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   OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04 (215)   

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https://dejure.org/2005,12912
OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04 (215) (https://dejure.org/2005,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 Ss 454/04 (215) (https://dejure.org/2005,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 (215) (https://dejure.org/2005,12912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StPO § 261; StGB § 315c
    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Straßenverkehrsgefährdung; relative Fahruntüchtigkeit;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung auf Grund Alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung; WErforderlichkeit der Ermittlung der konkreten Blutalkoholkonzentration; Indiziierung relativer Fahruntüchtigkeit durch Vorliegen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen; Beweisqualität der subjektiven ...

  • blutalkohol PDF, S. 266

    Notwendige Feststellungen bei Verurteilung wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung ohne BAK-Wert und Beweisqualität des Wiedererkennens des Täters durch einen Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267; ; StGB § 315c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 § 315c; StPO § 261 § 267
    Beweiswürdigung bei Wiedererkennen eines Zeugen; Anforderungen an den Nachweis der alkoholbedingten Fahrunsicherheit

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 654
  • StV 2005, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat (OLG Köln StV 1994, 67, VRS 86, 126 ).

    Darüber hinaus kommt einem ersten persönlichen Wiedererkennen eines Täters durch einen Zeugen in der Hauptverhandlung ein wesentlich geringerer Beweiswert zu, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Angeklagte nicht schon durch seine Platzierung im Gerichtssaal als Tatverdächtiger hervorgehoben wird (OLG Köln StV 1994, 67, KG, 5. Strafsenat, Beschluss vom 20.11.1997 - (5)1 Ss 4/97 (3/97)).

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    In einem solchen Fall erfordert die Feststellung des komplexen Tatbestandsmerkmales der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit zunächst den Beweis, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter alkoholischer Beeinflussung stand; dies kommt dem Nachweis einer Blutalkoholkonzentration unterhalb des Schwellenwertes von 1, 1 Promille gleich, so dass die Fahruntüchtigkeit nicht vermutet werden darf (absolute Fahruntauglichkeit), sondern erst durch alkoholtypische Ausfallerscheinungen indiziert wird (sogenannte relative Fahruntauglichkeit, vgl. BGH NJW 1982, 2612).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1991 - 5 Ss 380/91
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass eine Verurteilung wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung der Ermittlung eines konkreten Blutalkoholwertes für die Tatzeit nicht bedarf, falls die sonstigen Umstände der Unfallfahrt zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte auf Grund alkoholischer Enthemmung und Leistungsminderung nicht in der Lage gewesen ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (vgl. OLG Hamm VRS 59, 40 f; OLG Koblenz VRS 50, 288; OLG Düsseldorf VM 1990, 14 und NZV 1992, 81).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    Dazu gehört auch, dass das erkennende Gericht die näheren Umstände, unter denen der Zeuge den Täter bei der Tat gesehen hat, mitteilt und bei der Beweiswürdigung erörtert (BGH StV 1995, 452), insbesondere also Angaben dazu macht und sich mit ihnen auseinandersetzt, wie lange der Zeuge den Täter gesehen hat, wie die Lichtverhältnisse waren und ob der Zeuge individuelle Merkmale der beobachteten Person wahrgenommen und beschrieben hat.
  • OLG Hamm, 25.10.1979 - 2 Ss 1710/79
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass eine Verurteilung wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung der Ermittlung eines konkreten Blutalkoholwertes für die Tatzeit nicht bedarf, falls die sonstigen Umstände der Unfallfahrt zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte auf Grund alkoholischer Enthemmung und Leistungsminderung nicht in der Lage gewesen ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (vgl. OLG Hamm VRS 59, 40 f; OLG Koblenz VRS 50, 288; OLG Düsseldorf VM 1990, 14 und NZV 1992, 81).
  • KG, 20.11.1997 - 1 Ss 4/97
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04
    Darüber hinaus kommt einem ersten persönlichen Wiedererkennen eines Täters durch einen Zeugen in der Hauptverhandlung ein wesentlich geringerer Beweiswert zu, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Angeklagte nicht schon durch seine Platzierung im Gerichtssaal als Tatverdächtiger hervorgehoben wird (OLG Köln StV 1994, 67, KG, 5. Strafsenat, Beschluss vom 20.11.1997 - (5)1 Ss 4/97 (3/97)).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Vielmehr besteht in der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur weitgehend Übereinstimmung darüber, dass korrelierend zu einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit eine alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit auch ohne die Feststellung oder die Berechnung einer Blutalkoholkonzentration nachgewiesen werden kann (vgl. etwa OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 1997 - 2 Ss 428/96 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 4 Ss 581/2003 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1999 - Ss 116/98 (11/99) -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 5 Ss 380/91 - 123/91 I -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 1984 - 1 Ws 405/84 -, juris, OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 1989 - 1 Ss 310/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 1 Ss 228/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 -, juris; König a.a.O.).

    Des Nachweises einer bestimmten Mindest-Atemalkoholkonzentration oder einer Mindest-Blutalkoholkonzentration bedarf es jedoch nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 Ss 319/03 -, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 -, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 5 Ss 380/91 - 123/91 I -, juris Rn. 6 m.w.N.; wohl auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1999 - Ss 116/98 (11/99) -, juris, Rn. 6; OLG Köln NZV 1989, 357, 358; König a.a.O. Rn. 93 ff.; Hecker a.a.O. Rn. 12; Fischer a.a.O. Rn. 31).

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    In derartigen Fällen wird es sich deshalb bei den polizeilichen Ermittlungen empfehlen, den Zeugen vor der Lichtbildvorlage zu vernehmen, um von ihm eine Schilderung zu den Umständen der behaupteten Wahrnehmung wie auch zu den Merkmalen der betreffenden Person zu erhalten, die mittels der Lichtbildvorlage abgeklärt werden können (vgl. OLG Hamm StV 2005, 433 ; Eisenberg aaO. Rdnr.1344).
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