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   OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04   

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https://dejure.org/2004,3493
OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04 (https://dejure.org/2004,3493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04 (https://dejure.org/2004,3493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 1 Ss 46/04 (https://dejure.org/2004,3493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Tatrichter bei Auslegung einer mehrdeutigen vom Angesprochenen als Beleidigung empfundenen Äußerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185
    Zur strafrechtlichen Bewertung der Äußerung "Sie können mich mal...." als Beleidigung i.S. des § 185 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 158
  • NStZ 2006, 345 (Ls.)
  • NZV 2004, 482
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Greiz, 18.04.2002 - 4 C 71/02

    Schmerzensgeld nur bei schwerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Dies ist der Fall, wenn dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch der grundsätzlich uneingeschränkte Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (RGSt 71, 160 ff.; BGHSt 1, 289 ff.; 11, 67 ff.; 16, 63 ff.; OLG Celle NJW 1953, 1764; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.1988, 1 Ss 29/88; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 185 Rn. 8).
  • LG Offenburg, 01.10.1985 - 1 S 347/84

    Fristlose Kündigung wegen Götz von Berlichingen-Zitat?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2000 - 9 Sa 967/00

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten während der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (BGHSt 19, 235 ff.,237; Tröndle/Fischer, a.a.O.).
  • LAG Hessen, 13.02.1984 - 11 Sa 1509/83

    Fristlose Kündigung wegen grob beleidigender Ausdrucksweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 84/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Sind mehrere Auslegungen denkbar, so darf das Revisionsgericht nicht seine Bewertung an die Stelle der des Tatrichters setzen (OLG Köln AFP 1987, 524 ff.; KG JR 1980, 290 f.; dass Beschluss vom 11.05.1998, 1 Ss 26/98: Bullen).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Dies ist der Fall, wenn dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch der grundsätzlich uneingeschränkte Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (RGSt 71, 160 ff.; BGHSt 1, 289 ff.; 11, 67 ff.; 16, 63 ff.; OLG Celle NJW 1953, 1764; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.1988, 1 Ss 29/88; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 185 Rn. 8).
  • LG Berlin, 13.05.1986 - 63 S 24/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • OLG Koblenz, 18.02.1988 - 1 Ss 29/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
    Dies ist der Fall, wenn dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch der grundsätzlich uneingeschränkte Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (RGSt 71, 160 ff.; BGHSt 1, 289 ff.; 11, 67 ff.; 16, 63 ff.; OLG Celle NJW 1953, 1764; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.1988, 1 Ss 29/88; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 185 Rn. 8).
  • KG, 11.05.1998 - 1 Ss 26/98
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; Senat NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8)Ss 64/12 - AK 40/12 - in juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185 Rdnr. 8; Fischer StGB 62. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20

    Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend

    Für die Kammer steht dabei außer Frage, dass eine schriftliche Äußerung auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes und eine Missachtung des Achtungsanspruches einer anderen Person darstellt, wenn die konkrete Aufforderung des Götz-Zitats zwar nichts ausgesprochen, aufgrund des Gesamtwortlautes der Äußerung und ihres situativen Zusammenhangs als weiterführender Bedeutungsinhalt geäußert worden ist und geäußert werden sollte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004, NStZ 2005, 158).

    Die Verwendung einer Abbreviatur bzw. einer euphemistischen Chiffrierung des gemeinhin bekannten Zitats ändert - aus der hier maßgeblichen Sicht eines verständigen Dritten (BGHSt 19, 235) - nichts an dem Inhalt, der dieser Erklärung ganz offensichtlich zukommen soll (vgl. auch Jerouschek NStZ 2006, 345; wohl auch Fischer StGB 67. Auflage, § 185, Rn 10a; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 200, 158 [richtig: NStZ 2005, 158 - d. Red.] für die Formulierung "Sie können mich mal...").

    Die Wendung kannunabhängig von ihrer konkreten Formulierung - verschiedene Bedeutungen haben (vgl. AG Ehingen NStZ-RR 2010, 143; Fischer ebda.; für abgeschwächte Versionen des Zitats: OLG Karlsruhe NStZ 2004, 158 [richtig: NStZ 2005, 158 - d. Red.] ; AG Plettenberg, Urt. v. 08.08.2017 - 9 Cs 4/17 - juris).

  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

    Sind mehrere Auslegungen denkbar, so darf das Revisionsgericht nicht seine Bewertung an die Stelle des Tatrichters setzen (BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 21, BGHSt 40, 97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).

  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 371; KG Berlin, Beschluss vom 11.05.1998 - (4) 1 Ss 26/98 (18/98), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 46/04, juris Rn. 4, NStZ 2005, 158).
  • AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16

    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185, Rdnr. 8; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.; so zum Vorgenannten insgesamt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 (8) Ss 654/14 -, Rdnr. 6, juris).
  • AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs 4/17

    Beleidigung, Götz-Zitat, "Ihr könnt mich mal!"

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen - und insoweit schließt sich das Gericht ausdrücklich den Ausführungen des OLG Karlsruhe in NStZ 2005, 158 an - , dass bei Vervollständigung der Aussage mit dem sog. Goetz-Zitat ("am Arsch lecken") einiges dafür spricht, bei einer solchen Äußerung eine Herabwürdigung des Geltungsgehaltes des Adressaten anzunehmen ist.

    Dies wird im Übrigen auch von kritischen Stimmen in der Literatur für das vollständige Zitat eingeräumt (vgl. Jerouschek NStZ 2006, 345, beck-online).

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

    Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des

    Dies ist der Fall, wenn dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch der grundsätzlich uneingeschränkte Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (RGSt 71, 160 ff.; BGHSt 1, 289 ff.; 11, 67 ff.; 16, 63 ff.; OLG Celle NJW 1953, 1764; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 158; Tröndle/Fischer 53. Aufl., § 185 Rn 8).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2019 - 1 Rv 10 Ss 622/19

    Beleidigung: Bezeichnung eines anderen als "Kafir"

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (Senat, Beschlüsse vom 01. Juni 2004 - 1 Ss 46/04 -, NStZ 2005, 158, und vom 18. September 2015 - 1 (8)Ss 654/14 -, juris; Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, a.a.O., Rn 8 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 185 Rn 8 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05

    Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem

    Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 158 f.; Tröndle/Fischer, StGB , 53. Auflage 2006, § 185 Rn. 8).
  • LG Kassel, 23.04.2013 - 3 StVK 29/13

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahme wegen beleidigenden Verhaltens; Strafvollzug:

    Das Hinhalten des entblößten Gesäßes impliziert zudem, dass ihn "." umgangssprachlich gesprochen "einmal könne", was wiederum den Tatbestand der Beleidigung erfüllt (ausf. Jerouschek, NStZ 2006, 345 f.).
  • KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10

    Beleidigung: Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

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