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   KG, 31.03.2004 - (4) 1 Ss 476/03 (218/03)   

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https://dejure.org/2004,12890
KG, 31.03.2004 - (4) 1 Ss 476/03 (218/03) (https://dejure.org/2004,12890)
KG, Entscheidung vom 31.03.2004 - (4) 1 Ss 476/03 (218/03) (https://dejure.org/2004,12890)
KG, Entscheidung vom 31. März 2004 - (4) 1 Ss 476/03 (218/03) (https://dejure.org/2004,12890)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Denn danach hätte der Beschwerdeführer alle hierfür maßgeblichen Tatsachen vortragen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 164).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1998 - 2 Ss 298/98
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Das Landgericht hätte hier aber, wenn schon nicht durch eine Nachfrage bei den Justizbehörden in Budapest, wie es der Verteidiger verlangt hat, so doch durch einen Anruf bei der dortigen Deutschen Botschaft oder dem Verbindungsbeamten des BKA ohne größeren Aufwand zu klären versuchen können, ob das Vorbringen des Revisionsführers zutrifft und - gegebenenfalls - die Inhaftierung und damit das Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung auf seinem Verschulden beruht (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 144).
  • OLG Köln, 09.06.1992 - Ss 187/92

    Fahrweise; Bedrängend; Nötigung; Drohung ; Empfindliches Übel; Gewalt

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts ist nicht entscheidend, ob ein Angeklagter sich entschuldigt hat, sondern ob er tatsächlich entschuldigt war (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Februar 1993 - (4) 1 Ss 187/92 (3/93) -).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Das Gericht ist nur zur Erhebung von solchen Beweisen verpflichtet, die sofort zur Verfügung stehen und eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 87).
  • KG, 10.01.2002 - 1 Ss 238/01
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Im übrigen führen Fehler bei der Terminsladung nur dann zur Aufhebung eines auf § 329 Abs. 1 StPO gestützten Urteils, wenn sie verhindert haben, daß der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungsverhandlung teilnehmen konnte (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Januar 2002 - (4) 1 Ss 238/01 (169/01) -).
  • KG, 11.10.2000 - 1 Ss 256/00
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03
    Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -).
  • LG Köln, 12.05.2020 - 154 Ns 67/17
    Das Gericht ist aber bei der Prüfung der genügenden Entschuldigung nur zur Erhebung von solchen Beweisen verpflichtet, die sofort zur Verfügung stehen und eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. KG, Beschluss vom 31.03.2004, 1 Ss 476/03 Rn. 5 - juris).
  • KG, 09.04.2015 - 161 Ss 67/15

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens bei Strafhaft im Ausland

    Es kann vorliegend auch dahin stehen, ob die Inhaftierung in anderer Sache demgegenüber dann keine ausreichende Entschuldigung für die Terminsäumnis begründen soll, wenn sich der Angeklagte nicht selbst um seine Überstellung an den Ort des Berufungsverfahrens gekümmert habe, denn die im angefochtenen Urteil diesbezüglich angeführte Rechtsprechung des Kammergerichts zu Wiedereinsetzungsanträgen nach Maßgabe von § 329 Abs. 3 StPO entbindet das Tatgericht vor Verwerfung der Berufung gleichwohl nicht von der Verpflichtung, hinsichtlich ihm noch vor Urteilserlass bekannt gewordener Entschuldigungsgründe die zur Beurteilung der Verschuldensfrage erforderliche Aufklärung von Amts wegen im Freibeweisweg zu betreiben (vgl. KG VRS 107, 119, 120; OLG Köln StraFo 2006, 205 f.).
  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
    Das Gericht ist allerdings im Freibeweisverfahren nur zur Erhebung solcher Beweise verpflichtete, die sofort zur Verfügung stehen und lediglich eine Unterbrechung, nicht aber eine Aussetzung der Hauptverhandlung erfordern (KG in VRS 107, 119; OLG Köln in VRS 71, 371; OLG Saarbrücken in NJW 75, 1613; Bay in NStZ-RR 03, 87).
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