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   KG, 23.03.2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03)   

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https://dejure.org/2005,13727
KG, 23.03.2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) (https://dejure.org/2005,13727)
KG, Entscheidung vom 23.03.2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) (https://dejure.org/2005,13727)
KG, Entscheidung vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) (https://dejure.org/2005,13727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage und unterbliebene Nachtragsanklage; Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat im Einzelfall durch Veränderung des Tatzeitraumes oder des Tatzeitpunkts; Anforderungen an die Individualisierbarkeit einer Tat; ...

  • Judicialis

    StPO § 151; ; StPO § ... 155; ; StPO § 155 Abs. 1; ; StPO § 206 a; ; StPO § 264; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    a) Die Anklage stellt, wie die Bestimmungen der §§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO zeigen, die Grundlage und unabdingbare Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren insgesamt dar (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

    Eine Fallgestaltung, bei der die Veränderung des Tatzeitraumes oder des Tatzeitpunkts die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat im Einzelfall nicht aufhebt (vgl. BGHSt 46, 130, 133 m.w.Nachw.), liegt nicht vor.

    Funktionelle Mängel der Anklageschrift, die durch eine entsprechende Klarstellung noch in der Hauptverhandlung in zulässiger Weise hätten behoben werden können (vgl. BGHSt 46, 130, 133), sind hier nicht gegeben.

    Über eine Sache, die beim Tatgericht nicht anhängig geworden ist, kann und darf auch das Rechtsmittelgericht nicht in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    Hat der Angeklagte für den in der Anklage bezeichneten Tatzeitpunkt ein Alibi, so darf das Gericht keine andere Tatzeit feststellen, ohne den Angeklagten vorher auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGH StV 1995, 116 m.w.Nachw.).

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist, kann offen bleiben; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist jedenfalls eine umfassende und unmissverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (vgl. BGH StV 1995, 116; 1996, 302; jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    Die Anklage vom 22. März 2002 erfüllt die Anforderungen, die an die Tatkonkretisierung in Fällen einer Mehrzahl von sexuellen Übergriffen zum Nachteil von Kindern zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 154 f m.w.Nachw.), hinsichtlich der verbliebenen verfahrensgegenständlichen Taten in noch ausreichendem Maße.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist, kann offen bleiben; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist jedenfalls eine umfassende und unmissverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (vgl. BGH StV 1995, 116; 1996, 302; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    Die Tat als Prozessgegenstand umfasst zwar über den in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf hinaus auch das sonstige Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 45, 211, 212 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96

    Drohung mit der Freiheitsentziehung des Opfers von über einer Woche Dauer als

    Auszug aus KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
    Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1998, 27 bei Kusch m.w.Nachw.).
  • KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14

    Strafverfahren: Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Aus ihr muss der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung zweifelsfrei entnehmen können, innerhalb welcher tatsächlichen Grenzen sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung zu bewegen haben (vgl. BGH aaO, 134; Senat, Beschluss vom 23. März 2005 - [4] 1 Ss 356/03 [189/03] -).
  • KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19

    Verstoß gegen Anklagegrundsatz im Berufungsverfahren

    Die auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH NJW 2010, 308; KG, Urteil vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) - Ott in KK-StPO 8. Aufl., § 264 Rdn. 50 m.w.n.) ergibt, dass hinsichtlich der vom Landgericht abgeurteilten Tat der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Verfahrenshindernis besteht, weil sie nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war und eine Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nicht erhoben worden ist.
  • KG, 04.01.2021 - 121 Ss 130/20

    (Anklage wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Erstattung von Vorsteuern aus

    Aus ihr muss der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung zweifelsfrei entnehmen können, innerhalb welcher tatsächlichen Grenzen sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung zu bewegen haben (vgl. BGH aaO, 134; KG StV 2016, 548 und Beschluss vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03 -).
  • KG, 23.12.2019 - 121 Ss 181/19

    Berufung in Strafsachen: Entscheidung des Erstgerichts über eine nicht angeklagte

    Die auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH NJW 2010, 308; KG, Urteil vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) - Ott in KK-StPO 8. Aufl., § 264 Rdn. 50 m.w.n.) ergibt, dass hinsichtlich der vom Landgericht abgeurteilten Tat der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Verfahrenshindernis besteht, weil sie nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war und eine Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nicht erhoben worden ist.
  • KG, 23.12.2019 - 122 Ss 136/19
    Die auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH NJW 2010, 308 ; KG, Urteil vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) - Ott in KK- StPO 8. Aufl., § 264 Rdn. 50 m.w.n.) ergibt, dass hinsichtlich der vom Landgericht abgeurteilten Tat der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Verfahrenshindernis besteht, weil sie nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war und eine Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nicht erhoben worden ist.
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