Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 27.05.1994

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   OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94   

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OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94
    Denn die Fälle, in denen das Kennzeichen an dem Fahrzeug "angebracht" ist (Ausnahme: Rote Kennzeichen), würden nach ganz herrschender Meinung von der Vorschrift des § 267 StGB erfaßt werden (vgl. u.a. BGH NJW 1987, 2384).
  • OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94
    Ferner spricht auch der Gesetzeszweck dieser Norm, daß nach Unfällen oder zur Verfolgung von Verkehrsstraftaten aufgrund des amtlichen Kennzeichens über das Zulassungsregister der verantwortliche Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs jederzeit ohne Schwierigkeiten zu ermitteln sein soll (vgl. HansOLG, Urteil vom 5. Juli 1966 - 2 Ss 82/66), für eine weite Auslegung.
  • BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02

    Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame

    Es werden daher auch Kennzeichen erfasst, die im Fahrzeuginnern unabhängig von der Befestigungsart so angebracht sind, dass sie von außen abgelesen werden können, d. h. die gleiche informationelle Wirkung wie ein ordnungsgemäß außen am Fahrzeug angebrachtes Kennzeichen entfalten (so zurecht für § 22 StVG : OLG Hamburg NZV 1994, 369 ; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 22 StVG Rn. 3; Janiszewski/Jagow/Burmann StVO 16. Aufl. § 22 StVG Rn. 3).
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   OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94   

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OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,7693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Daran ist auch für die vorliegende Fallgestaltung anzuknüpfen (ebenso OLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 [603]).

    Der Strafbefehl und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag der Staatsanwaltschaft (§§ 407, 408 StPO) übernehmen im Verfahren über den Einspruch die Funktion von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss (vgl. § 407 Abs. 1 S. 4 StPO; BGHSt 23, 280 = NJW 1970, 1694; OLG Düsseldorf VRS 74, 278; OLG Zweibrücken MDR 1987, 164 u. NStZ 1994, 602 [603]).

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Ob das auch für den Fall gilt, daß der Zugang des Strafbefehls an den Angeklagten auf andere Weise oder zumindest die sichere Kenntnis des Angeklagten von dessen Erlaß und Inhalt feststehen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 ), bleibt offen.«.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 27.5.1994 (NStZ 1994, 602 ), derzufolge die Einspruchsverwerfung die ordnungsgemäße Zustellung des Strafbefehls nicht voraussetzt.

  • OLG Oldenburg, 04.11.2019 - 1 Ss 136/19

    Krankheit als genügende Entschuldigung für Ausbleiben in der Hauptverhandlung;

    Denn auch deren Feststellung ist vorliegend dem Tatrichter vorbehalten (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil v. 27.05.1994, 1 Ss 40/94 , NStZ 1994, 602).
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