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   KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05)   

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https://dejure.org/2005,3103
KG, 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16.09.2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
KG, Entscheidung vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) (https://dejure.org/2005,3103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Überprüfung der Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine andere Person; Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Überlassen eines PKWs an eine Person ohne Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; ; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zu den Sorgfaltspflichten beim Überlassen eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Halter muss sich den Führerschein nicht vor jeder Fahrt zeigen lassen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrlässigkeit: Herkunft der Sorgfaltspflichten - Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 249 (Ls.)
  • NZV 2006, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 165/80
    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • BayObLG, 20.01.1988 - RReg. 1 St 1/88

    Pflicht; Strafbewehrt; Halter; Überlassung; Fahrzeug; Fahrerlaubnis; Vorlage;

    Auszug aus KG, 16.09.2005 - 1 Ss 340/05
    Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen (vgl. BayObLG DAR 1978, 168 [juris]; BayObLG DAR 1988, 387 [juris]; s. auch OLG Koblenz VRS 60, 56; Hentschel, StVR 38. Aufl., StVG § 21 Rdn. 12).
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ss 111/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nichts anderes kann aber für die einmalige Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten gelten, wenn der Fahrzeughalter bereits früher zuverlässige Kenntnis davon erlangt hatte, dass dem Dritten die erforderliche Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BayObLG DAR 1978, 168; KG, Beschluss vom 16.09.2005, Az. 1 Ss 340/05 ¿ zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    Der Halter muss sich dazu in der Regel vom Fahrer den Originalführerschein vorlegen lassen, wenn er nicht sicher weiß, dass der andere eine Fahrerlaubnis besitzt (BGH VRS 34, 354; KG Berlin, Beschluss vom 16. September 2005 - (3) 1 Ss 340/05 (86/05) -, juris Rn. 7; König in Hentschel/König/Dauer, StVR, 45. Aufl. § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.; Mielchen/Meyer DAR 2008, 5 ff., 7; Schäler DAR 2013, 235, 236).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 39/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne

    In bestimmten Fällen wird bei persönlicher Bekanntschaft und sicherem Wissen um eine zumindest in der Vergangenheit bestehende Fahrerlaubnis sogar der Fahrlässigkeitsvorwurf kritisch gesehen (BayObLGSt 77, 163; KG, NZV 2006, 487; BGH, Urteil vom 16. Mai 1966 - II ZR 79/64, NJW 1966, 1359).
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