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   OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05   

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https://dejure.org/2006,1712
OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 (https://dejure.org/2006,1712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 (https://dejure.org/2006,1712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 (https://dejure.org/2006,1712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperlinks zu Internetseiten mit der Verbreitung von Propandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen; Straflosigkeit nach der Sozialadäquanzklausel

  • Telemedicus

    Strafbarkeit von Hyperlinks

  • Telemedicus

    Strafbarkeit von Hyperlinks

  • JurPC

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperlinks zu Internetseiten mit der Verbreitung von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen; Rechtliche Ausgestaltung einer Feststellung der Straflosigkeit nach der sog. ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 86, 86a, 130 131 StGB

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Strafbarkeit von Hyperlinks

  • kanzlei.biz

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Hyperlinks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks; keine Einschränkung gem. §§ 8 ff TDG. Zum Tatbestandsmerkmal des Zugänglichmachens i.S.v. § 86 StGB und zur Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3, 86a StGB. §§ 86 StGB, §§ 8 ff TDG

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit eines Internetauftritts eines Kommunikationsdesigners

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Odem.org - keine strafrechtliche Linkhaftung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Links

  • beck.de (Leitsatz)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperlinks

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Odem.org - Keine strafrechtliche Linkhaftung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Links zu illegalen Webseiten im Rahmen einer Dokumentation

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperlinks (Dr. Marc Liesching; MMR 2006, 390)

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Strafbarkeit von Hyperlinks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 387
  • ZUM 2007, 292
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    a) Unter die staatsbürgerliche Aufklärung nach § 86 Abs. 3 StGB fallen Handlungen, die der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung und Verantwortungsbereitschaft der Staatsbürger und damit der Förderung ihrer politischen Mündigkeit durch Information dienen (BGHSt 23, 226, 227).

    Ob ein Vorgehen missbilligten oder den vom Gesetzgeber anerkannten Zwecken dient, hängt maßgeblich von der objektiven, aus dem Inhalt zu ermittelnden Zwecksetzung ab (vgl. BGHSt 23, 226, 229).

    Sozialadäquate, von der Allgemeinheit gebilligte Handlungen, die objektiv, wenn auch nicht ohne weiteres erkennbar, das mit der Strafvorschrift geschützte Rechtsgut nicht gefährden können, sollen straflos bleiben (BGHSt 23, 226, 228; 28, 394, 398; OLG Hamm NJW 1982, 1656, 1658; Rudolphi aaO § 86 Rn 16).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Es handelt sich - unabhängig davon, dass die inkriminierten Internetseiten aus den USA stammen - um Inlandstaten im Sinne der §§ 3, 9 StGB (vgl. BGHSt 46, 212, 220).

    Ihre Eignung zur Friedensstörung besteht mit Blick auf die jedermann zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten im Internet; dort verbreitete und ohne weiteres abrufbare Äußerungen erfolgen öffentlich i. S. des § 130 Abs. 3 StGB (BGHSt 46, 212, 217 ff).

    Denn der Angeklagte kann sich auf die nach Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Meinungsfreiheit berufen; nur eine den Tatbestand nach § 130 Abs. 3 StGB erfüllende Äußerung wird vom Schutzbereich des Art. 5 GG ausgenommen (BGHSt 46, 212, 218; Kannengießer in Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 10. Aufl. Art. 5 Rn 3; Miebach/Schäfer aaO § 130 Rn 65 m. w. N.).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Hingegen fehlt es an einem von der Rechtsordnung anerkannten legitimen Zielsetzung etwa in Fällen, in denen sich aus einer unkommentierten Übernahme fremder Internetseiten ergibt, dass sich der Linksetzer dort enthaltene strafbare Inhalte zu eigen macht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 282) oder im wesentlichen Werbezwecke verfolgt (vgl. BGHSt 23, 78; 25, 30, 31; OLG Hamm NJW 1985, 2146).

    § 86 a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung verbotener Kennzeichen - ungeachtet damit verbundener Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird (BGHSt 25, 30, 33; 25, 128, 130 f).

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Zwar ist unerheblich ist, ob ein reales, realitätsnahes oder fiktives Geschehen dargestellt wird (BGH NStZ 2000, 307, 308).

    Insoweit bedarf es einer - dem Tatrichter vorbehaltenen - Wertung der Würdigung des Inhalts der Schilderung sowie des gesamten Darstellungszusammenhangs (BGH NStZ 2000, 307, 309; OLG Koblenz NJW 1986, 1700).

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Die bloße Zugriffsmöglichkeit genügt; nicht erforderlich ist, dass ein Zugriff eines Internetnutzers erfolgt (BGHSt 47, 55, 60).

