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   OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03   

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https://dejure.org/2003,15331
OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 (https://dejure.org/2003,15331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 (https://dejure.org/2003,15331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 2003 - 1 Ss 464/03 (https://dejure.org/2003,15331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Unterhaltspflichtverletzung; tatsächliche Feststellungen, Leistungsfähigkeit; Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Gerichts; Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte; Tatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen

  • Judicialis

    StGB § 170; ; StPO § 267; ; StPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170; StPO § 267; StPO § 318
    Unterhaltspflichtverletzung; tatsächliche Feststellungen, Leistungsfähigkeit; Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte gem. § 318 S. 1 StPO ist nur zulässig und wirksam, wenn sie dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit lässt, den angefochtenen Teil des Urteils, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig zu prüfen und rechtlich zu beurteilen (BGHSt 27, 70, 72).
  • BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90
    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03
    Das erzielbare Einkommen ist unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfahrung über Arbeitsmöglichkeiten und durchschnittliche Einkommenssätze zu ermitteln, so dass feststeht, welche Beträge der Angeklagte in etwa durch eine zumutbare Arbeit monatlich hätte verdienen können (OLG Köln, SV 1983, 419; BayObLG NJW 1990, 3284).
  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen

    Außerdem müssen die Beurteilungsgrundlagen - tatsächliches oder erzielbares Einkommen, zu berücksichtigende Lasten, Eigenbedarf, usw. - so genau dargelegt werden, dass eine Überprüfung der vom Tatrichter angenommenen Leistungsfähigkeit möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90 - und vom 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 - mit weiteren Nachweisen; Thür. OLG, StV 2005, 213).
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