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   OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02   

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OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02 (https://dejure.org/2002,2271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02 (https://dejure.org/2002,2271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2002 - 1 Ss 49/02 (https://dejure.org/2002,2271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 S 1 BtMG, § 318 S 1 StPO, Art 3 MRK, § 46 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei nicht festgestellter Wirkstoffmenge; Verfahrensfehler und Strafzumessung; unzulässiger Einsatz von Brechmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch; Straffestsetzung im Betäubungsmittelstrafrecht ; Feststellung der Wirkstoffmenge von Crack ; Nichtberücksichtigung eines Brechmitteleinsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 23
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß diese das Strafzumaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (z. B. BGH NStZ 1990, 395).

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt sind - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (so st. Rechtsprechung z. B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 613; StV 2001, 461).

  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt sind - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (so st. Rechtsprechung z. B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 613; StV 2001, 461).

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt sind - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (so st. Rechtsprechung z. B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 613; StV 2001, 461).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Deshalb kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (z. B. BGH StV a. a. O.; NStZ 1996, 498/499).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Das gilt dann nicht, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mitangefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. z. B. BGH R StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 15) - insbesondere, wenn durch die zur Strafzumessung neu zu treffenden Feststellungen der Schuldspruch betroffen sein könnte -, wenn auf der Grundlage der Feststellungen gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (vgl. BGH R StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12) oder wenn die Schuldfeststellungen widersprüchlich, unklar oder derart unvollständig - "dürftig" - sind, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen (st. Rechtsprechung vgl. z. B. BGHSt 33, 59; OLG Hamburg StV 2000, 608).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Eine Vorlage an den BGH gem. § 121 Abs. 2 GVG im Hinblick auf die - zum Teil von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in ihrer Stellungnahme für ihre Auffassung herangezogenen - Entscheidungen des Bayrischen ObLG vom 23.12.1999 (NStZ 2000, 210), 27.5.1999 (StV 2001, 335), 30.6.1998 (StV 1998, 590) und vom 9.6.1997 (NStZ-RR 1998, 55) sowie des OLG Düsseldorf vom 25.10.2000 (VRS 100, 187 ff. - darin dem OLG Köln zugeschrieben) ist nicht veranlaßt.
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 385/99

    Formelhafte Aufzählung aller Beweismittel zum Eingang der Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Übereinstimmend mit der ständigen Rechtsprechung und der auch hier vertretenen Ansicht wird davon ausgegangen, dass die Berufungsbeschränkung unwirksam ist, wenn die Feststellungen so dürftig sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen (so z.B. Bay ObLG NStZ 2000, 211), bzw. sie den Schuldspruch nicht tragen und deshalb keine Grundlage für den allein angefochtenen Rechtsfolgenausspruch bilden (so z.B. OLG Düsseldorf, aaO S. 188), und dass es wegen der wesentlichen Rolle der Wirkstoff menge für die Strafzumessung grundsätzlich deren Feststellung bedarf.
  • BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Die Strafzumessung kann von verfahrensrechtlichen Vorgängen regelmäßig nur beeinflußt werden, wenn diese Vorgänge mit der Tat selbst zusammenhängen oder strafähnliche Auswirkungen haben oder wenn es geboten ist, Verletzungen der Menschenrechtskonvention durch Strafmilderung auszugleichen (BGH NStZ 1989, 586).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
    Das gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen (vgl. z. B. BGHSt 30, 340 f.7342; BGH StV 2000, 620) und der Schuldspruch als solcher davon nicht betroffen sein kann, also die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der stufenweise zustande gekommenen Gesamtentscheidung gewährleistet ist.
  • BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98

    Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln

  • OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

  • BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99

    Wirkstoffmenge von Betäubungsmitteln

  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - 2 Ss 23/00

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Mangelhafte Feststellungen zur

  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

  • BayObLG, 27.05.1999 - 4St RR 111/99

    Beschränkung der Berufung

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00

    Strafrahmenbestimmung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • OLG Köln, 25.10.2000 - Ss 204/00
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bzw. zur Wirkstoffmenge gefährdet den Bestand des Schuldspruchs nämlich dann nicht, wenn - wie hier - festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt, und nach ihrem Bruttogewicht ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge i. S. des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist, also tatbestandliche Voraussetzungen und damit der Schuldspruch nicht in Frage stehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 24; OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG, Beschl. v. 4.1.2012 - 1 Ss 466/11 (322/11), Rn. 10 nach juris; OLG Bamberg OLGSt StPO § 318 Nr. 21 - Rn. 10 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2014 - Ss 36/2014 (21/14) - und vom 26. Juni 2014 - Ss 20/2014 (14/14) -).

    Von genauen Feststellungen kann aber ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1990, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 24; Thüringer OLG, Beschl. v. 29.08.2005 - 1 Ss 156/05, juris Rn. 23; OLG Hamm, Beschl. v. 04.04.2017 - 1 RVs 23/17, juris Rn. 6; Beschl. v. 08.11.2018 - III-4 RVs 150/18, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 21. März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) - Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 33; vgl. zum Handeltreiben mit Ecstasy-Tabletten auch: BGH StraFo 2005, 42; NJW 2005, 1589 ff.).

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04

    Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung

    (vgl. insoweit ausführlich und mwN. Senatsurteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02).

    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2023 - 1 Ss 23/23

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Wirksamkeit, BtM-Belikt

    b) Für den Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der Senat bereits entschieden, dass das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und nach dem Bruttogewicht der Betäubungsmittel ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge i.S.d. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2014 - Ss 36/2014 (21/14) -, 26. Juni 2014 - Ss 20/2014 (14/14) - und vom 29. Januar 2019 - Ss 114/2018 (64/18) -, vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2017 - (5) 121 Ss 197/16 (56/18) -, juris; OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 1 Ss 466/11 (322/11) -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23), die Berufung demnach trotz der fehlenden Feststellungen wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden kann.
  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

    Nach herrschender Meinung (z.B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 201, 461; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Braunschweig, 07.02.2005 - 1 Ss 53/04

    Strafaussetzung zur Bewährung für mehrere in einem Urteil verhängte

    Zwar enthält das angefochtene Urteil keine Angaben zum Wirkstoffgehalt des verkauften Kokains (zu diesem Gesichtspunkt vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 318 Rdnr.17 m.Rspr.Nw.; differenzierend OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 25) und zwar enthält das Urteil auch keine näheren Einzelheiten zu den Taten aus der einbezogenen Sache.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Von einer genauen Darlegung der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Sachverhalte kann nur abgesehen werden, wenn in Fällen von geringer Bedeutung der Sacherhalt schon aus der Angabe der angewandten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 29/04 - ; - 2 Ss 382/04 - ; 1 Ss 275/07 -) oder wenn die Darlegung der Vorstrafen nur dazu dient, andere Fälle der Missachtung von Strafnormen durch den Angeklagten darzulegen und ersichtlich nicht auf Art und Schwere der Vorstrafen abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 49/02 - ; 1 Ss 275/07 -).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 1 Ss 287/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

  • OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

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