    Eine Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 JgefSchrG scheitert jedoch - obwohl nach § 1 Abs. 3 JgefSchrG Datenspeicher den Schriften gleichstehen und ein Zugänglichmachen vorliegt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3a i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 JgefSchrG; vgl. auch BGHSt 47, 55) - daran, dass angesichts der gegebenen Sozialadäquanz und der oben dargelegten Erwägungen weder Dokumentation (Fall 1) noch Satire (Fall 2) offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Der Angeklagte bleibt straflos, da nach §§ 86 Abs. 3, 86 a Abs. 3, 130 Abs. 6 StGB jeweils die sog. - als Tatbestandsausschluss gestaltete (BGHSt 46, 36, 43) - Sozialadäquanzklausel eingreift.

    c) Schließlich war bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils zu beachten, dass die gebotene Würdigung, ob im Einzelfall ein legitimer Zweck verfolgt wurde, in erster Linie Sache des Tatrichters ist und, wenn sie sich als tragfähig erweist, vom Revisionsgericht hinzunehmen ist (vgl. BGHSt 46, 36, 46).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Vielmehr soll es nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Verantwortlichkeit des Link-Providers nach allgemeinen Regeln verbleiben (BT-Drs 14/6098 S. 23, 37; BGH NJW 2004, 2158, 2159 m. w. N.).

    Ebenso wenig beziehen sich die Vorschriften der §§ 6-9 MDStV auf die Haftung für das Setzen von Hyperlinks (BGH NJW 2004, 2158, 2159 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Ein Konflikt des Schutzbereichs der Strafvorschrift mit dem eines Grundrechts ist im Wege einer Abwägung im Einzelfall zu lösen (vgl. BVerfG NJW 1988, 325, 326; Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 5 Rn 45, 147, 147 b).
  • OLG München, 14.07.2005 - 5St RR 114/05

    Hakenkreuz auf öffentlich ausgestelltem Modellflugzeug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    b) Darüber hinaus bestimmt sich der Anwendungsbereich des § 86 Abs. 3 StGB zum einen in Abhängigkeit vom Schutzzweck der betroffenen Bestimmungen; er greift nur dann ein, wenn die Handlung den Schutzzweck der Straftatbestände nicht verletzt (BGHSt 31, 383, 384; OLG München NStZ-RR 2005, 371; Rautenberg GA 2003, 627 f).
  • VG Arnsberg, 26.11.2004 - 13 K 3173/02

    Klage gegen Verpflichtung zur Sperrung rechtsextremistischer Webseiten abgewiesen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
    Nach diesen Kriterien und den Feststellungen des Landgerichts beruft sich der Angeklagte - dem es gerade nicht um eine bloße Zugangsvermittlung geht (vgl. dazu VG Arnsberg CR 2005, 301 ff) - zu Recht auf die Meinungsfreiheit.
  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

  • OLG Koblenz, 18.06.1997 - 1 Ws 196/97
  • OLG Hamm, 17.03.1982 - 6 Ss 242/82
  • OLG Hamm, 23.11.1983 - 2 Ss 1081/83
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 51/63

    Das Herstellen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Schriften - Förderung

  • KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14

    Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf

    Die Geltung der verantwortungsbeschränkenden Norm auch im Strafrecht ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt (vgl. BTDrucks. 14/6098 S. 23; BTDrucks. 16/3078 S. 15) und wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur mit Recht ohne Weiteres angenommen (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. August 2013 - 2 Ws 104/12 - [juris]; OLG Stuttgart MMR 2006, 387; LG Frankfurt am Main CR 2012, 478; LG Stuttgart NStZ-RR 2002, 241; AG München NStZ 1998, 518; Mitsch, Medienstrafrecht, S. 209 f.; Malek, Strafsachen im Internet, S. 40 f.; Fischer, StGB 61. Aufl., § 184 Rn. 31; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 184 Rn. 70 ff., 84 ff.; Wolters in SK-StGB, § 184 Rn. 16; Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, § 184 Rn. 81; Ziethen/Ziemann in AnwK-StGB, § 184 Rn. 23; Hörnle in MüKo-StGB 2. Aufl., § 184 Rn. 52; Altenhain in MüKo-StGB, Erl.

    Denn diese Vorschriften regeln die Vereinfachung des Zugriffs auf fremde Inhalte mittels interaktiver Verknüpfungen nicht, sondern dort verbleibt es bei der Verantwortlichkeit des Link-Providers nach allgemeinen Regeln (vgl. nur OLG Stuttgart MMR 2006, 387 = CR 2006, 542 mwN [ergangen im Nachgang zu der von der Staatsanwaltschaft zitierten Entscheidung des LG Stuttgart zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen §§ 8 ff. TDG]; Eisele aaO Rn. 83; Lackner/Kühl aaO Rn. 7b).

  • OLG München, 17.09.2018 - 18 W 1383/18

    Konkretisierung von Verhaltensregeln eines Nutzeraccounts eines sozialen

    Bei der direkten Verlinkung handelt es sich ferner regelmäßig um ein täterschaftliches Zugänglichmachen der verlinkten Inhalte im Sinn von § 130 Abs. 2 Nr. 1 a) StGB (so OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 -, juris) oder jedenfalls um Beihilfe dazu (so Krauß in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. § 130 Rn. 90).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    In Fällen wie diesem muss daher vor allem auf die Begleitumstände der Linksetzung abgestellt werden (ähnlich OLG Stuttgart Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 389 [zu § 86 Abs. 3 StGB a.F.] , vgl. auch EGMR [IV. Sektion], Urt. v. 04.12.2018 - 11257/16 (Magyar Jeti Zrt/Ungarn) = NJW 2019, 3201, 3202 f. Rn. 68 ff.) - hier also auf den in Rede stehenden Artikel, dessen Inhalt wiederum aufgrund der Wechselwirkungslehre im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen ist.

    Zur Beurteilung dessen werden für den Sonderfall der Verlinkung in der Literatur - unabhängig von der eher dogmatischen Frage, ob eine analoge Anwendung bzw. Übertragung der in den §§ 7 ff. TMG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze möglich sein soll (verneinend etwa OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 388; Spindler , NJW 2002, 921, 924; bejahend etwa Kudlich , JA 2002, 803 Fn. 39) - verschiedenste, sich zum Teil auch überlagernde Kriterien vorgeschlagen, die sich (auch) an dieser Stelle fruchtbar machen lassen, nämlich insbesondere:.

    Die Beurteilung, ob ein Vorgehen missbilligten oder den vom Gesetzgeber anerkannten Zwecken dient, hängt wiederum maßgeblich von der objektiven, aus dem Inhalt zu ermittelnden Zwecksetzung ab; weiter gewinnen namentlich auch der Kontext und die Begleitumstände bzw. der Gesamtzusammenhang, in dem sich die gesetzten Links finden, Bedeutung (OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 389).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges

    Weiterhin ist zu beachten, dass der Kläger auf seiner eigenen Homepage durch einen Link auf die Homepage der Internet-Zeitschrift "Z." verwiesen und damit für die Inhalte der von seiner Seite aus aufrufbaren Seite verantwortlich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 -).
  • KG, 14.01.2009 - 1 Ss 481/08

    Voraussetzungen der sog. fakultativen Sicherungseinziehung

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn das Gericht hat auch bei der fakultativen Sicherungseinziehung - was vorliegend zu vermissen ist - deren wirtschaftliche Wirkung hinreichend abzuwägen, wobei es dabei im Einzelnen insbesondere auf den genauen Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2004 - (5) 1 Ss 215/04 (55/04) - und 6. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) - [in JURIS]; OLG Köln VRS 85, 219,220; NStE StGB § 74 Nr. 9; OLG Nürnberg NJW 2006, 3448 = OLGSt StGB § 74 Nr. 4), die Bedeutung der Tat und auf den Vorwurf gegenüber dem Dritteigentümer ankommt (vgl. Fischer aaO., § 74 b Rdnr. 3 m.w.N.), sowie - da jedenfalls kein besonders schwerwiegendes Vergehen Gegenstand des Verfahrens ist - die aus § 74 b Abs. 2 StGB folgende Frage zu erörtern, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als die Einziehung den verfolgten Sicherungszweck ebenfalls erfüllen könnten (vgl. KG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - (3) 1 Ss 449/05 (137/05) -), da für diese Prüfung vorliegend zumindest Anlass bestand (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg aaO., § 337 Rdnr. 253).
  • VG Lüneburg, 16.10.2007 - 6 B 33/07

    Beanstandung von pornographischen Internetangeboten durch eine

    Nach der Rechtsprechung ist eine solche Verantwortung bei Linkanbietern jedenfalls dann gegeben, wenn der Anbieter durch das Setzen der Links bewusst die Möglichkeit schafft, dass Dritte die ihm bekannten Inhalte der verlinkten Seiten zur Kenntnis nehmen können (vgl. zum TDG a.F OLG Stuttgart, Urt.v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 - zitiert nach juris; siehe dazu, dass die bisher in den §§ 5-11 TDG enthaltenen Regelungen in den §§ 7-10 TMG unverändert übernommen wurden BT-Drs. 16/3078, S. 16; siehe insgesamt zur Frage der Verantwortlichkeit der Dienstanbieter auch Roggenkamp, juris PR-ITR 6/2007, Anm. 7).
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09

    Jugendmedienschutz: Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verantwortlichkeit des Admin-C

    Daher reicht es auch aus, dass der Inhalt nicht vollständig und unmittelbar auf der angebotenen Homepage, sondern nur durch die Setzung eines (direkten) Hyperlinks zugänglich gemacht wird (vgl. BGH NJW 2008, 1882; OLG Stuttgart MMR 2006, 387).
  • LG Münster, 14.11.2014 - 6 Ns 43/14
    Bei der direkten Verwirkung handelt es sich regelmäßig um ein täterschaftliches zugänglichmachen der inkriminierten Inhalte (vergleiche Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 24.4.2006, Aktenzeichen: 1 Ss 449/05).
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