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   OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01   

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https://dejure.org/2001,8075
OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01 (https://dejure.org/2001,8075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.04.2001 - 1 Ss 55/01 (https://dejure.org/2001,8075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. April 2001 - 1 Ss 55/01 (https://dejure.org/2001,8075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot; Eidesunfähigkeit; Eidesunmündigkeit; Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags; Hilfsbeweisantrag

  • Judicialis

    StPO § 59; ; StPO § ... 60; ; StPO § 353; ; StPO § 61 Nr. 3; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86

    Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    In Bereichen der Kompentenzüberschneidung kann weiterer Sachverständiger ausnahmsweise auch der Angehörige einer anderen Fachrichtung sein (Kleinknecht a.a.O. § 244 Rdnr. 75; Karlsruher Kommentar/Herdegen, § 244 Rdnr. 98, BGHSt 34, 355, 357; SK/Schüchter, § 244 Rdnr. 136).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Grundsätzlich steht es dem Tatrichter zwar frei, ob er sich zur Frage der Glaubhaftigkeit einer Aussage der sachverständigen Hilfe eines Psychologen oder eines Psychiaters bedient (BGH StV 97, 61).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Wenn jedoch Anhaltspunkte für das Vorliegen einer geistigen Erkrankung bestehen, wird die besondere medizinische Sachkunde eines Psychiaters benötigt, um die Aussagetüchtigkeit zu bewerten (Kleinknecht, a.a.O., § 244 Rdnr. 76; BGH StV 97, 60 ff und 61 ff; BGH NStZ 97, 1999).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Hiervon kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn ein klinisch erfahrener Psychologe (d.h. ein solcher, der längere Zeit in einer Klinik unter hauptamtlicher Mitarbeit eines erfahrenen Psychiaters gearbeitet hat) nach Anwendung aller ihm zur Verfügung stehenden diagnostischen Hilfsmittel das Vorliegen krankhafter Erlebnis- und Verhaltensformen ausschließt (BGHSt 23, 8, 14).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren"

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Die Ablehnung darf nicht auf andere Beweismittel oder eine Gesamtwürdigung aller Beweismittel gestützt werden (Kleinknecht, a.a.O., § 244 Rdnr. 75; Karlsruher Kommentar/Herdegen, § 244 Rdnr. 99; SK/Schlüchter, § 244 Rdnr. 137; BGHSt 39, 49, 52).
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Dies kann jedoch nach allgemeiner Ansicht, welcher der Senat folgt, nur dann erfolgreich gerügt werden, wenn darüber von Amts wegen oder auf Beanstandung der Vorabentscheidung des Vorsitzenden das Gericht entschieden hatte (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999 § 60 Rdnr. 31; Karlsruher Kommentar/Senge, 4. Aufl. 1999, § 59 Rdnr. 14 und § 60 Rdnr. 37; Löwe-Rosenberg/Dahs, 25. Aufl. 1999, § 60 Rdnr. 58; BGHSt 1, 322, 325 ff; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Rügevoraussetzungen 1 und § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des BGH (BGHSt 7, 281, 282) betrifft das Absehen von Vereidigung gemäß § 61 Nr. 3 StPO, mithin eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 390/51

    Verbot der Anfertigung von Aufzeichnungen über Bekundungen von Zeugen und

  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Diese Entscheidung hob der Senat mit Beschluss vom 05.12.2001 (1 Ss 55/01) im Rechtsfolgenausspruch auf und wies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts X. zurück.
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