Rechtsprechung
   KG, 07.03.2011 - (2) 1 Ss 423/10 (32/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12890
KG, 07.03.2011 - (2) 1 Ss 423/10 (32/10) (https://dejure.org/2011,12890)
KG, Entscheidung vom 07.03.2011 - (2) 1 Ss 423/10 (32/10) (https://dejure.org/2011,12890)
KG, Entscheidung vom 07. März 2011 - (2) 1 Ss 423/10 (32/10) (https://dejure.org/2011,12890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch den Erhalt von Leistungen nach dem BAföG verschafft sich der Täter eine fortlaufende Einnahmequelle und erfüllt das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Betruges; Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Betruges i.S.d. § 263 StGB durch den Erhalt von Leistungen nach dem BAföG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Anwendung des Normalstrafrahmens bei gewerbsmäßigem Betrug [BAföG]; Kompensation von Erschwerungsgründen durch strafmildernde Gesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßigkeit beim BaFöG-Betrug - Zur Strafzumessung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Da sich die Angeklagte durch wiederkehrende Tathandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer in einigem Umfang verschafft hat und auch von vornherein verschaffen wollte, ist das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt (vgl. Fischer, StGB 58. Aufl., § 263 Rdn. 210; vor § 52 Rdn. 62 mit weit. Nachw.; Rau/Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG, Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 310).

    Schwere Fälle des Betruges werden gerade nicht schematisch durch hohe Schadenssummen bestimmt (vgl. BGH wistra 2001, 339 ff.; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672 f.); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, 306, 311), sondern können durch strafmildernde Umstände in ihrer Gesamtschau entkräftet werden, so daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheinen kann.

    Bei dieser im Jahre 2005 von 7% aller BAföG Empfänger begangenen Betrugsart (vgl. zu den kriminologischen und verwaltungstechnischen Hintergründen BT-Drs. 15/5807) sind in diesem Zusammenhang als typisch auftretende mildernde Strafzumessungskriterien die beruflichen Folgenachteile einer strafrechtlichen Verurteilung, die begonnene Schadenswiedergutmachung, die meist fehlende strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten und die sich aus der Natur der Ausbildungsförderung ergebenen Eigenheiten allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869; König, JA 2004, 497 Fußnote 5; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 311).

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05

    betrug; BaFöG-Leistungen; Verschweigen von Vermögen; Rückzahlungsanspruch

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Bei dieser im Jahre 2005 von 7% aller BAföG Empfänger begangenen Betrugsart (vgl. zu den kriminologischen und verwaltungstechnischen Hintergründen BT-Drs. 15/5807) sind in diesem Zusammenhang als typisch auftretende mildernde Strafzumessungskriterien die beruflichen Folgenachteile einer strafrechtlichen Verurteilung, die begonnene Schadenswiedergutmachung, die meist fehlende strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten und die sich aus der Natur der Ausbildungsförderung ergebenen Eigenheiten allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869; König, JA 2004, 497 Fußnote 5; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 311).

    (2) Eine weitere Eigenart des BAföG-Betruges besteht darin, daß zu den abzugsfähigen Schulden nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG auch die Erstattungsansprüche der Bewilligungsbehörde zählen, die ihr auf Grund einer vorangegangenen rechtswidrigen Ausbildungsförderung gegen den Antragsteller zustehen (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869).

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Die Vorschrift ist auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft anwendbar (vgl. BGHSt 51, 18, 24 = NStZ 2006, 506, 507).
  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 322/81

    Doch keine Hehlerei - § 354 Abs. 2 StPO, Bindung des neuen Tatrichters an den

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Hebt das Revisionsgericht ein Urteil in Anwendung des § 353 Abs. 2 StPO im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen auf, so bezieht sich diese Aufhebung auf alle Umstände, die die Straffrage betreffen (vgl. BGHSt 30, 340, 342; BGH NStZ 1982, 29f.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Diese Wirkung kann aber durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren und für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, ausgeräumt werden (vgl. BGH wistra 2008, 272; StV 1989, 432, 433; NJW 1987, 2450; Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Schwere Fälle des Betruges werden gerade nicht schematisch durch hohe Schadenssummen bestimmt (vgl. BGH wistra 2001, 339 ff.; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672 f.); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, 306, 311), sondern können durch strafmildernde Umstände in ihrer Gesamtschau entkräftet werden, so daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheinen kann.
  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Denn darin ist die erhöhte Gefährlichkeit begründet, die den Gesetzgeber zur Schaffung eines erhöhten Strafrahmens bewogen hat; eines "gewerblichen" Handelns im Sinne der Einrichtung eines Geschäftsbetriebs bedarf es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2003, 40).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Dazu gehört insbesondere auch die Wahl des Strafrahmens (vgl. BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft und lückenhaft und wesentliche Strafzumessungsfaktoren oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht geblieben sind, wenn das Tatgericht von unrichtigen oder unvollständigen Erwägungen ausgegangen ist oder in sonstiger Weise von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 17, 35, 36; BGH a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, § 337 StPO Rdn. 34 f.) oder sich die verhängte Strafe unvertretbar von einem gerechten Schuldausgleich entfernt hat.
  • BGH, 22.04.2008 - 3 StR 52/08

    Rechtsfolgenentscheidung (tatsächliche Grundlage; aufgehobene Feststellungen

    Auszug aus KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
    Die Beurteilung der Frage, welcher Strafrahmen anzuwenden ist, gehört bei einer Strafvorschrift, die nach der Regelbeispielstechnik gestaltet ist, zur Rechtsfolgenentscheidung, die das Landgericht auf der Grundlage des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs und der ihn tragenden Feststellungen eigenständig zu treffen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 22. April 2008 - 3 StR 52/08 - juris, Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 353 Rdn 20).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02

    Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 10.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Bei § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB handelt es sich um keinen selbständigen Straftatbestand, sondern um eine gesetzliche Strafzumessungsregel (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2019 - 2 Ss 59/19 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18 -, juris Rdnr. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2014 - 2 Ss 160/12 -, juris Rdnr. 49; KG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - [4] 121 Ss 74/18 [88/18] -, Urteil vom 7. März 2011 - [2] 1 Ss 423/10 [32/10] - Hefendehl in Münchner Kommentar, StGB 3. Aufl., § 263 Rdnr. 963; Fischer, StGB 67. Aufl., § 263 Rdnr. 209).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht