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   OLG Celle, 08.03.1977 - 1 Ss 36/77   

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OLG Celle, 08.03.1977 - 1 Ss 36/77 (https://dejure.org/1977,7063)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.1977 - 1 Ss 36/77 (https://dejure.org/1977,7063)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 1977 - 1 Ss 36/77 (https://dejure.org/1977,7063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1977, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17

    Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im

    Es ist allgemein anerkannt und entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, dass Verpflichtungen, die in der Regel jeder Täter hat, wie etwa Aufwendungen für Wohnung, Verpflegung und Kleidung, bei der Zumessung der Höhe des Tagessatzes nicht vom Nettoeinkommen abzuziehen sind und daher, anders als etwa tatsächlich bediente Unterhaltsverpflichtungen oder Verpflichtungen aus "vorausschauender Lebensführung" wie zum Zwecke der Ausbildung, unberücksichtigt bleiben (s. BGH, Urteil vom 10.02.1981 - 1 StR 515/80; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1976 - 1 Ss 179/76; OLG Celle, Urteil vom 08.03.1977 - 1 Ss 36/77; BayObLG, Beschluss vom 08.07.1992 - 2 St RR 127/92; OLG Celle, Urteil vom 24.06.1975 - 1 Ss 107/75; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014, § 40 Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Rn. 120).
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 515/80

    Anforderungen an die Beitragsvorenthaltung - Antrag auf Eröffnung des

    Davon können zwar Unterhalts Verpflichtungen, wie es das Landgericht getan hat, abgezogen werden; andere Verpflichtungen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie den Lebenszuschnitt des Täters im Verhältnis zum Durchschnitt der Bezieher gleicher Einkommen fühlbar einschränken und wenn ihre Berücksichtigung der Vermeidung einer unbilligen Härte dient (OLG Karlsruhe MDR 1977, 65 [OLG Karlsruhe 14.07.1976 - 1 Ss 179/76]; OLG Celle JR 1977, 382 mit Anmerkung Tröndle a.a.O.).
  • BayObLG, 12.01.1988 - BReg. 2 St 468/87

    Grundsätze; Bemessung; Tagessatzhöhe; Einkommensmindernd; Unterhaltszahlungen;

    ... Dementsprechend wird allgemein die Meinung vertreten, daß bei der Ermittlung des Nettoeinkommens i. S. von § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB Unterhaltszahlungen in ihrem tatsächlich geleisteten Umfang zu berücksichtigen sind ([u. a.] Schl.-Holst.OLG, SchlHA 1978, 181; OLG Celle, JR 1977, 382/384 m. zust. Anm. Tröndle aaO. S. 385).
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