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   OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13   

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https://dejure.org/2013,11383
OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13 (https://dejure.org/2013,11383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.03.2013 - 1 Ss 43/13 (https://dejure.org/2013,11383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. März 2013 - 1 Ss 43/13 (https://dejure.org/2013,11383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13
    Andererseits sind aber ebenso wie die die Tatbegehung selbst beschreibenden Umstände auch die Beweggründe für die Tatbegehung bei einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch einer erneuten Beweiserhebung nicht mehr zugänglich (vgl. BGH, Urteil v. 14.01.1982, 4 StR 642/81 , BGHSt 30, 340 ), so dass unter diesem Gesichtspunkt im Falle einer derartigen Beschränkung der Berufung auch eine Neubeurteilung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit als nicht mehr zulässig anzusehen wäre (so OLG Karlsruhe, Beschluss v. 02.12.2003, 1 Ss 123/03 , NStZ-RR 2004, 271).
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13
    Daraus wird gefolgert, dass entsprechende Feststellungen das Berufungsgericht nicht binden könnten (so OLG Köln, Beschluss v. 23.05.2003, Ss 202/03 , NStZ-RR 2003, 298).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 1 Ss 123/03

    Ermittlung des gewollten Berufungsumfangs bei abweichenden Erklärungen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13
    Andererseits sind aber ebenso wie die die Tatbegehung selbst beschreibenden Umstände auch die Beweggründe für die Tatbegehung bei einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch einer erneuten Beweiserhebung nicht mehr zugänglich (vgl. BGH, Urteil v. 14.01.1982, 4 StR 642/81 , BGHSt 30, 340 ), so dass unter diesem Gesichtspunkt im Falle einer derartigen Beschränkung der Berufung auch eine Neubeurteilung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit als nicht mehr zulässig anzusehen wäre (so OLG Karlsruhe, Beschluss v. 02.12.2003, 1 Ss 123/03 , NStZ-RR 2004, 271).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02

    Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 43/13
    Auch letzteres gilt indessen nur dann, wenn Beweggründe der Tat festgestellt sind, die deren rechtliche Einordnung als gewerbsmäßig auch rechtfertigen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 20.11.2002, 2 SIRR 152/02, NStZ-RR 2003, 209 [BayObLG 20.11.2002 - 2 St RR 152/02] ).
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