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KG, 07.06.2006 - (3) 1 Ss 487/05 (12/06) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02
Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …
Auszug aus KG, 07.06.2006 - 1 Ss 487/05
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 48, 233 ff.) genügt es bei Handlungen im Verkehr nicht, dass sich diese als verkehrsfremde Eingriffe darstellen.Bei Vorgängen im fließenden Verkehr - wie hier - muss vielmehr zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233, 237 f.).
- KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit
Auszug aus KG, 07.06.2006 - 1 Ss 487/05
Die aufgrund der zulässigen Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 20. Februar 2002 - [3] 1 Ss 32/02 [20/02] - in Juris), hier betreffend die Frage eingetretener Teilrechtskraft als Vorgabe für den Umfang der Entscheidungszuständigkeit des Berufungsgerichts, ergibt, dass das Landgericht sich in diesem Fall zu Unrecht zur Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch berufen gesehen hat.
- OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17
Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer …
Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdz. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (KG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12) -, juris). - KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; …
Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Senat…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - [4] 1 Ss 151/08 [107/08] - Meyer-Goßner aaO Rn. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] -).