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   OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13   

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https://dejure.org/2014,51472
OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13 (https://dejure.org/2014,51472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2014 - 1 Ss 599/13 (https://dejure.org/2014,51472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 (https://dejure.org/2014,51472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 185 StGB, § 193 StGB
    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten durch einen nicht an einem Kontrollvorgang beteiligten Dritten; Nachholung der Rechteabwägung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Passant zu Polizist: "Ihre Kollegen haben mehr Verstand als Sie!"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kritik an der Polizei!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Ein an einem polizeilichen Kontrollvorgang nicht beteiligter Dritter ist nicht zur Kritik der Polizeibeamten dergestalt berufen, dass er als "Sachwalter der öffentlichen Meinung" zum Mittel der persönlichen Diffamierung greifen darf (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen, da dieser Sinngehalt in jedem Falle dem Schutzbereich der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterliegt (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016, Rn. 31 bei juris).

    Eine Meinungsäußerung wird in diesen Fällen nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung; hinzukommen muss vielmehr, dass die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009, aaO, Rn. 35 bei juris).

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Eine Beweiswürdigung ist etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 - BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09

    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Mit tragfähiger Begründung hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei wiederum in erster Linie auf getätigte und eingestandene Äußerungen des Angeklagten während des Tatgeschehens wie auch während der Berufungshauptverhandlung bis hin zu seinem letzten Wort (BGH NStZ-RR 2010, 310) abgestellt (UA S. 10 ff., S. 18 f.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Während die frühere Rechtsprechung in der Darlegung der Beweiswürdigung in den schriftlichen Urteilsgründen dabei Schlussfolgerungen des Tatgerichts, die nach der Lebenserfahrung möglich sind, genügen ließ, wird nunmehr vorausgesetzt, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbaut, die die objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt (BVerfG NJW 2003, 2444).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    In diesem Zusammenhang kann von der Abwägung allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönliche diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie es bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, NJW 2009, 749, Rn. 16 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Der vorliegende Sachverhalt liegt mithin auch anders als der von dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 25. März 2003 (NStZ-RR 2003, 295) entschiedene, den die Generalstaatsanwaltschaft für ihren Antrag ins Feld führt.
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13
    Eine Beweiswürdigung ist etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 - BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371).
  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Diese Abwägung ist eine reine Rechtsfrage, so dass sie bei ausreichender Tatsachengrundlage auch vom Revisionsgericht vorzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris, Rdn. 21).
  • OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16

    Zur Beleidigung wegen schriftsätzlicher Äußerungen gegenüber einem Richter im

    Zwar ist die Abwägung grundsätzlich eine reine Rechtsfrage, so dass sie auch der Senat vornehmen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris, Rdn. 21).
  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    Zwar ist die Abwägung grundsätzlich eine reine Rechtsfrage, so dass sie auch der Senat vornehmen könnte (vgl. OLG Stuttgart. Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris. Rdn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Gleiches gilt, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönliche diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie es insbesondere bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall ist (sog. Formalbeleidigung, vgl.: OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Ss 130/09, juris Rn. 36; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014 - 1 Ss 599/13, juris Rn. 18 mwN.).

    Das Revisionsgericht kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen, wenn - wie hier - das angefochtene Urteil ausreichende Feststellungen zu den Tatumständen und der Motivation des Angeklagten enthält (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014 - 1 Ss 599/13, juris Rn. 21).

  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23

    Fotomontage als Beleidigung; Anprangernde Wirkung eines Polizistenbildes;

    Da diese Abwägung eine reine Rechtsfrage ist, kann sie - bei wie vorliegend ausreichender Tatsachengrundlage - auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
    bb) Die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen bilden überdies keine hinreichende Grundlage für die nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben gebotene Abwägung (zu den einzustellenden Kriterien jüngst BVerfG Beschluss v. 9.2.2022 - 1 BvR 2588/20, NStZ 2022, 734), so dass es dem Senat nicht möglich war, diese selbst vornehmen ( vgl. SenE v. 13.4.2023 - III-1 RVs 43/23; SenE v. 24.11.2020 - III-1 RVs 204/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014 - 1 Ss 599/13, juris).
  • OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18

    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen

    Dort war nicht festgestellt, dass die Verkehrskontrolle, die Anlass für die kränkenden Äußerungen war, auf einer ermessensfehlerhaften Erwägung des geschädigten Polizeibeamten beruhte (OLG Stuttgart, Urteil vom 07. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 -, Rn. 3 bis 7, juris).
  • BayObLG, 15.05.2023 - 207 StRR 128/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Freispruch, Meinungsfreiheit,

    Diese Abwägung ist eine reine Rechtsfrage, so dass sie bei ausreichender Tatsachengrundlage auch vom Revisionsgericht vorzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris, Rdn. 21; OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, 31 Ss 9/15, zitiert nach juris, Rdn. 35; OLG München, Beschluss vom 31.05.2017, 5 OLG 13 Ss 81/17, zitiert nach juris, Rdn. 11).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20

    Beleidigung durch Bezeichnung einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "vorlaute

    Das Revisionsgericht kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen, wenn - wie hier - das angefochtene Urteil ausreichende Feststellungen zu den Tatumständen und der Motivation des Angeklagten enthält (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18 -).
  • BayObLG, 10.06.2023 - 203 StRR 204/23

    Zum Begriff des tätlichen Angriffs bei einer Widerstandshandlung; Bezeichnung als

    cc) Der Senat kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen und auf der Grundlage der Feststellungen des Landgerichts die gebotene wertende Gegenüberstellung der konkreten Umstände selbst vornehmen, da sich den Urteilsgründen die Situation und die Motivation des Angeklagten hinreichend entnehmen lassen (zur Nachholung vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 206 StRR 296/22 -, juris Rn. 23; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. März 2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20) -, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 -, juris).
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