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   OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7082
OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89 (https://dejure.org/1989,7082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.1989 - 1 Ss 484/89 (https://dejure.org/1989,7082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 1989 - 1 Ss 484/89 (https://dejure.org/1989,7082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Inhaber eines Privatparkplatzes darf grundsätzlich vollen Schadensersatz verlangen, bevor er ein rechtswidrig geparktes und deshalb abgeschlepptes Fahrzeug herausgibt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 565
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89
    Denn der Angeklagte konnte hier dem auf § 985 BGB gestützten Herausgabeverlangen der Beauftragten der Zeugin M. ein Recht zum Besitz nach § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB, worunter auch das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB fällt (vgl. BGHZ 64, 122), nicht entgegenhalten.
  • LG Heidelberg, 05.08.1977 - 5 O 140/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89
    Diese schuldhafte Verletzung des rechtmäßigen Besitzes, stellt eine unerlaubte Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 206; LG Heidelberg DAR 1979, 167; Dörner DAR 1980, 102 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1977 - 10 W 65/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89
    Diese schuldhafte Verletzung des rechtmäßigen Besitzes, stellt eine unerlaubte Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 206; LG Heidelberg DAR 1979, 167; Dörner DAR 1980, 102 ff.).
  • RG, 20.06.1905 - II 605/04

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89
    Dabei kann das vorangegangene Verhalten des Berechtigten, aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in § 320 Abs. 2 BGB für die Verweigerung der Gegenleistung nach nicht vollständiger Erbringung der Leistung seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 61, 128, 133; Soergel/Wolf BGB 11. Auflage § 273 Rdnr. 49), eine Rolle spielen.
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