGH wistra 2007, 220; NStZ 2006, 223; NJW 2005, 3650; NJW 2002, 2480; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; OLG Düsseldorf StV 2009, 193; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 Ss 31/08 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 Ss 127/07 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 173; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 266a Rdnr. 9b).
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