Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 15.03.2004

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   OLG Hamm, 20.04.2004 - 1 Ss 60/04   

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https://dejure.org/2004,7626
OLG Hamm, 20.04.2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,7626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,7626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,7626)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliches Handeln in Bezug auf einen Vollrausch; Annahme eines fahrlässigen Delikts des Vollrausches

  • blutalkohol PDF, S. 110

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB

  • Judicialis

    StGB § 323 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a
    Vollrausch; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Siegen - Ns 5 Ds 281 Js 113/03
  • OLG Hamm, 20.04.2004 - 1 Ss 60/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2004 - 1 Ss 60/04
    Vorsätzlich im Sinne des § 323 a StGB handelt, wer bei dem Genuss von Rauschmitteln weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Schuldfähigkeit jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. dazu BGHR § 323 a Abs. 1 vor S. 2; BGHSt 16, 187 ff.).
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 4 Ss 228/07

    Vollrausch; subjektive Tatseite; Feststellungen; Umfang

    Zwar legt das Landgericht in ausreichender Weise seine Überzeugung dar, der Angeklagte habe sich trotz seiner möglichen Alkoholabhängigkeit fahrlässig in den Zustand des Vollrausches versetzt, jedoch erfordert der subjektive Tatbestand des § 323 a StGB weiter, dass es für den Täter voraussehbar ist, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen wird oder er mit solchen Ausschreitungen, so er sie nicht in Betracht gezogen hat, zumindest hätte rechnen können (OLG Hamm, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 Ss 442/05 -, Beschluss vom 14.12.2004 - 3 Ss 408/04 -, Beschluss vom 20.04.2004 - 1 Ss 60/04 -).
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   OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04   

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https://dejure.org/2004,18484
OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,18484)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.03.2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,18484)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. März 2004 - 1 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,18484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (siehe nur BGH NStZ 2001, 609 , Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 261 Rn. 26, 29).

    Für den Alibibeweis, mit dem ein zwingendes Indiz dafür erbracht werden soll, dass der Angeklagte nicht der Täter sein kann, gilt der Grundsatz 'in dubio pro reo' indes nicht (BGHSt 25, 286 f., allerdings insoweit missverständlich, als danach nur das erwiesene Alibi Einfluss auf die Entscheidung haben könne; KK-Schoreit, StPO , 5. Aufl., § 261 Rn. 66; vgl. auch BGH NStZ 2001, 609 ).

    Zutreffend hat das Amtsgericht die Aussagen der Alibizeugen, bezüglich derer es zu einem non liquet gelangt war, mit der ihnen zukommenden Ungewissheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache der Täterschaft gewonnenen Beweisergebnisses eingestellt (siehe BGH NStZ 2001, 609 ) und ist dabei vertretbar und damit rechtsfehlerfrei zur Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen gelangt.

  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, den von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf wäre, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02 und Senat, NZV 1999, 304 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVO , § 37 , Rn. 61).

    Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64; Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.

  • OLG Jena, 25.02.2003 - 1 Ss 33/02

    Ordnungswidrigkeit, Verkehrsrecht, Rotlichtverstoß innerorts, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, den von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf wäre, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02 und Senat, NZV 1999, 304 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVO , § 37 , Rn. 61).

    Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64; Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.

  • KG, 06.02.1984 - 3 Ws (B) 323/83
    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
    Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64; Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.
  • OLG Jena, 29.10.2003 - 1 Ss 138/03
    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04
    Zwar gibt es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass zeitliche Schätzungen von Zeugen stets unzuverlässig sind; ihnen im Einzelfall zu folgen, ist daher nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2003, 1 Ss 138/03).
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