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   OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02   

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https://dejure.org/2003,25342
OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02 (https://dejure.org/2003,25342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2003 - 1 Ss 42/02 (https://dejure.org/2003,25342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2003 - 1 Ss 42/02 (https://dejure.org/2003,25342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 92 Abs 1 Nr 1 AuslG
    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Verstoß gegen das Ausländergesetz; Gewährung von Unterkunft und Entlohnung von Arbeitsleistungen; Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 20 Ns 93 Js 262754/99
  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02
    Für deren Auslegung hat die im Rahmen der Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschrift des § 27 StGB in Bezug auf das Dauerdelikt des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet (§ 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) vorgenommene Konkretisierung zu gelten, dass die bloße Gewährung von Unterkunft und die Entlohnung von Arbeitsleistungen zur Tatbestandsverwirklichung nicht genügt, wenn der Ausländer unabhängig hiervon zur Fortsetzung des Aufenthalts entschlossen war und er auch keiner Bestärkung in seinem Tatentschluss mehr bedurfte (BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627 f.; Tröndle Fischer, a.a.O., Rdnr. 2c).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ist es offen, ob der Angeklagte den illegalen Aufenthalt des B oder nur zeitweise dessen unerlaubte Beschäftigung habe unterstützen wollen, die aber an der bereits getroffenen Vorentscheidung des B für ein die festgestellte kurzfristige Beschäftigung bei der Fa. A übergreifendes illegales Verbleiben in Deutschland nichts änderte (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1999, 627 (628)).

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02
    Für deren Auslegung hat die im Rahmen der Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschrift des § 27 StGB in Bezug auf das Dauerdelikt des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet (§ 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) vorgenommene Konkretisierung zu gelten, dass die bloße Gewährung von Unterkunft und die Entlohnung von Arbeitsleistungen zur Tatbestandsverwirklichung nicht genügt, wenn der Ausländer unabhängig hiervon zur Fortsetzung des Aufenthalts entschlossen war und er auch keiner Bestärkung in seinem Tatentschluss mehr bedurfte (BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627 f.; Tröndle Fischer, a.a.O., Rdnr. 2c).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 570/98

    Einschleusen, Durchschleusen von Ausländern; Durchfahrt in einen Drittstaat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02
    Der Strafbestimmung unterfällt jede Hilfe und Förderung, die es dem Ausländer zumindest erleichtert, sich unerlaubt im Bundesgebiet aufzuhalten (BGH NJW 1999, 2827; Senge in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtl. NebenG (AuslG), Stand August 2000, § 92a Rdnr. 3; Tröndle-Fischer, StGB, 51. Aufl. § 27 Rdnr. 2, 2c).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Der Senat neigt dazu, an der im Senatsbeschluß vom 04.03.2003 (1 Ss 42/02) zum Ausdruck gekommenen Auffassung, wonach Unterstützungshandlungen wie die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellen sollen, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung in seinem Tatentschluß mehr bedurfte, nicht mehr festzuhalten.
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