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   KG, 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09)   

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https://dejure.org/2009,23898
KG, 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
KG, Entscheidung vom 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung der Aussage eines einzigen Belastungszeugen bei entgegenstehender durch den Anwalt des Verteidigers erfolgten Aussage des Angeklagten und seiner Weigerung zur Beantwortung von Fragen; Erfordernis einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung und ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" und Einlassung des Angeklagten durch den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    In einem solchen Fall besteht die Beweissituation "Aussage gegen Aussage" "nicht im eigentlichen Sinne" (vgl. BGH NStZ 2003, 498, 499).

    Da der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte sich diese Erklärung seines ihn nicht vertretenden, sondern nur beistehenden Verteidigers (vgl. BGHSt 39, 305) zu eigen gemacht hat, ist dies als Einlassung des Angeklagten zu werten (vgl. BGH NStZ 2003, 498; Pfister, NStZ-Sonderheft für Miebach 2009, 25; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 402, 403; Miebach NStZ 2000, 234, 239).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    3 1. a) In solchen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter den einzigen Belastungszeugen einer strengen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. nur BGHSt 44, 153) und alle Umstände, die das Urteil zu beeinflussen geeignet sind, in die Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; Senat, Beschluss vom 16. August 2006 - (5) 1 Ss 126/06 (28/05) - m.w.N.; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) -).

    Dann muss der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - und Urteil vom 23. Juli 2008 - (2) 1 Ss 449/07 (40/07) - ; BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.).

  • KG, 01.03.2000 - 1 Ss 60/00
    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Dann muss der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - und Urteil vom 23. Juli 2008 - (2) 1 Ss 449/07 (40/07) - ; BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    7 In ihrem Beweiswert ist die in dieser Weise abgegebene Erklärung mit einer durch den Angeklagten mündlich abgegebenen und gegebenenfalls durch Rückfragen erhärteten Einlassung nicht zu vergleichen (vgl. BGH NStZ 2008, 173, 174; Schneider in KK-StPO 6. Aufl., § 243 Rdn. 48).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Da der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte sich diese Erklärung seines ihn nicht vertretenden, sondern nur beistehenden Verteidigers (vgl. BGHSt 39, 305) zu eigen gemacht hat, ist dies als Einlassung des Angeklagten zu werten (vgl. BGH NStZ 2003, 498; Pfister, NStZ-Sonderheft für Miebach 2009, 25; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 402, 403; Miebach NStZ 2000, 234, 239).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 130/05

    Feststellung der wirksamen Revisionseinlegung nach unwirksamer Erklärung eines

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Hat der einzige Belastungszeuge seine Aussage im Laufe des Verfahrens wesentlich geändert, setzt eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung voraus, dass sich die Urteilgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Teilen der Aussage in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH StV 1992, 555 m.w.N.), wobei es im Falle angenommener Aussagekonstanz der Darstellung der früheren Angaben des Zeugen bedarf (vgl. BGH StV 2005, 489).
  • KG, 01.12.1997 - 1 Ss 133/97
    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    3 1. a) In solchen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter den einzigen Belastungszeugen einer strengen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. nur BGHSt 44, 153) und alle Umstände, die das Urteil zu beeinflussen geeignet sind, in die Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; Senat, Beschluss vom 16. August 2006 - (5) 1 Ss 126/06 (28/05) - m.w.N.; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) -).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Der Beweiswert dieses Einlassungssurrogats bleibt vielmehr substanziell hinter der dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (KG, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09), NStZ 2010, 533, 534).
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