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   KG, 20.11.1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97)   

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KG, 20.11.1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) (https://dejure.org/1997,36605)
KG, Entscheidung vom 20.11.1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) (https://dejure.org/1997,36605)
KG, Entscheidung vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) (https://dejure.org/1997,36605)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Straßenverkehrsgefährdung;

    Darüber hinaus kommt einem ersten persönlichen Wiedererkennen eines Täters durch einen Zeugen in der Hauptverhandlung ein wesentlich geringerer Beweiswert zu, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Angeklagte nicht schon durch seine Platzierung im Gerichtssaal als Tatverdächtiger hervorgehoben wird (OLG Köln StV 1994, 67, KG, 5. Strafsenat, Beschluss vom 20.11.1997 - (5)1 Ss 4/97 (3/97)).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche

    Sollte nämlich die einzubeziehende Geldstrafe bereits bezahlt oder sonst vollstreckt sein, müßte der "Härteausgleich", der dann vorzunehmen wäre, weil die Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen sein könnte, bei der Zumessung der Strafe für die im vorliegenden Verfahren begangene Straftat erfolgen (vgl. BGHSt 33, 131/132; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.5.1996 - 3 Ss 351/96 - Beschl. v. 26.9.1996 - 1 Ss 4/97 -).
  • KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
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