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   OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06   

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https://dejure.org/2006,24633
OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06 (https://dejure.org/2006,24633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2006 - 1 Ss 406/06 (https://dejure.org/2006,24633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2006 - 1 Ss 406/06 (https://dejure.org/2006,24633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 231
    Eigenmacht; Begriff; Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Eigenmächtigkeit" des Angeklagten i.S.v. § 231 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) im Falle der Verhaftung des Angeklagten; Umfang der Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Nichterscheinen vor Gericht wegen einer Verhaftung im Ausland

  • Judicialis

    StPO § 231

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231
    Eigenmacht; Begriff; Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 625/96

    Revision gestützt auf eine Verfahrensrüge - Verfahrensrüge des Verhandelns in der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06
    Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig ggf. im Wege des Freibeweises nach, ob die Eigenmächtigkeit auch zum Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1997, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 Ss 403/04 -).
  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (nachgewiesene Eigenmächtigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06
    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus ist Voraussetzung allerdings, dass sich der Angeklagte eigenmächtig entfernt oder eigenmächtig ausbleibt, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, NStZ 2003, 561; BGH NStZ 1993, 446).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06
    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus ist Voraussetzung allerdings, dass sich der Angeklagte eigenmächtig entfernt oder eigenmächtig ausbleibt, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, NStZ 2003, 561; BGH NStZ 1993, 446).
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