Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.12.1984 - 1 Ss 485/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3485
OLG Koblenz, 14.12.1984 - 1 Ss 485/84 (https://dejure.org/1984,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.12.1984 - 1 Ss 485/84 (https://dejure.org/1984,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 1 Ss 485/84 (https://dejure.org/1984,3485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landwirtschaftlicher; Verkehr; Nutzung; Weg; Sperrung; Elektrizitätswerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14

    Zuordnung von Fahrten zur Jagdausübung zum Begriff des landwirtschaftlichen

    Landwirtschaftlicher Verkehr erfolgt zum Zwecke des Betriebes der Landwirtschaft, wobei es keine Rolle spielt, ob der Wegbenutzer selbst Eigentümer oder nur Nutzungsberechtigter des anliegenden Grundstücks ist (vgl. Drosse, DAR 1986, 269 (270 f.); OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1981, Az.: 1 Ss 485/84; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1970, Az.: 1 Ws (OWi) 184/69).
  • OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss OWi 96/90

    Eingeschränktes Verkehrsverbot und Ausnahmeregelung für landwirtschaftlichen

    Zwar führt das OLG Koblenz (VRS 68, 234, 235) aus, dem land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr sei nur der Verkehr von Fahrzeugen zuzuordnen, die zu dem Betrieb gehörten, "und zwar zu und von den am Weg gelegenen und durch ihn erschlossenen Felder, Wiesen, Weiden und Waldbeständen." Dieser Auffassung, die nicht entscheidungserheblich im Sinne von § 121 Abs. 2 GVG war, weil es um die Fahrt eines Ingenieurs eines Elektrizitätswerks zu einem in der Nähe des Weges gelegenen Betonmast ging, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2002 - 5 A 1533/01

    Das Verkehrszeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" gilt nicht für

    Als Landwirtschaft wird gemeinhin die Bewirtschaftung des Bodens zum Zwecke der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Rohstoffe verstanden, vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1984 - 1 Ss 485/84 -, VRS 68, 234, 235; OLG Köln, a.a.O., S. 298 und 299, wobei der allgemeine Sprachgebrauch die bloß hobbygärtnerische Landbestellung ausnimmt.
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2017 - 4 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Fußgängers:

    Von der Rechtsprechung ist der Begriff der Landwirtschaft im Zusammenhang mit § 41 StVO beschrieben worden als eine Bewirtschaftung des Bodens zum Zwecke der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Rohstoffe (OVG Nordrhein-Westfalen NZV 2003, 592; OLG Koblenz VRS 68, 234; OLG Köln Dar 1986, 298), oder als eine auf Erwerb gerichtete Urproduktion, welche die regelmäßige und darum pflegliche Nutzung des Bodens zum Zwecke der Gewinnung von Nahrungsstoffen und technischen Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Natur zum Gegenstand hat (OLG Celle DAR 2015, 587).
  • OLG Köln, 18.04.1986 - Ss 89/86
    »Landwirtschaftlicher Verkehr« wird dadurch gekennzeichnet, daß er der Bewirtschaftung des Bodens in der für die »Landwirtschaft« typischen Form, also seiner Bebauung oder Ausnutzung zur Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Rohstoffe (OLG Köln VRS 39, 76; OLG Koblenz VRS 68, 234 ; BayObLG VRS 62, 318) dient.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht