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   KG, 20.02.2002 - (3) 1 Ss 32/02 (20/02)   

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https://dejure.org/2002,13847
KG, 20.02.2002 - (3) 1 Ss 32/02 (20/02) (https://dejure.org/2002,13847)
KG, Entscheidung vom 20.02.2002 - (3) 1 Ss 32/02 (20/02) (https://dejure.org/2002,13847)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - (3) 1 Ss 32/02 (20/02) (https://dejure.org/2002,13847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    Auch dieses Betäubungsmittel verschlechtert das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO; OLG Düsseldorf VM 1999, 53 m.N.; KG, Beschluß vom 6. Februar 2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) -).

    Auch Verhaltensauffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung können rauschbedingte, sich auf die Fahrfähigkeit auswirkende Ausfallerscheinungen belegen (vgl. OLG Düsseldorf aaO; KG, Beschluß vom 6. Februar 2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) -).

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    a) Der Nachweis sog. "absoluter" Fahruntüchtigkeit aufgrund des Genusses "anderer berauschender Mittel" i.S.d. § 316 StGB läßt sich - anders als beim Alkoholkonsum - allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft nicht begründen (BGHSt 44, 219, 222 = NJW 1999, 226 ), weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (BGH NJW 1999, 226, 227).

    Die bei dem Angeklagten noch festgestellten geweiteten Pupillen können zwar ein Anzeichen für eine typische Leistungseinbuße aufgrund des durch Cannabis bewirkten Rauschzustandes sein, bedeutet jedoch noch nicht eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit im Einzelfall (vgl. BGH NJW 1999, 226, 228).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    Relative Fahrunfähigkeit liegt nach dem Genuß von anderen berauschenden Mitteln vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 41, 42, 44 ff.).

    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: Eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmungen und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie etwa Stolpern und Schwanken beim Gehen (BGHSt 41, 42, 45 ff. m.w.N.).

  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    Eine solche Beschränkung ist unter anderem dann unwirksam, wenn nach den Feststellungen zum Schuldspruch eine Straftat gar nicht vorliegt (vgl. BayObLG wistra 1992, 279 ; BGH NStZ 1996, 352, 353; KG, Beschluß vom 20. August 2001 - (3) 1 Ss 139/01 (54/01) - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 318 Rdn. 17).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    Andere berauschende Mittel sind solche, die in ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeit führen (BGH VRS 53, 356 ).
  • KG, 20.08.2001 - 1 Ss 139/01
    Auszug aus KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
    Eine solche Beschränkung ist unter anderem dann unwirksam, wenn nach den Feststellungen zum Schuldspruch eine Straftat gar nicht vorliegt (vgl. BayObLG wistra 1992, 279 ; BGH NStZ 1996, 352, 353; KG, Beschluß vom 20. August 2001 - (3) 1 Ss 139/01 (54/01) - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 318 Rdn. 17).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Eine Bündelung von Fahrfehlern lässt den Schluss auf eine sorglose und besonders leichtsinnige Fahrweise zu, diese führt aber zur unmittelbaren Beeinträchtigung der Fahreignung (vgl. OLG Zweibrücken, 1. StrS. Az.: 1 Ss 242/03; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2002, Az.(3) 1 Ss 32/02).
  • KG, 07.06.2006 - 1 Ss 487/05

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Erforderlichkeit eines bedingten

    Die aufgrund der zulässigen Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 20. Februar 2002 - [3] 1 Ss 32/02 [20/02] - in Juris), hier betreffend die Frage eingetretener Teilrechtskraft als Vorgabe für den Umfang der Entscheidungszuständigkeit des Berufungsgerichts, ergibt, dass das Landgericht sich in diesem Fall zu Unrecht zur Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch berufen gesehen hat.
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