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   OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08   

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https://dejure.org/2008,8292
OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 (https://dejure.org/2008,8292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 (https://dejure.org/2008,8292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. April 2008 - 1 Ss 59/08 (https://dejure.org/2008,8292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschränkung einer Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenanspruch i.R. eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Notwendigkeit der Feststellung der Schuldform im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Notwendigkeit der Begründung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - absehen hiervon gegen Erhöhung der Geldbuße

  • Judicialis

    BKatV § 4 Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; StPO § 354 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung: 46 km/h zuviel!

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 5 Ss OWi 423/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Mit Blick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327 und NZV 1999, 51, 52).

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbots unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 5 Ss OWi 204/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Nicht näher belegte Angaben des Betroffenen, der sich auf das Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation beruft, darf er aber nicht ohne weiteres - und ohne jegliche Begründung im Urteil - einfach als glaubhaft hinnehmen (Senat, Beschluss vom 8. September 2005 - 1 Ss 106/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Stuttgart NZV 1994, 371; OLG Düsseldorf NZV 1995, 405; OLG Rostock NZV 2002, 137, 139; KG VRS 113, 314, 315, jeweils m. w. N.).

    So wäre es etwa rechtsfehlerhaft, von der Anordnung des Regelfahrverbots schon deshalb abzusehen, weil der Betroffene sein Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstätte benötigt oder weil "die von (ihm) benutzte Strecke so ausgebaut ist, dass sie zur Geschwindigkeitsüberschreitung verleitet und zur Tatzeit kein besonderes Verkehrsaufkommen herrschte" (OLG Düsseldorf NZV 1995, 405).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Die Verwirklichung dieser Katalogtat i. S. v. § 4 Abs. 1 BKatV weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes i. S. v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BVerfG DAR 1996, 196; BGHSt 38, 125 = NStZ 1992, 135; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 19. November 2002 - 1 Ss 184/02 -, DAR 2003, 134, veröffentlicht auch in juris).

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbots unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Eine hinreichende Prüfungs- bzw. Entscheidungsgrundlage fehlt, wenn die Feststellungen zur Tat - auch zur inneren Tatseite - unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen, weil die Schuldform nicht festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 117, 118 = VRS 86, 353; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 79 Rn. 143; Göhler/Seitz OWiG 14. Aufl. § 79 Rn. 32, jeweils m. w. N.).

    Bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie hier festgestellt, ist regelmäßig von vorsätzlichem Handeln auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253), weil jeder Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der schnell vorbeiziehenden Umgebung, des erhöhten Bewegungseindrucks sowie der stärkeren Motor- und Fahrgeräusche an sich bemerken muss (KG VRS 113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464).

  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Nicht näher belegte Angaben des Betroffenen, der sich auf das Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation beruft, darf er aber nicht ohne weiteres - und ohne jegliche Begründung im Urteil - einfach als glaubhaft hinnehmen (Senat, Beschluss vom 8. September 2005 - 1 Ss 106/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Stuttgart NZV 1994, 371; OLG Düsseldorf NZV 1995, 405; OLG Rostock NZV 2002, 137, 139; KG VRS 113, 314, 315, jeweils m. w. N.).

    Bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie hier festgestellt, ist regelmäßig von vorsätzlichem Handeln auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253), weil jeder Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der schnell vorbeiziehenden Umgebung, des erhöhten Bewegungseindrucks sowie der stärkeren Motor- und Fahrgeräusche an sich bemerken muss (KG VRS 113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie hier festgestellt, ist regelmäßig von vorsätzlichem Handeln auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253), weil jeder Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der schnell vorbeiziehenden Umgebung, des erhöhten Bewegungseindrucks sowie der stärkeren Motor- und Fahrgeräusche an sich bemerken muss (KG VRS 113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Eine hinreichende Prüfungs- bzw. Entscheidungsgrundlage fehlt, wenn die Feststellungen zur Tat - auch zur inneren Tatseite - unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen, weil die Schuldform nicht festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 117, 118 = VRS 86, 353; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 79 Rn. 143; Göhler/Seitz OWiG 14. Aufl. § 79 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Mit Blick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327 und NZV 1999, 51, 52).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1994 - 4 Ss 194/94

