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KG, 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 244 StGB
Taschenmesser, gewohnheitsmäßige Mitführung - kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StPO
Diebstahl mit Waffen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 26.02.2007 - 243 Ds 10/07
- KG, 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07)
Papierfundstellen
- StV 2008, 361
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05
Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den …
Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
Er muss daher das Bewusstsein haben, dass es im Falle eines wenn auch nicht von vornherein für möglich gehaltenen, oder sogar höchst unerwünschten Einsatzes gegen Menschen erhebliche Verletzung verursachen kann (…vgl. OLG Schleswig aaO; OLG Celle StV 2005, 336). - BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97
"sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive …
Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt. - KG, 27.12.2006 - 1 Ss 266/06
Diebstahl mit Waffen: Begriff des Beisichführens einer Waffe
Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt. - OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03
Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB
Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt.
- AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11
Abgrenzung von einfachem Diebstahl, räuberischem Diebstahl und Diebstahl mit …
Dies versteht sich bei einem Teppichmesser, das der Angeklagte nach seiner unwiderlegten Einlassung bei seiner zum Tatzeitpunkt bereits seit zehn Jahren ausgeübten Erwerbstätigkeit täglich mit sich führt, um die von ihm als Fahrer ausgelieferten Pakete zu öffnen oder andere Verpackungs- und Sicherungsmaterialien durchzuschneiden, nicht von selbst (vergleiche hierzu auch den Beschluss des KG Berlin vom 31.10.2007, 1 Ss 422/07, für ein seit etwa einem Jahr gewohnheitsmäßig mitgeführtes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern). - BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22
Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Subjektiv setzt ein Beisichführen voraus, dass der Täter die Waffe oder das Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) -, juris).