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   KG, 29.03.1999 - (4) 1 Ss 40/99 (22/99)   

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KG, 29.03.1999 - (4) 1 Ss 40/99 (22/99) (https://dejure.org/1999,18623)
KG, Entscheidung vom 29.03.1999 - (4) 1 Ss 40/99 (22/99) (https://dejure.org/1999,18623)
KG, Entscheidung vom 29. März 1999 - (4) 1 Ss 40/99 (22/99) (https://dejure.org/1999,18623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92

    Fernbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ungenügendes ärztliches

    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Bei dieser Prüfung war hier insbesondere zu beachten, daß Zweifel über das Vorliegen einer genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7) und daß somit Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit auch dann entschuldigen, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheinen könnte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage, § 329 Rdnr. 26), da den Angeklagten keine Mitwirkungspflicht trifft (KG Beschluß vom 13. Juli 1998 - (4) 1 Ss 112/98 (55/98) - OLG Celle Strafverteidiger 1987, 192.) und daß auch das Vertrauen des Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes genügen kann (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7).

    Zudem hat das Landgericht nicht bedacht, daß - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Begriff der unverschuldeten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208).

  • KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der

    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    In der - auch durch den Verteidiger vermittelten - Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Gericht liegt konkludent die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht (KG Beschluß vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) - OLG Karlsruhe a.a.0.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    a) Bei - wie hier - Vorlage eines privatärztlichen Attestes, das für den Angeklagten ein Schädelhirntrauma und eine Wirbelsäulenprellung diagnostiziert und ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigt (UA S. 4), ist das Gericht gehalten, im Wege des Freibeweises zu klären, ob das Fernbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 141).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Zudem hat das Landgericht nicht bedacht, daß - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Begriff der unverschuldeten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Bei der Verschuldensfrage ist eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten (BGHSt 17, 391, 397).
  • OLG Jena, 18.04.1996 - 1 Ss 246/95
    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Im übrigen vermag die - nicht durch entsprechende Tatsachenfeststellungen belegte - bloße Annahme, der Angeklagte habe gegebenenfalls im Beistand "einer Begleit- oder Transportperson" (UA S. 4) zur Hauptverhandlung erscheinen können, die Zurückweisung der Entschuldigungsgründe und die Verwerfung der Berufung nicht zu rechtfertigen (vgl. KG Beschluß vom 15. November 1995 - (4) 1 Ss 246/95 (84/95) -).
  • KG, 13.07.1998 - 1 Ss 112/98
    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Bei dieser Prüfung war hier insbesondere zu beachten, daß Zweifel über das Vorliegen einer genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7) und daß somit Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit auch dann entschuldigen, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheinen könnte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage, § 329 Rdnr. 26), da den Angeklagten keine Mitwirkungspflicht trifft (KG Beschluß vom 13. Juli 1998 - (4) 1 Ss 112/98 (55/98) - OLG Celle Strafverteidiger 1987, 192.) und daß auch das Vertrauen des Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes genügen kann (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7).
  • OLG Bremen, 04.02.1987 - Ss 95/86
    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Maßgebend ist, ob dem Angeklagten nach den Umständen des Falles wegen seines Ausbleibens billigerweise ein Vorwurf zu machen ist (HansOLG Bremen, Strafverteidiger 1987, 242).
  • OLG Celle, 04.11.1986 - 1 Ss 497/86
    Auszug aus KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    Bei dieser Prüfung war hier insbesondere zu beachten, daß Zweifel über das Vorliegen einer genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7) und daß somit Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit auch dann entschuldigen, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheinen könnte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage, § 329 Rdnr. 26), da den Angeklagten keine Mitwirkungspflicht trifft (KG Beschluß vom 13. Juli 1998 - (4) 1 Ss 112/98 (55/98) - OLG Celle Strafverteidiger 1987, 192.) und daß auch das Vertrauen des Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes genügen kann (OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 7).
  • OLG Koblenz, 11.06.2004 - 1 Ss 127/04

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Sachrüge gegen Beweiswürdigung zur Täterschaft

    Gemäß §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 S. 1 StPO ist es jedoch unerlässlich, die für erwiesen erachteten (äußeren und inneren) Tatsachen anzugeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit gefunden werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse 1 Ss 40/99 vom 12.4.1999; 1 Ss 82/00 vom 17.5.00; 1 Ss 109/02 vom 14.6.02, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 1 OLG 13 Ss 802/16

    Berufungsverwerfung. subjektive Vorwerfbarkeit

    Das Landgericht hat jedoch ersichtlich nicht bedacht, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (OLG Köln, VRS 97, 362; KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 Ss 40/99; OLG Düsseldorf, StV 1985, 316 f.).
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