    Richter; Behauptungen; Entlastung; Entlastende Angaben ; Ausnahmesituation;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Nicht näher belegte Angaben des Betroffenen, der sich auf das Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation beruft, darf er aber nicht ohne weiteres - und ohne jegliche Begründung im Urteil - einfach als glaubhaft hinnehmen (Senat, Beschluss vom 8. September 2005 - 1 Ss 106/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Stuttgart NZV 1994, 371; OLG Düsseldorf NZV 1995, 405; OLG Rostock NZV 2002, 137, 139; KG VRS 113, 314, 315, jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
    Da die dem Betroffenen angelastete Verkehrsordnungswidrigkeit vorsätzlich und fahrlässig begangen werden kann (§ 24 Abs. 1 StVG), liegt in den fehlenden tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite (Schuldform) zugleich ein sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 22 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02

    Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen

  • OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des

  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss OWi 407/92
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

  • OLG Bamberg, 27.03.2006 - 3 Ss OWi 316/06
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Eine hinreichende Prüfungs- bzw. Entscheidungsgrundlage fehlt nach st.Rspr. vor allem dann, wenn die Feststellungen zur Tat, insbesondere zur inneren Tatseite unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen, weil die Schuldform nicht eindeutig festgestellt ist (OLG Koblenz NZV 2013, 152; KG VRS 121 [2011], 107; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.07.2010 - 3 Ss OWi 1124/10 [bei juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 5 RBs 227/10 [bei juris]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 [bei juris]; OLG Düsseldorf NZV 1994, 117 = VRS 86, 353; OLG Hamm VRS 90, 210; KK/Senge OWiG 4. Aufl. § 71 Rn. 106 ff., § 79 Rn. 120 ff.; 128/129 a.E., 143; Göhler-Seitz OWiG 16. Aufl. § 71 Rn. 42, 42a, § 79 Rn. 27c, 32, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2010, 708 = ZfS 2011, 50 = VRR 2010, 472 [Gieg] und OLG Bamberg, Beschluss vom 17.07.2013 - 2 Ss OWi 944/13 [bei juris] sowie zuletzt u.a. OLG Bamberg DAR 2014, 38 = VRR 2014, 76 [Burhoff]; OLG Bamberg DAR 2014, 37 = VerkMitt.
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatzfeststellung bei einer erheblichen

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugführers angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 3252 [3253], KG Berlin VRs 113, 314, Senatsbeschluss vom 23. April 2008 1 Ss 59/08 zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    Ergänzende Feststellungen dazu - etwa zu den denkmalschutzbezogenen Auswirkungen der Tat, zur Frage der Zunahme vergleichbarer Ordnungswidrigkeiten und der Höhe des gezogenen wirtschaftlichen Vorteils - sind in der neuen Hauptverhandlung - etwa durch die Einvernahme eines sachverständigen Zeugen - möglich, soweit sie den aufrechterhaltenen Feststellungen nicht widersprechen (Senat, Beschluss vom 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 -, juris, Rn. 9).
  • OLG Bamberg, 13.07.2010 - 3 Ss OWi 1124/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsaufhebung im

    Eine hinreichende Prüfungs- bzw. Entscheidungsgrundlage fehlt insbesondere, wenn die Feststellungen zur Tat - auch zur inneren Tatseite - unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen, weil die Schuldform nicht eindeutig festgestellt ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 117 f. = VRS 86, 353; OLG Hamm VRS 90, 210 f.; Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 79 Rn. 143; Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 79 Rn. 32, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 849/07 = VRS 2007, 238 f. = VerkMitt.
  • KG, 20.03.2019 - 3 Ws (B) 70/19

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Eine hinreichende Prüfungs- bzw. Entscheidungsgrundlage des Rechtsbeschwerdegerichts fehlt immer dann, wenn die tatrichterlichen Feststellungen zur inneren Tatseite unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2010 - 3 Ws (B) 615/10 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 3 Ss OWi 1124/10 - juris) oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen, weil die Schuldform nicht eindeutig festgestellt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.04.2008 - 1 Ss 59/08 - juris m.w.N.; OLG Düsseldorf VRS 86, 353, 354).
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